Berufs- und Familienverläufe: Vollzeit arbeitende Mütter sind am zufriedensten

In der Schweiz ist die häufigste berufliche Laufbahn von Frauen die Rückkehr zur Teilzeitarbeit nach der Mutterschaft. Diese Wahl erweist sich jedoch langfristig als nachteilig in Bezug auf das subjektive Wohlbefinden. Die neue Ausgabe der Reihe Social Change in Switzerland zeigt, dass jene Frauen nach dem Alter von 50 Jahren am zufriedensten sind, die Kinder haben und zu mehr als 90% weiterarbeiten. Für Männer sind ein stabiler Vollzeitjob und eine traditionelle Familie die besten Garanten für Wohlbefinden. Weiterlesen

Jede achte AHV- und jede zweite IV-Rente braucht Zuschuss

Im Jahr 2021 bezog jeder achte AHV-Bezüger eine Ergänzungsleistung (EL). Bei der IV-Rente war es jeder Zweite. Im Jahr 2021 sind 5,4 Milliarden Franken an Ergänzungsleistungen ausgezahlt worden. Diese gingen an jeden achten AHV-Rentner und jeden zweiten IV-Bezüger.

2021 hat jede oder jeder achte AHV-Rentnerin und -Rentner eine Ergänzungsleistung bezogen. Bei den IV-Renten war es jede oder jeder Zweite. Insgesamt bezogen Ende Jahr 345'000 Personen eine Ergänzungsleitung (EL). Die Ausgaben der EL beliefen sich auf 5,4 Milliarden Franken. Das ist gegenüber 2020 eine Zunahme um 1,4 Prozent, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Donnerstag mitteilte. Damit lag der Ausgabenanstieg unter dem langjährigen Durchschnitt von 3 Prozent. Auch der Anstieg bei den Bezügerinnen und Bezügern lag mit 1 Prozent unter dem langjährigen Mittel von 2 Prozent. Die EL wird aus allgemeinen Steuermitteln von Bund und Kantonen finanziert.

Erstmals stärkerer Anstieg bei IV

Erstmals stieg die Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner mit EL stärker als jene der AHV-Rentner. Das BSV erklärt das zum einen mit der covidbedingten Übersterblichkeit. Zum anderen sei die Anfang 2021 in Kraft getretene EL-Reform Schuld daran. Die neu eingeführte Vermögensschwelle beeinflusste den EL-Bezug auf der AHV-Seite stärker als IV-seitig. Dies, da die AHV-Rentnerinnen und -Rentner ein grösseres Vermögen hatten, als jene der IV. Auch die Eintritte in die EL waren deshalb bei der AHV geringer.

Durchschnittlich knapp über 100 Franken für zuhause Lebende

Ergänzungsleistungen zur AHV bezogen 224'000 Rentnerinnen und Rentner. 179'000 von ihnen lebten zuhause und erhielten durchschnittlich 1127 Franken im Monat. 45'000 wohnten in einem Heim bei EL von 3309 Franken monatlich. Bei der Invalidenversicherung betrug die Zahl der EL-Bezügerinnen und -Bezüger 121'000. Die 99'000 zuhause Lebenden erhielten 1318 Franken, die 22'000 im Heim 3771 Franken monatlich. Ergänzungsleistungen erhalten in der Schweiz lebende Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, wenn ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. EL sind bedarfsabhängige Versicherungsleistungen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht.

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Revision des Sexualstrafrechts - Ständerat missachtet Meinung vieler Frauen-Organisationen

Ein Mann zwingt eine Frau zu Sex. Um sie gefügig zu machen, wendet er Gewalt an. Von diesem Fall geht das heutige Strafrecht aus, wenn es um Vergewaltigung geht. Wenn eine Frau lediglich «Nein» sagt, ohne sich körperlich zu wehren, reicht das nicht für eine Verurteilung. Das Sexualstrafrecht wurde das letzte Mal vor dreissig Jahren revidiert. Sex gegen den Willen der Frau wurde damals als Kavaliersdelikt angesehen. Die Revision des Sexualstrafrechts ist überfällig. Darin war sich der Ständerat einig. Über das Wie gingen die Meinung aber auseinander.

Auf jeden Fall eine Verbesserung

Der Ständerat hat heute zwei wesentlichen Verbesserungen zugestimmt:

  • Der Straftatbestand des sexuellen Übergriffs wird geschlechtsunabhängig werden. Bis jetzt war im Gesetz nur die Frau als Opfer erwähnt.
  • Wenn das Opfer künftig Nein sagt, sich der Täter aber über dieses Nein hinwegsetzt, gilt das als Vergewaltigung. Auch wenn vom Täter keine Gewalt angewendet wird.

