UZH-Absolventinnen verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen

Die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern ist weiterhin ein grosses Problem in der Schweiz. Das zeigt sich auch bei den UZH-Absolventen. Frauen verdienen in der Schweiz weniger als Männer. Das zeigt sich auch bei Absolventinnen und Absolventen der Universität Zürich. Der Unterschied verkleinert sich aber bei den jüngeren Jahrgängen.

An der Universität Zürich (UZH) haben im vergangenen Jahr 6078 Personen ihr Studium abgeschlossen. Laut einer Studie etablieren sich die Abgängerinnen und Abgänger schnell am Arbeitsmarkt. Nach wie vor gibt es aber ein Verdienstgefälle zwischen Frauen und Männern. Das Einkommen bei Männern steigt zwischen dem ersten und zehnten Jahr nach dem Studienabschluss steil. Währenddessen flacht das Verdienstgefälle bei Frauen bereits vier Jahre nach dem Abschluss ab, wie die UZH am Mittwoch mitteilte. Die durchschnittliche Differenz zwischen Männern und Frauen beträgt ein Jahr nach dem Studienabschluss 20 Prozent. Nach einem Jahrzehnt erreicht es gegen 50 Prozent. Allerdings zeigt sich, dass sich der Geschlechter-Gap bei jüngeren Jahrgängen verkleinert - langsam, aber kontinuierlich.

Weiterlesen - ein Beitrag von SDA erschienen am 11.05.2022 auf www.nau.ch

Häusliche Gewalttäter sollen aus der Wohnung verwiesen werden

Eine FDP-Nationalrätin fordert einen besseren Schutz für die Opfer von häuslicher Gewalt. Dafür will sie eine bundesweite Gesetzesänderung vornehmen. Opfer häuslicher Gewalt müssen in den meisten Fällen ihre Wohnung verlassen. Dadurch werden sie Opfer im doppelten Sinne. Eine FDP-Nationalrätin will die Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen. Eine Gesetzesänderung soll bundesweit bezwecken, dass Täter häuslicher Gewalt die gemeinsame Wohnung verlassen müssen. Eine ehemalige Polizistin und jetzige SVP-Politikerin will ganz allgemein die häuslichen Gewalttaten senken. 

In der Schweiz nimmt die häusliche Gewalt immer mehr zu. Dabei sind knapp zwei Drittel der Täter männlich. Um die Frauen und Kinder zu schützen, werden diese in den meisten Fällen fremdplatziert. «Dadurch entstehen Opfer im doppelten Sinne: Sie sind Opfer von Gewalt und werden zudem aus dem gewohnten Umfeld gerissen», sagt FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro. Deshalb fordert sie eine bundesweite Anpassung, dass bei häuslicher Gewalt der Täter die Wohnung verlassen muss. Bislang ist dies laut de Quattro kantonal geregelt. In Genf, Waadt, St. Gallen, Freiburg, Jura, Neuenburg, Wallis sowie Nidwalden und Obwalden werden die Täter nach häuslicher Gewalt der Wohnung verwiesen. Ein Gericht entscheidet im Anschluss, ob der Täter die Wohnung wieder betreten darf. «Dies ist innerhalb 48 Stunden bekannt», sagt de Quattro.

«Wer schlägt, darf nicht geschont werden»

Die Behörden der restlichen Kantone könnten, müssten dies den Tätern aber nicht untersagen, so de Quattro. «In neun von zehn Fällen bleibt dort der Täter zu Hause und wartet, bis das Opfer wiederkommt.» Die Ursache dafür sei, dass die Behörden in jenen Kantonen den Weg des geringsten Widerstands gehen. «Für die Behörden vor Ort ist es schwerer, den Täter anstatt das Opfers aus der Wohnung zu schaffen.» Um den Spielraum abzuschaffen, müsse deshalb das bestehende Gesetz im Zivilgesetzbuch geändert werden. Auch Hilfsorganisationen bestätigen, dass aktuell in den meisten Fällen das Opfer die Wohnung verlassen muss. Philippe Gnaegi, Direktor von Pro Familia Schweiz, unterstützt daher den Vorstoss de Quattros. «Jemand, der schlägt, darf nicht geschont werden», sagt Gnaegi. Dabei sei es aus seiner Sicht auch richtig, dass dies so gesetzlich verankert werde. Ebenfalls begrüssen würde es Fedor Bottler, Geschäftsleiter der Opferberatung Zürich. Es gebe zwar in Zürich ein vergleichbares Gesetz, jedoch sei ein bundesweit festgelegtes Gesetz sicherlich besser.

