Frauen in Führungspositionen - Diese Faktoren können zu mehr Chefinnen verhelfen

In der Life-Science-Branche sind Frauen in den Chefetagen auf dem Vormarsch. Wie aber wird man Chefin?

In den obersten Führungsgremien der sogenannten Life-Science-Industrie ist der Frauenanteil grösser als in anderen Branchen. Das hat mit der internationalen Ausrichtung der Branche zu tun. Die Unternehmen stehen international in Konkurrenz um neue Forschungsergebnisse und Innovationen. «Gemischte Teams sind kreativer», sagt Expertin Nicole Niedermann von der Universität St. Gallen. Die Erkenntnis sei in der Pharmaindustrie angekommen. Zudem gibt es auch in der Life-Science-Branche einen Fachkräftemangel. «Wir haben einen Kampf um Talente in der Schweiz», bestätigt Silvia Schweickart, Chefin von Novartis Pharma Schweiz. Zudem seien die Kunden des Grosskonzerns nicht nur Ärzte, sondern vermehrt auch Ärztinnen und Frauen, die im Gesundheitswesen arbeiten. Die Themen Diversität und Inklusion sind darum bei vielen Pharmaunternehmen Teil der Strategie. Unternehmen, in denen Frauen in der Chefetage vertreten sind, sind für andere Frauen attraktiver. Und umgekehrt. Es spielt ein psychologischer Effekt: Menschen tendieren dazu, ähnliche Menschen zu bevorzugen.

Klare Kriterien und Förderung

Aus Sicht von Nicole Niedermann gibt es aber nicht die eine richtige Massnahme, um Frauen zu fördern. Vielmehr sei es ein Zusammenspiel der strategischer Verankerung des Themas und der entsprechenden Prozesse und Strukturen. So sollten zum Beispiel die Auswahlkriterien für Beförderungen klar sein. Zudem sollten Unternehmen sicherstellen, dass jüngere Frauen auch entsprechend gefördert werden. Hinzu kommen Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeitmodelle, Jobsharing, Teilzeit-Möglichkeiten sowie Vater- respektive Mutterschaftsurlaub. Expertinnen sprechen bewusst von Rahmenbedingungen, die allen zugutekommen sollten – nicht nur den Müttern und Frauen, sondern auch den Männern und Vätern. Denn: Teilzeit-Arbeit gilt als Karrierekiller. Nicole Niedermann findet darum, dass Unternehmen ihre Vollzeitkulturen überdenken sollen. Um Chancengleichheit systematisch zu etablieren, sieht die Expertin der Universität St. Gallen Stellschrauben bei den Unternehmen, aber auch bei der Politik, die bei Elternzeit und der Kinderbetreuung Rahmenbedingungen setzen könnte. 

So wird man Chefin – die Tipps der Profis

Silvia Schweickart, Chefin von Novartis Pharma Schweiz, spricht von «drei-Mal-zwei-Tipps». Das heisst: Im Verlauf der beruflichen Laufbahn in zwei unterschiedlichen Ländern arbeiten und unterschiedliche Kulturen kennenlernen, im Verlauf der Karriere in unterschiedlichen Unternehmen arbeiten – zum Beispiel in einem Start-up und einem Grosskonzern. Und letztlich innerhalb eines Unternehmens auch unterschiedliche Funktionen einnehmen, zum Beispiel in der Personalabteilung arbeiten und später im Marketing. «Diese Breite an Erfahrungen gibt eine gewisse Reife, sich auf eine Führungsposition vorzubereiten», sagt Silvia Schweickart. Bei der Frage, ob sich junge, ambitionierte Frauen bewusst die Pharmabranche aussuchen sollen, weil hier der Frauenanteil höher liegt, scheinen sich die Personalexperten einig. Anfragen bei entsprechenden Career Services von Hochschulen zeigen: Die Expertinnen raten den jungen Frauen, von ihren eigenen Werten und Normvorstellungen auszugehen und sich dann ein Unternehmen zu suchen, das zu ihnen passt.

Leistungsbereitschaft und regelmässige Weiterbildung

Auch Guido Schilling, der Spitzenpositionen und Verwaltungsräte vermittelt, rät vom Blick auf die Branche ab. «Das einzelne Unternehmen muss einem entsprechen», sagt er. Zentral für den Aufstieg seien Auslanderfahrung und regelmässige Weiterbildungen. «Alle zehn Jahre», sagt er. Von zu vielen Wechseln der Arbeitgeber rät er ab. Frauen und Männer, die auf den Chefsessel wollen, müssen sich ambitioniert und leistungsbereit zeigen. «Unter einem 70-Prozent-Pensum sehe ich kaum Möglichkeiten», sagt Guido Schilling.

