Gute Noten von Pro Familia: Stadt Bülach ist familienfreundliche Arbeitgeberin

Besseres Ergebnis als 2019

Sorgometer 2021: Vereinbarkeit auf Platz 8

Zum dritten Mal in Serie hat watson mit dem Sorgometer den Puls der watson-User gefühlt. Von Klimakrise über Corona bis Gleichberechtigung: Hier erfahren Sie, was die Leser im Leben wirklich beschäftigt.

Mitte Dezember wollten wir von euch eure grössten Sorgen wissen. Dafür wurdet ihr mit 55 Aussagen konfrontiert. Ihr habt uns mitgeteilt, wie sehr euch Themen wie Klima, Migrationspolitik, Familie und Gesellschaft beschäftigen. Das Feedback war gross. Über 6000 watson-User haben den Fragebogen komplett ausgefüllt.

  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nach wie vor ein grosses Problem und schafft es bei den Top-10-Sorgen wieder auf Platz 8 (Wert von 2021: 6,32 | Vorjahres-Wert: 6,29)
  • Betrachten wir den Unterschied zwischen Männern und Frauen, stechen zwei Unterschiede besonders heraus: Für Frauen sind die Gleichberechtigung in der Schweiz (Rang 4) und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Rang 6) zwei der Hauptsorgen, bei den Männern liegen diese nur auf den Plätzen 11 und 13.
  • Vergleicht man die Unterschiede zwischen jung und alt, stellt man fest, dass man sich sehr einig ist in Bezug darauf, dass die «Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein grosses Problem ist». Der Unterschied beträgt da nur 0,222 Punkte.
Hier geht es zur Auswertung.

Armut in der Schweiz: Corona-Pandemie verschärft Armut in der Schweiz

Armut gibt es auch in der reichen Schweiz – und zwar immer mehr. Viele Menschen hangeln sich quasi von Krise zu Krise.

Die junge Frau – nennen wir sie Manuela K. – wohnt im Kanton Aargau. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder im Vor- und Primarschulalter. Schon vor der Pandemie habe sie genau rechnen müssen, und ihren Kindern nicht dasselbe bieten können wie andere Eltern: «Rauf in die Berge, mit den Kindern in den Schnee, all diese Dinge. Wir waren seit drei Jahren nicht mehr in den Ferien. Wenn man dann sieht, wie andere Fotos von ihren Ferienwohnungen zeigen, bin ich nicht neidisch, sondern einfach ein bisschen traurig. Man gibt ja den ganzen Tag sein Bestes, und am Schluss heisst es dann fast, man sei ein ‹Jammeri›.»

Als der Ehemann von Manuela K. an seinem Arbeitsplatz in einem Industriebetrieb auf Kurzarbeit gesetzt wurde, fehlten plötzlich nochmals 20 Prozent des Einkommens: «Es war erst einmal ein grosser Schock.» Die finanziellen Auswirkungen seien aber noch nicht absehbar gewesen. «Erst mit der Zeit habe ich gemerkt, dass es einfach nicht mehr reicht, nicht einmal mehr für die wichtigen Sachen. Miete, Krankenkasse, Grundbedarf – wir mussten überall abspecken.» In der Not habe sie sich an eine Beraterin der Caritas gewandt, erzählt Manuela K. «Sie hörte mir von ganzem Herzen zu, ich fühlte mich sehr aufgehoben.»

Die Angst vor der nächsten Welle

Neben der mentalen Unterstützung hat das Hilfswerk der Familie auch finanziell unter die Arme gegriffen – einmalig. Insgesamt zehn Millionen Franken hat die Caritas laut eigenen Angaben aus einer Sammlung der Glückskette seit Beginn der Pandemie an rund 22'000 Menschen verteilt. Auf den Gang zur Sozialhilfe hat Manuela K. verzichtet. Sie und auch ihre Beraterin sind davon ausgegangen, dass Kurzarbeit und die damit verbundenen Einschränkungen wegen der Pandemie einmalig seien. Als ihr Mann nach ein paar Monaten wieder voll habe arbeiten können, sei es ihnen auch wieder besser gegangen, erzählt Manuela K. «Wir konnten etwas regenerieren und die Rechnungen allmählich abzahlen.» Die Angst blieb aber. Denn um Reserven anzuhäufen, habe es in der Zwischenzeit nicht gereicht. «Jetzt besteht die Unsicherheit erneut, dass es im Januar/Februar wieder Kurzarbeit geben könnte.»