Problem ernsthaft anpacken

Dass die Opfer vor den Tätern besser geschützt werden müssen, findet auch SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler. Sie erachtet es aber als fraglich, ob die vorgeschlagene Gesetzesanpassung nötig sei. Als Erstes sei zu evaluieren, ob die genauen Zahlen wirklich zeigten, dass mehrheitlich die Opfer aus der Wohnung gehen müssten. «Als ehemalige Polizistin war ich bei häuslicher Gewalt oftmals als Erste vor Ort. Dabei achteten wir darauf, dass im Normalfall der Täter die Wohnung verlässt.» Geissbühler gibt aber zu, dass beim gegenseitigen Einverständnis auch einmalmal das Opfer aus der Wohnung mitgenommen wurde. Für viel wichtiger hält Geissbühler jedoch, häusliche Gewalttaten in der Schweiz im Allgemeinen zu reduzieren. Die SVP-Nationalrätin bringt dabei auch gleich einen Lösungsansatz mit. «Die häusliche Gewalt ist mindestens zur Hälfte auf nicht integrierte Ausländer zurückzuführen.» Seit bereits 14 Jahren werde in dieser Sache eine zu sanfte Politik gemacht. Nun werde es Zeit, nicht Feinjustierungen, wie es de Quattro wolle, vorzunehmen, sondern das Grobe anzugehen. Deshalb schlägt sie vor, dass Ausländer, welche mit häuslicher Gewalt ein Offizialdelikt begehen, direkt des Landes zu verweisen. «Das Resultat davon wäre die Halbierung solcher Straftaten.»

Weiterlesen - ein Beitrag von Marino Walser erschienen am 08.05.2022 auf www.20min.ch

Knapp 1 von 2 neudiplomierten Personen mit höherer Berufsbildung arbeitete 2020 im Homeoffice

Bei der Mehrheit der Absolventinnen und Absolventen einer höheren Berufsbildung (Abschlussjahr 2016) hat sich die berufliche Situation im Jahr 2020 durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zumindest temporär verändert. 45% von ihnen arbeiteten im Homeoffice,17% der angestellten Absolventinnen und Absolventen waren von Kurzarbeit betroffen und bei rund einem Drittel der Selbstständigerwerbenden führte die Covid-19-Pandemie zu einer Verringerung des Erwerbseinkommens und einer Reduktion der Arbeitsaufträge. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse aus der neuen Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Bei mehr als drei Vierteln der im Dezember 2020 erwerbstätigen Absolventinnen und Absolventen einer höheren Berufsbildung mit Abschlussjahr 2016 hatten die im Rahmen der Covid-19-Pandemie ergriffenen Massnahmen des Bundesrats einen Einfluss auf das Berufsleben. Rund die Hälfte hatte weniger Kontakte am Arbeitsplatz, unabhängig davon, ob sie angestellt (51%) oder selbständig (46%) waren. 45% der Angestellten arbeiteten im Homeoffice. Lediglich 5% von ihnen waren von einem geringeren Einkommen betroffen. Bei den selbständigen Absolventinnen und Absolventen präsentierte sich die Lage anders: 19% arbeiteten im Homeoffice. Rund ein Drittel verzeichnete eine Reduktion der Arbeitsaufträge (36%) und eine Verringerung des Einkommens (31%). 12% gaben ein gestiegenes Auftragsvolumen an und 29% erhielten eine Corona-Erwerbsausfallentschädigung. Bei 5% wurde ein entsprechender Antrag hingegen abgelehnt. 

Unterschiede beim Homeoffice nach Branche

Die Möglichkeit, aus dem Homeoffice zu arbeiten, hängt von der beruflichen Tätigkeit ab und variiert entsprechend stark je nach Branche. In der Wirtschaftsabteilung «Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen» waren die angestellten Absolventinnen und Absolventen infolge der Covid-19-Massnahmen am häufigsten im Homeoffice tätig (85%), dahinter folgen «Telekommunikation» (81%) und «Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie» (80%). Am wenigsten im Homeoffice waren dagegen angestellte Absolventinnen und Absolventen bei Unternehmen der Wirtschaftsabteilungen «Handel mit Motorfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen» (18%), «Gesundheitswesen» (13%) sowie «Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)» (13%), in denen für die meisten Beschäftigten die Präsenz vor Ort für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich ist.