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Familien haben 3300 Franken weniger im Portemonnaie

Die Preise in der Schweiz steigen. Auch die Prämien bei den Krankenkassen dürften explodieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schlägt daher Alarm – und legt Massnahmen vor. Die Preise in der Schweiz haben im März einen neuen Höchststand erreicht. Zudem könnten die Prämien der Krankenkassen kommendes Jahr um bis zu zehn Prozent steigen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) rechnet vor, dass Familien deshalb über 3000 Franken weniger zur Verfügung haben. Der SGB fordert daher einen Anstieg der Löhne und höhere Prämienverbilligungen. 

Rund um den Globus steigen die Preise. Auch in der Schweiz bezahlten die Konsumentinnen und Konsumenten teils für Lebensmittel, Dienstleistungen sowie Heizöl und Benzin deutlich mehr. Die Gründe sind die Corona-Krise und der Ukraine-Krieg. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schlägt daher Alarm. Wegen der Teuerung drohten massive Einbussen beim realen Lohn. Hinzu komme der erwartete Prämienschock bei den Krankenkassen. Schweizer Familien würden so insgesamt über 3000 Franken verlieren, schreibt der SGB in einer Mitteilung vom Mittwoch. 

2200 Franken weniger Reallohn

Im März ist die Teuerung in der Schweiz gegenüber dem Vorjahresmonat auf 2,4 Prozent geklettert. Auch übers Jahr gesehen wird mit einer Rate von über zwei Prozent geschätzt. Wie der SGB vorrechnet, hätten Berufstätige mit einem mittleren Lohn real 1600 Franken weniger Einkommen pro Jahr, berufstätige Paare mit Kindern eine Einbusse von 2200 Franken. Eine zusätzliche Belastung dürften die steigenden Prämien bei den Krankenkassen werden. Experten erwarten im kommenden Jahr eine Kostenexplosion von rund zehn Prozent. Das wird laut SGB die Haushalte mit mittleren Einkommen besonders stark treffen. Denn diese erhalten kaum Prämienverbilligungen und zahlen oft mehr als zehn Prozent ihres Einkommens in die Krankenkassen. Der Prämienschock für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern führt dazu, dass die Familie rund 1100 Franken mehr für die Prämien ausgeben muss, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Löhne der Normalverdienenden seien aber seit einiger Zeit viel zu wenig gestiegen. Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia, ergänzt: «Die Produktivitätssteigerungen wurden nicht an die Arbeitnehmenden weitergegeben. Insbesondere bei den niedrigen und mittleren Einkommen besteht darum ein grosser Nachholbedarf.»

«Einkommen müssen steigen»

Unter dem Strich heisst das: Wegen der Teuerung und des Prämienschocks fehlen Familien 3300 Franken im Portemonnaie. Damit die Kaufkraft der Gering- und Normalverdienenden steigt und nicht sinkt, fordert der SGB daher Massnahmen (siehe Box). «Die realen Einkommen müssen steigen, damit die Teuerung keine Gefahr für die Berufstätigen darstellt», sagt SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Die Löhne der Normalverdienenden seien aber seit einiger Zeit viel zu wenig gestiegen. Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia, ergänzt: «Die Produktivitätssteigerungen wurden nicht an die Arbeitnehmenden weitergegeben. Insbesondere bei den niedrigen und mittleren Einkommen besteht darum ein grosser Nachholbedarf.»

Gute Entwicklung der Wirtschaft

Wie der SGB schreibt, rechtfertige die positive wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz höhere Löhne. Viele Branchen hätten sich inzwischen völlig von der Krise erholt und erlebten einen Boom. Hinzu komme die «ausgezeichnete finanzielle Lage der Kantone». Diese hätten teilweise sogar von den Corona-Massnahmen des Bundes profitiert. Laut SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ist die aktuelle Entwicklung für die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung ein Schock. «Normalverdienende sind darauf angewiesen, dass es jetzt substanzielle Verbesserungen bei den Löhnen und Massnahmen gegen die Last der Krankenkassenprämien gibt», sagt Maillard. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband sind generelle Lohnerhöhungen allerdings nicht realistisch. Wie Sprecher Fredy Greuter auf Anfrage sagt, werden in der Schweiz die Löhne direkt in den einzelnen Unternehmen oder allenfalls auf Branchenebene festgelegt. «Dabei spiele die Ertragslage der Unternehmen, nicht aber die Teuerung eine Rolle.» Einen direkten Zusammenhang zwischen Lohnentwicklung in den Unternehmen und Inflation gebe es also nicht, so Greuter. Ausserdem sei die Konjunkturlage wieder fragil. So hätten die Lockdowns in der Wirtschaftsmetropole Schanghai zu starken Einschränkungen der Logistik mit Lieferengpässen geführt. Weitere Risiken seien der Ukrainekrieg und eine Rückkehr der Corona-Pandemie.