Frauenorganisationen nicht einverstanden

Eine Minderheit im Ständerat war mit der sogenannten «Nein-heisst-Nein»-Regelung nicht einverstanden. Sie plädierte – und mit ihnen Amnesty International und diverse Frauenorganisationen – für die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Regelung. Sie argumentieren, die Anforderungen seien zu hoch, weil ein Opfer nicht immer nein sagen könne. Denn Opfer fallen manchmal in eine Schockstarre, eine physiologische Reaktion auf eine akute Bedrohung: Das Opfer kann weder Nein noch Ja sagen, sondern verharrt in einer starren Position. Der Ständerat kritisierte bei der «Nur-Ja-ist-Ja-Lösung», dass diese zu neuen Problemen führen würde. Aus einer explizit geäusserten Zustimmung könne im Verlauf des Kontakts auch eine nicht mehr geäusserte Ablehnung werden. Ausserdem könne der Beweis einer Zustimmung praktisch nicht erbracht werden. Hingegen sei ein Nein klar. Es sei praxisnaher und transparenter.

Nationalrat könnte anders stimmen 

Gut möglich, dass sich der Nationalrat anders entscheidet und die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Lösung bevorzugt. Der Nationalrat ist in gesellschaftlichen Fragen progressiver unterwegs als der Ständerat. Der Nationalrat ist nicht nur jünger und weiblicher. Wenn die FDP- und Mitte-Frauen geschlossen mit der Linken und der GLP stimmen, würde die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Variante mit 110 zu 90 Stimmen durchkommen. Doch egal, wie sich das Parlament letztlich entscheidet, das Grundproblem bleibt: Einer Vergewaltigung wohnen in den meisten Fällen keine Zeugen bei. Es bleibt Aussage gegen Aussage. Und wenn einem Täter die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, erfolgt ein Freispruch. Für die Frauenorganisationen wäre die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Lösung trotzdem ein Erfolg. Laut ihnen ist es für die Opfer ein massgeblicher Unterschied, ob es zum Freispruch kommt, weil sie sich angeblich zu wenig gewehrt haben oder weil es Aussage gegen Aussage ist und in einem Rechtsstaat das Prinzip in dubio pro reo gilt. Einen solchen Freispruch könnten Opfer besser akzeptieren. Zudem wäre bei der «Nur-Ja-heisst-Ja»-Lösung die Botschaft eine andere: Eine Frau soll nicht gezwungen sein, sich zu verteidigen, sondern sie muss einer sexuellen Handlung zustimmen. (Der Ständerat hat noch keine Schlussabstimmung zur Vorlage gemacht.)

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 08.06.2022 auf www.srf.ch

Kita-Initiative

Damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelingt, braucht es genügend Kitas und Tagesschulen. Doch diese fehlen in der Schweiz! Die von Travail.Suisse unterstützte Kita-Initiative will Eltern mehr bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen und den Mitarbeitenden in der Betreuung bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen.

Am 1. Februar 2023 ist Schluss mit der Förderung der Kita- und Tagesschulplätze durch den Bund, weil das vom Parlament mehrmals befristete Impulsprogramm am 31. Januar 2023 ausläuft. Es wurden schon mehrere Anläufe diskutiert, um rechtzeitig eine Anschlusslösung zu finden. Alle Vorschläge – auch ein von Travail.Suisse eingebrachter Vorstoss – wurden bisher jedoch abgelehnt.

Kita-Gesetz im Parlament noch nicht geboren 

Die zuständige Kommission des Nationalrates nimmt nun einen erneuten Anlauf für ein Nachfolgegesetz. Die Arbeiten benötigen aber mehr Zeit, weshalb die Kommission vorschlägt, das Impulsprogramm bis Ende 2024 weiterzuführen. Der Nationalrat wird in der laufenden Sommersession darüber beraten. Der Erfolg des Impulsprogramms ist in vielen Gemeinden und Städten sichtbar: Ohne die zusätzlichen Mittel im Umfang von insgesamt 430 Millionen Franken wären in den letzten 19 Jahren nicht 68 500 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen worden. Das ist gut investiertes Geld: Studien zeigen, dass jeder in Kitas investierte Franken der Allgemeinheit durchschnittlich 3 bis 4 Franken und der öffentlichen Hand zwischen 1.60 und 1.70 Franken einbringt.

Wichtig für Familien und Gleichstellung

Die heutige Generation der Eltern ist gut ausgebildet und erwerbstätig. Studien zeigen, dass mit der Geburt des ersten Kindes, die Eltern – meist die Muttern – ihr Erwerbspensum reduzieren oder sich sogar ganz aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Für die Gleichstellung der Geschlechter braucht es mehr Plätze in Kitas und Tagesschulen. Der Bedarf der Schweizer Wirtschaft an gut ausgebildeten Fachkräften unterstreicht diese Forderung. Mit der Kita-Initiative soll der Druck für ein flächendeckendes und bezahlbares Kita- und Tagesschul-Angebot auf die Politik erhöht werden. Travail.Suisse unterstützt die Volksinitiative aus voller Überzeugung und ist dem Initiativbündnis beigetreten.

