Lohngleichheit: Gute Praktiken aus dem öffentlichen Sektor

Vor fünf Jahren wurde die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert. Seither haben viele Kantone, Gemeinden und staatsnahe Betriebe ihr Engagement für die Lohngleichheit intensiviert. Eine neue Publikation zeigt nun gute Praktiken aus dem öffentlichen Sektor der ganzen Schweiz auf und soll als Anregung dienen, um den Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» einzulösen.

In der Broschüre «Auf dem Weg zur Lohngleichheit. Umsetzung der Charta Lohngleichheit: Beispiele auf Kantonen, Gemeinden und staatsnahen Betriebe» werden 21 Verwaltungen und staatsnahe Betriebe aus allen Landesteilen vorgestellt, welche die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterschrieben und Massnahmen zu deren Umsetzung ergriffen haben.

Die portraitierten Kantone, Gemeinden und Unternehmen setzen die Forderungen der Charta in unterschiedlicher Weise um. So richtet beispielsweise der Kanton Jura ein Kompetenzzentrum ein, um die Lohngleichheit im Beschaffungs- und Subventionswesen zu kontrollieren. Ausserdem sieht er obligatorische Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen bereits ab 50 bis 99 Mitarbeitenden vor. Im Kanton Waadt unterstehen die Kontrollen im Beschaffungs- und Subventionswesen einer tripartiten Kommission, die als solche in der Schweiz einzigartig ist.

Eine andere Massnahme zur Förderung der Lohngleichheit hat die Stadt Lausanne umgesetzt. Sie hat ein neues Lohnsystem erarbeitet. Alle Funktionen wurden mit einer analytischen Funktionsbewertung neu bewertet. Die Stadt Winterthur beschloss eine Diversity-Strategie, die unter anderem Schulungen für Führungspersonen zum Thema Lohngleichheit vorsieht. Die kleine Gemeinde Riddes im Wallis hat ihr Lohnsystem nach einer Analyse mit dem Standard-Analyse-Tool des Bundes Logib revidiert.

Die Beseitigung von Lohndiskriminierung ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Sie ist ein zentrales Ziel der Gleichstellungsstrategie 2030, die der Bundesrat in diesem Frühjahr verabschiedet hat. Die Einführung von Logib Modul 2 für kleinere Unternehmen im Sommer 2021 ist eine der in der Strategie erwähnten prioritären Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Damit erfüllt der Bund auch eine Vorgabe aus dem Gleichstellungsgesetz (GlG). Gemäss Artikel 13c muss der Bund «allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein kostenloses Standard-Analyse-Tool» zur Verfügung stellen.

Arbeitgebende sind in der Schweiz zur Lohngleichheit verpflichtet. Seit 40 Jahren haben Frau und Mann gemäss Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dennoch beträgt der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der Gesamtwirtschaft laut der jüngsten Lohnstrukturerhebung (LSE 2018) des Bundesamts für Statistik durchschnittlich 8,1% (LSE 2016: 7,7%). Das macht für Frauen pro Monat ein Minus von 686 Franken aus.

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Unbürokratische Änderung des Geschlechtseintrags ab 1. Januar 2022

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig rasch und unbürokratisch ändern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) und die damit verbundenen Anpassungen der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Die vom Parlament am 18. Dezember 2020 verabschiedete Gesetzesänderung ermöglicht es betroffenen Personen, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt rasch und unbürokratisch zu ändern. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.

Sofern die betroffene Person noch nicht 16 Jahre alt ist, unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken. Der Bundesrat hat entschieden, die Änderungen und Anpassungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen.

Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Verwandtschaft und Abstammung). Auch an der binären Geschlechterordnung (männlich/weiblich) ändert sich nichts: Weiterhin kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts bilden Gegenstand eines Berichts, den der Bundesrat derzeit in Erfüllung der Postulate Arslan 17.4121 und Ruiz 17.4185 erarbeitet.

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Arbeitsbedingungen 2021: Stress auf Allzeithoch – Frauen als Verliererinnen der Pandemie

Das «Barometer Gute Arbeit» 2021 bringt es deutlich zu Tage: Die Covid-19-Pandemie verändert die Arbeitsbedingungen. Während die Männer profitieren, zahlen die Frauen die Zeche – und dies im Jahr der mehrfachen Gleichstellungsjubiläen. Neben zunehmender Ungleichheit bei den Belastungen zeigt sich auch eine mangelnde Sensibilität der Arbeitgebenden gegenüber der Lohngleichheit und der Gleichstellung in der Arbeitswelt allgemein. Homeoffice präsentiert sich für die Arbeitnehmenden derweil als zweischneidiges Schwert.