Teuerung auf Rekordstände

In der Schweiz hat die Teuerungsrate im März den höchsten Stand seit über zehn Jahren erreicht. Dennoch sind die Preise hierzulande deutlich weniger stark als im Ausland gestiegen. In Deutschland sowie im Euroraum kletterte die Teuerung ebenfalls im März auf 7,5 Prozent, in den USA für den Februar auf knapp acht Prozent. Das sind die stärksten Anstiege seit Jahrzehnten.

Das fordert jetzt der SGB

Generelle Lohnerhöhungen mit Teuerungsausgleich und einem Reallohnzuwachs als Beteiligung an der guten Wirtschaftsentwicklung. Alle Arbeitnehmenden sollen bei einer Vollzeittätigkeit mindestens 4000 Franken Lohn erhalten – und zwar dreizehnmal im Jahr. Höhere Prämienverbilligungen bei der Krankenversicherung. Niemand soll mehr als zehn Prozent für die Krankenkasse zahlen müssen. Angesichts des drohenden Prämienschocks sollte der Bundesrat rasch einen entsprechenden Vorschlag machen.

Weiterlesen - ein Beitrag von Dominic Benz erschienen am 20. April 2022 auf www.20min.ch

Benachteiligung von Witwern soll abgeschafft werden

Witwer sind in der Schweiz finanziell schlechter gestellt als Witwen. Die Politik will diese Diskriminierung nun beenden. Stirbt in einer Familie die Mutter, hat der Vater nur Anrecht auf eine Hinterlassenen-Rente, bis das jüngste Kind volljährig ist. Für Max Beeler war das ein Schock. Seine Frau starb bei einem Unfall, als er 41 Jahre alt war. Um für seine kleinen Töchter da zu sein, kündigte er seinen Job und lebte von Witwerrente, Halbwaisenrente der Töchter und Ergänzungsleistungen. Als die jüngste Tochter 18 Jahre alt wurde, hatte er ein Problem. «Da sind von einem Moment auf den anderen meine Witwerrente und die Ergänzungsleistungen weggefallen, ich bin in ein Loch gefallen», sagte er letztes Jahr zu «RTS». 

Frauen erhalten lebenslängliche Rente

Wäre Max Beeler eine Frau, hätte er seine Rente weiterhin bekommen. Frauen bekommen ihre Witwenrente lebenslänglich. Sogar wenn sie keine Kinder haben, beim Tod des Ehemannes aber mindestens 45 Jahre alt waren. Diese Ungerechtigkeit will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats SGK jetzt beheben. Sie hat drei parlamentarische Initiativen angenommen, die eine tiefgreifende Reform der Hinterlassenen-Renten zum Ziel haben. Eine davon ist diejenige von GLP-Nationalrätin Corina Gredig. «Das heutige System benachteiligt Witwer, diese Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau wollen wir beseitigen», erklärt sie gegenüber SRF. Zudem sollen auch unverheiratete Paare von den Renten profitieren können.

Auch Unverheiratete benachteiligt

Denn: Unverheiratete erhalten heute keine Rente. Das hat Christine Perolini erlebt. Sie ist Präsidentin ad interim des Vereins Aurora, der Witwen und Witwer berät. «Der Vater meiner Söhne und ich, wir waren nicht verheiratet. Als er starb, habe ich keine Witwenrente erhalten», erzählt sie. Eine Rente hätte ihre Situation klar erleichtert. Sie ist froh über den Entscheid der Kommission, die Renten zu reformieren. «Das ist grossartig und zeitgemäss», sagt sie. Ein Fünftel der Mitglieder in ihrem Verein seien Männer und damit Familien, die die Mutter verloren hätten und direkt von dieser Diskriminierung betroffen seien.