Wichtige Forderungen der Kita-Initiative

Die Initiative fordert Folgendes: Sie bringt für jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Sie fordert von Bund und Kantonen ein ausreichendes, bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot für die Kinderbetreuung ab Ende Mutterschaftsurlaub bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Dabei sollen künftig die Kosten für die Eltern maximal 10% ihres Einkommens betragen dürfen. Damit dies nicht zulasten des Personals geht und weil die Qualität der Kinderbetreuung eindeutig mit guten Arbeitsbedingungen zusammenhängt, fordert die Initiative eine Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen für das Betreuungspersonal. Die konkrete Umsetzung wird dabei nicht vorgegeben – wie es sich für eine Volksinitiative gehört. Die Zielsetzung ist aber klar: Die familienergänzende Kinderbetreuung soll in der ganzen Schweiz zu einem Service-public-Angebot werden. Für die Arbeitnehmenden, für die Gleichstellung, für die Wirtschaft, für die Gesellschaft und die Chancengerechtigkeit: Die Kita-Initiative ist nötig.

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150 Firmen nach Attraktivität: Diese Arbeitgeber landen auf den letzten Plätzen

Der Personaldienstleister Randstad hat die Arbeitsattraktivität von 150 Grossfirmen in der Schweiz untersucht. Blick hat die 15 herausgesucht, die am Ende der Rangliste stehen.

Ein attraktives Gehalt, angenehme Arbeitsatmosphäre, Jobsicherheit und eine gute Work-Life-Balance: Damit können Firmen bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am meisten Pluspunkte sammeln. Andernfalls können Unternehmen von ihren Angestellten knallhart abgestraft werden. Ein Blick auf die aktuelle Randstad-Studie zeigt neben den attraktivsten auch die weniger attraktiven Arbeitgeber der Schweiz. Bei der Randstad-Studie wurde die Attraktivität der 150 grössten und bekanntesten Arbeitgeber der Schweiz erhoben, dafür hierzulande 4341 Personen befragt.

Fast-Food-Kette am unbeliebtesten

Die rote Laterne des am wenigsten attraktiven Arbeitgebers geht dabei an den Fast-Food-Konzern McDonald's. Auf Job-Portalen werden besonders die Akkordarbeit und die geringen Löhne kritisiert. Auf Platz 2 der weniger attraktiven Arbeitgeber steht die Logistikfirma DHL. Mitarbeiter beklagen sich auf der Bewertungsplattform Kununu über die vielen Überstunden und über überforderte Führungskräfte.

Einzelhandel dominiert die Flop-15

Der Einzelhandel ist in der Flop-15 der weniger attraktiven Arbeitgeber besonders prominent vertreten: Die Kleiderkette H&M landet auf Platz 3, gefolgt von der Valora Gruppe, die an zahlreichen Schweizer Bahnhöfen Kioske betreibt. Die Dosenbach-Ochsner AG (7.), Denner (9.), Fust (13.), Jumbo Markt (14.) und Aldi Suisse (15.) vervollständigen den Eindruck, dass gerade im Verkauf potenzielle Arbeitnehmer wenig Attraktivität sehen. Die Mitarbeitenden von Einzelhandels-Firmen kritisieren auf dem Jobportal indeed und dem Bewertungsportal kununu häufig die Führungskräfte, das Arbeitsklima oder das Gehalt. Weniger gut ab bei der Attraktivität in der Randstad-Studie schneidet auch die Sun Store AG (11.) ab, die rund 100 Gesundheits-Fachgeschäfte betreibt. Mit Sonntagsverkäufen und langen Ladenöffnungszeiten wird auf den Portalen vor allem die Work-Life-Balance bemängelt.

Homeoffice oft nicht möglich

Mit ISS Facility Services (5.), Honegger (6.) und Dosim (8.) landen auch drei Unternehmen aus dem Bereich Reinigung- und Gebäudeunterhalt in Rängen der letzten 15 von 150 Firmen. Mit UPC landet ein Telekom-Unternehmen auf Platz 10. Auf Platz 12 steht der Sicherheitsdienst Securitas (12.), bei dem vor allem die Löhne beanstandet werden. Was an den 15 hintersten Rängen ins Auge sticht: Es enthält viele Firmen, bei denen für einen grossen Teil der Mitarbeiter Homeoffice nicht möglich ist. Wer als Verkäuferin oder Putzkraft arbeitet, kann dies nur vor Ort tun. Aufgrund der Covid-19-Krise ist das Bedürfnis nach flexiblen Arbeitsmodellen jedoch enorm gestiegen. In diesem Bereich gemäss können Arbeitgeber gemäss Randstad stark punkten.

Weiterlesen - ein Beitrag von Martin Schmidt erschienen am 03.06.2022 auf www.blick.ch

 

 

 

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