Kaum Nischen für wenig Qualifizierte

So geht es in der Schweiz vielen. Die Caritas schätzt die Zahl der von Armut betroffenen oder bedrohten Menschen auf rund 1.3 Millionen. Viele hangeln sich quasi von Krise zu Krise. Sie litten denn auch verstärkt unter der Pandemie, wie Emanuela Chiapparini, Armutsforscherin an der Berner Fachhochschule, sagt: «Armutsbetroffene Personen, die eine weniger gute Ausbildung haben oder in unsicheren Arbeitsverhältnissen stehen, sind die grössere Risikogruppe. Manchmal sind auch ihre sozialen Kontakte eingegrenzt und sie ereilt die Krise stärker: Sie können nicht einfach mit dem Auto in die Natur rausfahren.» Mit der Digitalisierung und Automatisierung verändere sich auch die Arbeitswelt stark, erklärt Armutsforscherin Chiapparini: «Es werden mehr Fachkräfte benötigt, repetitive Arbeiten werden automatisiert. Es gibt immer weniger Nischen, in denen sich nicht so hoch qualifizierte Personen mit ihren Talenten einbringen können.» Da seien die Unternehmen gefordert, meint die Armutsforscherin, dass sie Stellen für schlecht Qualifizierte nicht einfach streichen, sondern wo möglich erhalten. Neben der Arbeit bräuchten die Armutsbetroffenen vor allem niederschwellige Unterstützung, sagt Chiapparini, wo sie angehört werden und Angebote mitgestalten können, um nach Wegen wieder heraus aus der Armut zu suchen. Das fehle zum Teil im sonst gut ausgebauten sozialen Netz der Schweiz: «Es gibt viele Bemühungen, etwa in Sozialdiensten und den politischen Gemeinden. Man versucht Gremien zu schaffen, in denen sich Armutsbetroffene einbringen können. Aber es gibt einfach Luft nach oben.»

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 28.12.2021 auf www.srf.ch
Weitere nützliche Informationen rund um dieses Thema finden Sie in unserer neuen Rubrik "Familien und Armut"

Homeoffice-Pflicht: Muss die Firma nun die Auslagen fürs Arbeiten daheim zahlen?

Die Covid-19-Verordnung lässt diesen Punkt diesmal offen. Das sorgt für Diskussionen. Als vor gut einem Jahr letztmals eine Homeoffice-Pflicht galt, hielt der Bund klar fest, dass die Arbeitgeber nicht verpflichtet seien, die Heimarbeitskosten zu tragen. Diese Klausel ist in der aktuellen Covid-19-Verordnung, die seit dem 20. Dezember in Kraft ist, verschwunden.

Seco: «Keine Pflicht»

Was heisst das nun? Beim Bund ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) für das Thema zuständig. Das Seco bestätigt dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», dass diese Ausschlussklausel aus dem Artikel 25 der Verordnung verschwunden sei. Aber: «Daraus lässt sich nicht ableiten, dass diese Kosten automatisch vom Arbeitgeber zu tragen sind.» Beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund interpretiert man das anders – zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Sie könnten nun grundsätzlich alle Spesen und Auslagen vom Arbeitgeber zurückverlangen, die zuhause für die Arbeit anfallen, sagt Luca Cirigliano, Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und Spezialist für Arbeitsrecht. Das heisst: Das Druckerpapier bezahlen, zum Beispiel, Laptop und Software zur Verfügung stellen oder einen Anteil an den zusätzlich anfallenden Stromkosten übernehmen.