Väter und Mütter gleichstellen

Für Corina Gredig ist klar: Bestehende Renten sollen nicht angetastet werden und es soll grosszügige Übergangslösungen geben. Noch ist unklar, wie die Renten genau ausgestaltet werden sollen. Der Vorschlag von Gredig: Die Väter und Mütter sollen bis zum Abschluss der Erstausbildung des jüngsten Kindes ihre Rente bekommen. Als nächstes wird sich nun die ständerätliche Schwesterkommission mit dem Anliegen beschäftigen. Findet es dort auch Zustimmung, kann die SGK des Nationalrats wieder aktiv werden und eine entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten.

Strassburg rügt die Schweiz

Nicht nur die Politik fordert eine Anpassung der Regelung. Max Beeler wollte nicht akzeptieren, dass seine Witwerrente gestrichen wurde. Denn mit 57 hatte er nur noch schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt. Er zog seinen Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Dort bekam er recht, das Gericht befand die Praxis der Schweiz als diskriminierend.

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Harziger Start für den Vaterschaftsurlaub

Seit dem 1. Januar 2021 können Väter in der Schweiz zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub beziehen. Doch nur wenige haben das Angebot im ersten Jahr genutzt. Weshalb?

Zehn freie Tage dürfen frisch gebackene Väter nach der Geburt ihres Kindes beziehen. Das hätte im vergangenen Jahr rund 89'000 Männer betroffen – denn laut der provisorischen Bevölkerungsstatistik des Bundes kamen 2021 so viele Kinder auf die Welt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) weist bislang jedoch nur rund 42'000 Väter aus, die Entschädigungen ausbezahlt bekommen haben. Auch, weil nicht alle Väter Anspruch auf die Versicherungsleistung haben. Im Kanton Zürich mit jährlich rund 17'000 Geburten sind bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) in vergangenen Jahr knapp 2800 Anmeldungen von Vätern eingegangen. «Wir hätten etwa das Doppelte an Anmeldungen von Vätern erwartet, da wir im selben Zeitraum 8300 Anmeldungen von Müttern erhalten haben», sagt Daniela Aloisi, Kommunikationschefin bei der SVA Zürich. Von einem verhaltenen Start des Vaterschaftsurlaubs berichtet auch Andreas Leuenberger von der Ausgleichskasse des Kantons Bern: «Wir bemerken, dass viele Väter, die eine Vaterschaftsentschädigung beantragen könnten, dies gar nicht tun. Während Mütter ihren Erwerbsersatz konsequent anmelden, haben dies im ersten Jahr des Vaterschaftsurlaubs nur wenige Männer getan.» Dieser Eindruck bestätigt sich in den Kantonen St. Gallen und Aargau. 978 Anmeldungen von Vätern sind im Aargau 2021 eingegangen. Verglichen mit den 1916 Anmeldungen für Mutterschaftsentschädigung habe man mit deutlich mehr Anmeldungen von Vätern gerechnet, schreibt die SVA Aargau auf Anfrage von SRF. Wieso beziehen so wenige Väter Vaterschaftsurlaub, wo dieser doch an der Urne mit über 60 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde?

Väter kritisieren Arbeitgeber

Markus Theunert, Leiter des Dachverbands Männer.ch und Fachleiter des Väternetzwerks Schweiz, gibt den Arbeitgebern die Schuld. «Wir sind sicher, dass ein beträchtlicher Teil der Männer eigentlich Vaterschaftsurlaub beziehen möchte, aber nicht genug Mut hat, das anzumelden.» Denn auch wenn die Arbeitgeber rechtlich zur Gewährung des Vaterschaftsurlaubs verpflichtet sind, fehlen die frisch gebackenen Väter dann am Arbeitsplatz. Das sei besonders für KMU und kleinere Familienfirmen nicht einfach verkraftbar. Dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den Vaterschaftsurlaub verbieten, glaubt Theunert zwar nicht. Aber: «Gewisse Arbeitgeber bringen wohl subtil zum Ausdruck, dass es schon besser wäre, wenn ein Vater den Urlaub nicht bezieht und dabei auch an seine Karriere denken sollte.» Auch Daniela Aloisi von der Sozialversicherungsanstalt Zürich erzählt: «Viele Väter sagen uns am Telefon, dass ihr Arbeitgeber dem Vaterschaftsurlaub gegenüber kritisch eingestellt sei. Das dürfte dazu geführt haben, dass der eine oder andere Vater 2021 auf seinen Anspruch verzichtet hat.» Darüber hinaus sei der Vaterschaftsurlaub bereits drei Monate nach der entsprechenden Abstimmung angenommen worden. «Das ist eine sehr kurze Zeitspanne. Jede neue Leistung braucht eine gewisse Zeit, um sich zu etablieren.»