Das «Barometer Gute Arbeit» ist ein Kooperationsprojekt von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, und der Berner Fachhochschule. Es liefert seit 2015 repräsentative Ergebnisse zur Qualität der Arbeitsbedingungen in der Schweiz und ihren Veränderungen, mittels einer repräsentativen Umfrage bei Schweizer Arbeitnehmenden. Die Kernergebnisse 2021 präsentieren sich wie folgt:

Stress im Allzeithoch, trotz allgemeiner Verbesserungen der Arbeitsbedingungen

Insgesamt hat die Covid-19-Pandemie die Arbeitsbedingungen eher verbessert. Die Wertschätzung und die Kommunikation in der Krisenbewältigung werden als gut eingeschätzt, Massnahmen zum Gesundheitsschutz überzeugen und die ausgebaute Kurzarbeit und die rasche Wirtschaftserholung vermitteln Arbeitsplatzsicherheit. Kritisch bleiben die hohe Arbeitsbelastung, Stress und fehlende Entwicklungsmöglichkeiten. «Stress am Arbeitsplatz befindet sich auf einem Allzeithoch. Fast 45 Prozent aller Arbeitnehmenden fühlen sich durch ihre Arbeit häufig gestresst. Die Gesundheitsrisiken sind immens und werden in der Arbeitswelt nicht ernst genommen», sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.

Frauen haben nichts zu feiern im Jubiläumsjahr der Gleichstellung

2021 ist das Jahr des dreifachen Gleichstellungsjubiläums: 50 Jahre Frauenstimmrecht, 30 Jahre Frauenstreik und 25 Jahre Gleichstellungsgesetz. Die Covid-19-Pandemie hat indes die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in der Arbeitswelt weiter verschärft. So haben für Frauen die Belastungen am Arbeitsplatz zugenommen und die Entlastungen abgenommen. Gleichzeitig fehlt es an Sensibilität für die Gleichstellung in der Arbeitswelt und Frauen sehen sich in etlichen Branchen grossen Hindernisse beim beruflichen Aufstieg ausgesetzt. Auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Lohngleichheit werden nur zögerlich umgesetzt. «Ausgerechnet im Jahr der Gleichstellungsjubiläen zeigt sich in der Arbeitswelt ein klar ungenügendes Bild der Gleichstellung. Es braucht jetzt einen deutlichen Effort von Politik und Wirtschaft, um endlich vorwärts zu machen», fordert Léonore Porchet, Nationalrätin und Vizepräsidentin von Travail.Suisse.

Vereinbarkeitsprobleme wegen Arbeitsbelastung und Betreuungssituationen

Die Vereinbarkeit von Beruf und anderen Lebensbereichen (Familie, Privatleben, Weiterbildung, Milizarbeit usw.) ist grösseren Hindernissen ausgesetzt, wie eine Fokusuntersuchung im «Barometer Gute Arbeit» zeigt. So ist ein Drittel aller Arbeitnehmenden nach der Arbeit oft zu erschöpft, um sich noch um private oder familiäre Angelegenheiten zu kümmern. Gerade in Haushalten mit Kindern oder im Alltag von pflegenden Angehörigen sind Vereinbarkeitsprobleme an der Tagesordnung. «Die Vereinbarkeit ist eine Herkulesaufgabe in einer sich verändernden Arbeitswelt. Ohne geeignete Rahmenbedingungen für die Kinder- und Angehörigenbetreuung kann sie nicht gelingen und die Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials nicht optimiert werden. Es braucht dringend eine langfristige Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung, da die aktuelle Anschubfinanzierung im Januar 2023 ausläuft», sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.

Nachteile von Homeoffice treten deutlicher hervor

Das Homeoffice wird von den Arbeitnehmenden differenziert bewertet: Einerseits werden das Wegfallen des Arbeitsweges und die ruhigen Bedingungen am Heimarbeitsplatz geschätzt. Die Nachteile werden in den fehlenden sozialen Kontakten, einer mangelhaften Ergonomie sowie einer Entgrenzung der Arbeitszeit gesehen. Im Pandemieverlauf hat die Wahrnehmung dieser Nachteile deutlich zugenommen, während die Vorteile konstant geblieben sind. «Als Lehre aus der Pandemie ist für Travail.Suisse wichtig, Homeoffice klar zu regeln», so Wüthrich. Die Homeoffice-Tage sind zu begrenzen, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers muss auch im Homeoffice durchgesetzt werden und die Einschränkung der ausufernden Arbeitszeiten und ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit sind entscheidend, damit sich Homeoffice nicht zum Nachteil der Arbeitnehmenden auswirkt.

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SP Frauen Schweiz für Start einer Initiative zur Kinderbetreuung

SP Frauen Schweiz haben am Samstag in Lausanne eine Resolution für den Start einer Initiative zur Kinderbetreuung verabschiedet. Die SP Frauen Schweiz wollen eine neue Initiative für die Kinderbetreuung starten. Das Ziel: Die Betreuung soll öffentlicher Dienst werden und allen Kindern zugänglich sein.