Das Arbeitsrecht anwenden

Denn: Mit dem Wegfall der ominösen Klausel gelte nun einfach das Arbeitsrecht – und dabei vor allem das Obligationenrecht und das Arbeitsgesetz. Ersteres enthalte zwar keine eindeutigen Bestimmungen über die Abgeltung von Homeoffice-Auslagen, so Cirigliano. Er leitet aber daraus ab, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Zeiten der Homeoffice-Pflicht grundsätzlich für die Kosten aufkommen müssen, sofern nötig und verhältnismässig. Das Arbeitsgesetz verlangt unter anderem den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es sei zwingend, auch ausserhalb der Homeoffice-Pflicht, sagt der Gewerkschafts-Jurist. Konkret heisst das, der oder die Vorgesetzte müsse stets dafür sorgen, dass ein Angestellter – bei Bedarf und wo es Sinn mache – auch zuhause auf einem ergonomischen Stuhl sitzen kann oder einen genügend grossen Bildschirm zur Verfügung hat, zum Beispiel.

AGV: «Keine Pflicht zur Kostenübernahme»

Etwas anders tönt es, wenn man den Schweizerischen Arbeitgeberverband (AGV) auf das Thema anspricht. Die Arbeitgeber hätten diese Homeoffice-Pflicht ja nicht angeordnet, sondern der Bund. «Deshalb sind wir nicht dazu verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen», erklärt Daniella Lützelschwab, beim AGV für Arbeitsrecht und Arbeitsmarkt verantwortlich. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Homeoffice in Zeiten der Pandemie hätten aber gezeigt, dass man auch ohne eine solche Pflicht mit den Angestellten gute, individuelle Lösungen für die Heimarbeit finde. Der eine habe schon einen guten Laptop zuhause, zum Beispiel, der andere könne das Gerät aus dem Büro mitnehmen, so Lützelschwab.

Zuerst das Gespräch suchen

In diesem Punkt sind sich Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband einig: Bevor man einfach Rechnungen für Auslagen im Homeoffice verschickt, lohnt es sich in jedem Fall, zuerst mit den Vorgesetzten zu reden. Denn es liegt ja schliesslich im beidseitigen Interesse, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zuhause ein optimales Arbeitsumfeld haben.

Weiterlesen - ein Beitrag von Peter Fritsche erschienen am 24.12.2021 auf www.srf.ch

 

 

Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt

Mit der angespannten Lage in der Corona-Pandemie können Stresssituationen in Familie und Partnerschaft während der kommenden Festtage zunehmen. Um gewaltbetroffene Personen noch besser über die Hilfsangebote der Opferhilfe Schweiz zu informieren, starten die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorin-nen und Sozialdirektoren (SODK) und das Eidgenössische Büro für die Gleich-stellung von Frau und Mann (EBG) eine Kampagne in den sozialen Medien.

Die Kampagne richtet sich zum einen gezielt an jugendliche Opfer von elterlicher Gewalt und zum anderen an Erwachsene und ältere Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Sie können sich in allen Kantonen an die bestehenden Hilfsangebote wenden und Hilfe erhalten. Die Opferberatungsstellen und Schutzunterkünfte bieten ihre Dienstleistungen auch während den Festtagen im gewohnten Rahmen an.

Der Kampf gegen häusliche Gewalt ist weiterhin eine Priorität von Bund und Kantonen. Zu Beginn der Pandemie wurde die Task Force «häusliche Gewalt und Corona» geschaffen. 2020 hat sie bereits zwei Kampagnen in den sozialen Medien durchgeführt. Insgesamt konnten damit 2,3 Millionen Personen erreicht werden, davon 600 000 Jugendliche. Als Schnittstelle zwischen den Behörden beobachtet die Task Force laufend die Situation und stellt die Koordination zwischen den involvierten Stellen sicher. Zurzeit präsentiert sich die Lage hinsichtlich Meldungen zu häuslicher Gewalt mehrheitlich auf hohem Niveau stabil.

Die Task Force setzt sich zusammen aus den zuständigen Bundesstellen (Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Bundesamt für Justiz BJ und Bundesamt für Sozialversicherungen BSV) sowie den zuständigen interkantonalen Konferenzen (Konferenz der Kantonalen
Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK, Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD und Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt SKHG).

 


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