Anmeldungen der Väter dürften steigen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) führt einen weiteren Grund für den harzigen Start des Vaterschaftsurlaubs in der Schweiz ins Feld. Das BSV spricht von insgesamt 98 Millionen Franken, die im vergangenen Jahr für rund 42'000 Väter abgerechnet wurden. Die Zahl sei jedoch provisorisch und dürfte sich in den kommenden Monaten noch erhöhen. Denn Väter können den Vaterschaftsurlaub innerhalb von sechs Monaten ab Geburt beziehen und ihren Anspruch auf Entschädigung erst nach Bezug des letzten Urlaubstages geltend machen. Entsprechend sind viele Urlaubsbezüge nach Geburten im 2021 noch gar nicht abgerechnet. Für die Zukunft zeigt sich eine steigende Tendenz, wie auch Daniela Aloisi ausführt. «Im ersten Quartal 2022 haben wir in Zürich bereits 1800 Anmeldungen von Vätern bekommen. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr und zeigt, dass sich die Leistung langsam etabliert.» Im zweiten Jahr nach Einführung dürften sich wohl deutlich mehr Männer für den Vaterschaftsurlaub anmelden.

So funktioniert der Vaterschaftsurlaub

Alle erwerbstätigen Väter in der Schweiz haben das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf zehn freie Arbeitstage. Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes beziehen, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Eine Entschädigung erhalten Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, sei es als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger. Sie müssen zudem in den neun Monaten vor der Geburt in der AHV obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig gewesen sein. Die Entschädigung geht entweder direkt an den Arbeitnehmer oder an den Arbeitgeber, wenn dieser den Lohn während des Urlaubs weiterhin bezahlt. Der Erwerbsausfall im Vaterschaftsurlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt – analog zum Mutterschaftsurlaub. (Quelle: BSV)

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89'400 Geburten im Jahr 2021: ein Höchststand seit 1972

Gemäss den provisorischen Ergebnissen 2021 der Statistik der Bevölkerung und Haushalte des Bundesamtes für Statistik (BFS) wuchs die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz per Ende 2021 gegenüber dem Vorjahr um 0,8% auf über 8,7 Millionen Personen. Mit 89 400 Lebendgeburten wurde gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung 2021 ein Höchstwert seit 1972 registriert. Bei den Eheschliessungen und Scheidungen war eine Zunahme zu beobachten, während die Zahl der Todesfälle zurückging.

Am 31. Dezember 2021 umfasste die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 8 736 500 Personen, gegenüber 8 670 300 Ende 2020 (+66 200 Personen; +0,8%). Die Bevölkerungszunahme fiel damit etwas stärker aus als 2018, 2019 und 2020 (+0,7%). 

Höchststand bei den Lebendgeburten 

2021 verzeichnete die Schweiz 89 400 Lebendgeburten. Das sind 3500 bzw. 4,1% mehr als 2020 (+3200 bzw. +3,7% gegenüber 2019). Damit wurde bei der Anzahl Lebendgeburten ein Höchststand seit 1972 erreicht. Die Zunahme um 4,1% ist die höchste seit 1988. Januar bis April sowie August bis Dezember waren 2021 die geburtenstärksten Zeitspannen, was bedeutet, dass die meisten Kinder im Zeitraum von April bis Juli 2020 und von November 2020 bis März 2021 gezeugt wurden. Die Zahl der während der beiden geburtenstärksten Zeitspannen registrierten Geburten fiel zudem höher aus als die Anzahl Geburten in den entsprechenden Zeiträumen im Jahr 2019. Gemäss den provisorischen Zahlen lag die durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau 2021 bei 1,51 gegenüber 1,46 im Jahr 2020 (2019: 1,48). Mit Ausnahme von Nidwalden und Obwalden verzeichneten alle Kantone einen Geburtenanstieg. 