Luftfahrtangestellte waren von Kurzarbeit besonders stark betroffen

17% der angestellten Absolventinnen und Absolventen einer höheren Berufsbildung gaben an, während der Covid-19-Pandemie von Kurzarbeit betroffen gewesen zu sein. Am meisten Kurzarbeit leisteten Absolventinnen und Absolventen, die in Unternehmen der «Luftfahrt» angestellt waren (93%), gefolgt von jenen, die in der «Beherbergung» (79%) und «Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern» (74%) tätig waren. Umgekehrt war in den Abteilungen «Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)» (1%), «Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung» (1%) und «Erbringung von Finanzdienstleistungen» (2%) der Anteil der von Kurzarbeit betroffenen Absolventinnen und Absolventen sehr gering.

Personen mit höherer Berufsbildung weniger von Erwerbslosigkeit betroffen 

Im Dezember 2020 waren 1,4% der Absolventinnen und Absolventen einer höheren Berufsbildung des Abschlussjahrgangs 2016 erwerbslos gemäss Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO). Diese Quote ist vergleichsweise tief. Werden sämtliche 25- bis 64-jährigen Erwerbspersonen mit einer höheren Berufsbildung als höchstem Bildungsabschluss betrachtet, so betrug die Erwerbslosenquote im vierten Quartal 2020 2,5%. Schweizweit lag die Erwerbslosenquote gemäss ILO im vierten Quartal 2020 bei 4,9%.

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UBS pfeift Tausende Mitarbeiter aus dem Homeoffice zurück

Die UBS hat einen Teil ihrer Belegschaft verärgert: In den letzten zwei Jahren konnten die Informatik-Angestellten der Grossbank zu Hause arbeiten, nun müssen viele von ihnen wieder zurück ins Büro. Die Bankleitung hat für sie das Homeoffice gestrichen.

Die Angestellten der UBS hätten eigentlich allen Grund zur Freude: Die Schweizer Grossbank ist im Gegensatz zur Konkurrentin Credit Suisse gut ins neue Jahr gestartet. Während die CS-Angestellten wegen der nicht enden wollenden Skandale die Schnauze voll haben, läuft es bei der UBS rund. Doch mit einem ihrer jüngsten Entscheide sorgt die UBS nun auch unter ihren Mitarbeitern für Stunk, wie «Inside Paradeplatz» schreibt. Viele IT-Angestellte der Bank müssen ihre Arbeit plötzlich wieder vollumfänglich im Büro abspulen. Dabei hat die UBS ein hybrides Arbeitsmodell eingeführt, bei dem die Mitarbeiter selbst entscheiden können, ob sie ihre Arbeit im Büro, zu Hause oder in der Ferienwohnung erledigen wollen. Doch da viele IT-Mitarbeiter mit Blick auf die Sicherheit oft heikle Arbeiten verrichten, sind sie neuerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Grosser Unmut in der Belegschaft

«Für rund 25 Prozent unserer Mitarbeitenden ist es aufgrund von regulatorischen Anforderungen oder aufgrund der jeweiligen Funktion nicht oder nur in einem sehr begrenzten Rahmen möglich, hybrid zu arbeiten», sagt eine UBS-Sprecherin zu Blick. Auch, wer mit sensiblen Daten arbeitet, muss dies im Büro tun. Davon betroffen sind gleich mehrere Tausend Informatik-Angestellte der Bank. Der Unmut über den Entscheid ist gross: Die Mitarbeiter haben sich während der Pandemie an die Vorteile von Homeoffice gewöhnt. Wie eine Umfrage von Marketagent.com kürzlich gezeigt hat, arbeiten rund 75 Prozent aller Berufstätigen in der Schweiz, deren Job es zulässt, zumindest teilweise zu Hause. Die Betroffenen bei der UBS sähen sich von der Bankleitung «hintergangen», so das Onlineportal. Viele von ihnen hätten während der Pandemie daheim in teue IT-Infrastruktur investiert – und das meiste davon aus dem eigenen Sack bezahlt. Zudem sei es aufgrund von Homeoffice in den letzten zwei Jahren zu keinen Zwischenfällen gekommen. Die Bank habe die Mitarbeiter von Anfang an transparent über die neue Homeoffice-Regelung informiert, heisst es von Seite der UBS zu den Vorwürfen. Seit kurzem in Kraft ist das Thema bei den betroffenen Mitarbeitern jedoch noch mal aufgekocht. (smt)

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 10.05.2022 auf www.blick.ch


 

So erklären Eltern den Geschwistern unterschiedliche Regeln

«Die dürfen das aber auch!!!» In Familien mit mehr als einem Kind läuft dieser Satz in Dauerschleife. Wie finden Eltern einen guten Kompromiss? Für unterschiedlich alte Kinder gelten unterschiedliche Verhaltensregeln. Das ist vor allem bei Geschwistern ein Dauerthema – und oft mit Streitpotenzial.
Eltern sollten sich klar werden, dass man es nicht allen recht machen kann. Wichtig ist die Absprache der Eltern miteinander und am besten Gleiches mit den Kindern.