Die SP Frauen Schweiz haben am Samstag in Lausanne einstimmig eine Resolution verabschiedet, um eine Initiative zur Kinderbetreuung als öffentlichen Dienst zu lancieren, der allen Kindern im Land zugänglich ist. Für viele Familien, insbesondere für Alleinerziehende, sei die Kinderbetreuung eine Notwendigkeit, die Integration und Chancengleichheit bedeute, heisst es in der Entschliessung.

Die Initiative zielt auch darauf ab, eine angemessene Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen für alle Tagesmütter und -väter zu gewährleisten, «was unter anderem ein besseres Betreuungsverhältnis und ausreichend Personal in den Kindertagesstätten bedeutet», so die SP Frauen.

Die Betreuungsarbeit werde schlecht bezahlt, obwohl sie von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung sei, heisst es in dem Text weiter, und es wird darauf hingewiesen, dass die Initiative nicht nur Kinderkrippen, sondern die Kinderbetreuung im Allgemeinen betreffen sollte.

Die SP Frauen riefen auch einstimmig dazu auf, am 28. November für die Pflegeinitiative zu stimmen. Sie wählten auch vier neue Mitglieder in ihr Präsidium: Elisabeth Baume-Schneider, Ständerätin aus dem Jura, Laurie Willomet, Mitglied der Exekutive von Vevey (VD), Julia Baumgartner, ehemalige Zentralsekretärin der Juso Schweiz, und Nadia Kuhn, Aktivistin der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA).

Weiterlesen - ein Beitrag von SDA erschienen am 24.10.2021 auf www.nau.ch

Generationen-Spielplätze

Spielplätze sind oft auf Kleinkinder ausgerichtet. Sogenannte Generationenplätze kennen keine Altersgrenzen. Wer im Internet nach dem Begriff «Generationenspielplatz» sucht, stellt rasch fest, dass solche Projekte in verschiedenen Regionen der Schweiz, aber auch im Ausland geplant oder bereits umgesetzt sind.

Tatsächlich sei ein zunehmendes Interesse an solchen Projekten festzustellen, sagt Debora Junker-Wick, Geschäftsführerin der Stiftung Hopp-La, die sich der Förderung von generationenverbindender Bewegung verschrieben hat. Bei einer Sanierung oder Neugestaltung von Aussenräumen würden sich die Verantwortlichen mehr und mehr nach neuen Ideen umschauen – «und nicht einfach so planen, wie eben in den letzten 50 Jahren geplant wurde».

Auch Erwachsene und Senioren bewegen

Anders als bei herkömmlichen Spielplätzen zählen bei Generationenspielplätzen nicht nur Kinder zum Zielpublikum. «Man muss sich auch überlegen, was die Erwachsenen oder ältere Menschen anspricht», so Junker-Wick. Dafür müssten einige Dinge beachtet werden. Wichtig sei, dass der Spielplatz gut erreichbar sei, dass es Sitzgelegenheiten und Tische gebe, genügend Schattenplätze – und alles seniorengerecht gestaltet sei, erklärt Junker-Wick. Damit sich die Erwachsenen und Senioren auch bewegen, müsse die Ausstattung des Spielplatzes alle Generationen «auffordern». «Ein Kind mit einem gesunden Bewegungsdrang freut sich schon über eine Pfütze. Bei Erwachsenen braucht es etwas mehr», sagt Junker-Wick. Zum Beispiel Bewegungselemente, die auch ältere Menschen ansprechen. «So können sie Kraft, Koordination und Beweglichkeit spielerisch trainieren.»

Glücklichere und fittere Senioren

Dass man im Alter an Muskelkraft und Sicherheit in der Bewegung verliert, ist bekannt. Generationenspielplätze können hier Gegensteuer geben, das zeigt eine erste Studie der Universität Basel zum Thema, die im April 2021 veröffentlicht wurde. 68 Vorschulkinder sowie 47 Senioren aus einem Wohnheim nahmen daran teil. Die Ergebnisse sind eindeutig: Bei den Kindern, die gemeinsam mit den Senioren spielerisch trainierten, verbesserten sich etwa Grobmotorik, Sprungleistung und Griffkraft. Auch bei den Senioren zeigte sich eine Verbesserung aller körperlichen Leistungen – und eine Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens, also auch der psychischen Gesundheit.

Hohe Kosten

Und doch gibt es auch bei den Generationenspielplätzen einen Haken: der Preis. Solche Spielplätze sind teurer als herkömmliche «Katalog-Spielplätze», wie Junker-Wick sie nennt. Letztere werden deshalb auch nicht so schnell verschwinden und auch nach wie vor gebaut werden. An manchen Orten wurden die Leute wegen der hohen Kosten der Generationenspielplätze aber kreativ. In der Toggenburger Gemeinde Jonschwil etwa wird ein solcher Spielplatz mittels Crowdfunding finanziert. Aber auch die Stiftung Hopp-La oder der Kanton St. Gallen unterstützen solche generationenübergreifenden Bewegungsprojekte finanziell.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 24.10.2021 auf www.srf.ch

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