Anzahl Todesfälle nach wie vor hoch 

Im Jahr 2021 war die Lage zwar besser als im Vorjahr, dennoch fiel die Anzahl Todesfälle immer noch deutlich höher aus als 2019 (+3300 bzw. +4,9% gegenüber 2019). 2021 sind in der Schweiz 71 100 Menschen gestorben. Dies sind 5100 weniger als im Vorjahr (–6,7%). In den meisten Kantonen wurde zwischen 2020 und 2021 ein Rückgang der Todesfälle verbucht. Lediglich in den Kantonen Luzern, Schwyz, Graubünden, Thurgau, Uri, Zug und Nidwalden war eine Zunahme der Todesfälle zu beobachten. Der Geburtenüberschuss – die Differenz zwischen Geburten und Todesfällen –, der 2020 infolge der gestiegenen Anzahl Todesfälle stark zurückgegangen war, stieg 2021 wieder auf 18 300 Personen an (2019: 18 400). In den Kantonen Schaffhausen, Graubünden, Glarus, Jura und Tessin war der Geburtenüberschuss negativ, d.h. es starben mehr Menschen als Kinder geboren wurden. 

Höhere Lebenserwartung 

Die Lebenserwartung ist erneut gestiegen. 2021 betrug die Lebenserwartung bei Geburt bei den Männern 81,7 Jahre gegenüber 81,1 Jahren im Vorjahr. Die Lebenserwartung der Frauen nahm ebenfalls zu, und zwar von 85,2 Jahren (2020) auf 85,7 Jahre (2021). Die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren erhöhte sich bei den Männern auf 19,9 Jahre und bei den Frauen auf 22,7 Jahre (+0,6 bzw. +0,5 Jahre gegenüber 2020). Während bei den Männern die Lebenserwartung bei Geburt im Vergleich zu 2019 um 0,2 Jahre und jene im Alter von 65 Jahren um 0,1 Jahre zurückging, ist bei den Frauen die Lebenserwartung bei Geburt um 0,1 Jahre gestiegen und jene im Alter von 65 Jahren unverändert geblieben. In den meisten Kantonen ist die Lebenserwartung bei Geburt bzw. im Alter von 65 Jahren gestiegen. Demgegenüber war die Lebenserwartung in Kantonen mit einer Zunahme an Todesfällen bei den Männern und/oder Frauen weiterhin rückläufig. 

Mehr Eheschliessungen, aber auch mehr Scheidungen 

Im Jahr 2021 wurden 36 200 Ehen geschlossen, 3,0% mehr als 2020 (–7,1% gegenüber 2019). Das Durchschnittsalter der Männer bei der Erstheirat blieb unverändert bei 32,2 Jahren, während jenes der Frauen von 30,2 Jahren (2020) auf 30,3 Jahre (2021) leicht zunahm. Nicht in allen Kantonen ist die Zahl der Eheschliessungen gegenüber dem Vorjahr gestiegen. In Uri, Basel-Landschaft, Luzern, Aargau, Jura, Nidwalden, Graubünden, Schaffhausen und Obwalden war die Anzahl Eheschliessungen rückläufig. 2021 wurden 17 000 Scheidungen ausgesprochen. Dies entspricht einer Zunahme um 5,1% im Vergleich zum Vorjahr (+0,9% gegenüber 2019). Die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung erhöhte sich zwischen 2020 und 2021 von 15,6 auf 15,7 Jahre, was darauf hindeutet, dass sich mehr lang verheiratete Paare scheiden liessen. Bei Fortsetzung der 2021 beobachteten Trends lässt sich provisorisch schätzen, dass zwei von fünf Ehen (41,6%) eines Tages mit einer Scheidung enden. Nicht in allen Kantonen nahm die Zahl der Scheidungen zu. Schwyz, St. Gallen, Jura, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden verbuchten weniger Scheidungen als 2020. 

Wanderungssaldo nimmt ab 

2021 verzeichnete die Schweiz 165 600 Einwanderungen (22 300 schweizerische und 143 300 ausländische Staatsangehörige) sowie 114 600 Auswanderungen (28 700 bzw. 85 900). Die Zahl der Ein- und Auswanderungen stieg im Vergleich zu 2020 um 1,5% bzw. 4,8%. Der Wanderungssaldo ging dadurch von 53 800 im Jahr 2020 auf 51 000 im Jahr 2021 zurück (–5,3%). Im Jahr 2020 wanderten Schweizer Staatsangehörige im Vergleich zum Vorjahr seltener ein (–12,5%) als aus (+11,5%). Bei den Ausländerinnen und Ausländern nahmen sowohl die Einwanderungen als auch die Auswanderungen zu (+4,0% bzw. +2,7%).

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