Wer was wann darf, ist zwischen Geschwistern ein Dauerthema. Die Kleinen sind frustriert, weil sie in der Regel weniger Freiheiten haben als die Grossen. Denen geht es dafür auf den Keks, wenn sie den Jüngeren zuliebe Abstriche machen oder Kompromisse eingehen müssen. Wie können Eltern dieses Dilemma regeln? Als Erstes können sie sich von der Vorstellung verabschieden, es allen recht zu machen. Streit gehört zur Geschwisterbeziehung essenziell dazu und wird sich nicht wegzaubern lassen. «Eltern sollten vor allem von Situation zu Situation schauen, was passt, und das grössere Kind so gut es geht in die Verhandlungen einbeziehen», rät die Sozialpädagogin Dana Mundt. Aus ihren Beratungsgesprächen schätzt sie ein, dass es hilfreich ist, wenn sich die Eltern vorab gemeinsam austauschen: Welche Regeln machen in unserer Familie Sinn und bei welchen ist es praktisch nicht trennbar? Dann können sie an einem Strang ziehen, etwa wenn es um das Zubettgehen für alle geht.

Wichtige Regeln gelten für alle

Bei den wichtigsten Regeln sollten Eltern auf Gleichbehandlung achten: Zähne putzen, alle essen zusammen, wer früher fertig ist, muss erst fragen, bevor er aufstehen darf. «Das gilt zumindest dann, wenn das jüngere Geschwisterkind nicht mehr im Kleinkindalter ist.» Begleitend dazu können sich Eltern überlegen: Was kann ein Ausgleich sein, was darf das ältere Kind mehr, länger, zusätzlich machen oder haben? Den Frust des Jüngsten sollten Eltern auffangen, indem sie kurz und kindgerecht erklären, dass der grosse Bruder oder die Schwester früher auch nicht alles konnten und durften.

Beim Medienkonsum an Unterschieden festhalten

Vor allem beim Medienkonsum ist es laut Dana Mundt sinnvoll, unterschiedliche Massstäbe anzulegen: Was die Inhalte beim gemeinsamen Fernsehen angeht, orientiert man sich am besten am jüngeren Kind. Dafür bekommt das ältere Geschwisterkind vielleicht insgesamt mehr Medienzeit und guckt dann auch mal etwas, was schon für sein Alter geeignet ist. Nerven sparen können sich Eltern bei Punkten, die praktisch nicht trennbar sind – Stichwort Süssigkeiten. Wer beim ersten Kind lange die «Kein Zucker»-Fahne hochhalten konnte, wird das beim zweiten oder dritten Kind schwieriger hinbekommen. «Das kleinere Kind orientiert sich nun mal nicht nur an den Eltern, sondern auch den anderen Geschwistern.» Dem jüngeren Geschwisterkind könne kurz und kindgerecht erklärt werden, dass das ältere anfangs auch nicht alles durfte und auch erst so und so gross sein musste – wie beim Karussell fahren, wo man meist auch erst ein gewisses Alter oder eine gewisse Grösse braucht.

Exklusive Aufmerksamkeit oder Zeit aufteilen

Sind die Geschwisterkinder älter, könne man sich dann regelmässig an einen Tisch setzen und gemeinsam besprechen, welche Regeln jedem wichtig sind und schauen, was möglich ist. Für Dana Mundt ist auch Ausgewogenheit sehr wichtig: «Kindern tut es gut, wenn zum Beispiel das ältere Kind etwas darf, wie mit Papa oder Mama erstmals ins Kino oder zum Tauchkurs zu gehen, währenddessen das jüngere exklusiv Zeit mit dem anderen Elternteil bekommt.» Das könne ein altersgerechtes Highlight sein, wie «Heute bist du ein Mittagskind», oder «Wir gehen ins Puppentheater» oder «Wir gehen zum Kindertanz».

Weiterlesen - ein Beitrag von Nau Lifestyle erschienen am 05.05.2022 auf www.nau.ch

 

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