Pax erhält das Pro-Familia-Siegel «familienfreundliches Unternehmen»

Pax wird von ihren Mitarbeitenden - mit 86 von 100 möglichen Punkten - als «sehr familienfreundliches Unternehmen» eingestuft. Bravo!

Der von Pro Familia zusammen mit Empiricon erhobene «Family Score» ist eine wissenschaftlich erarbeitete Mitarbeiterumfrage, um die Familienfreundlichkeit in Unternehmen zu messen. Seit der Lancierung des Labels im Jahr 2017 haben mehr als 200’000 Beschäftigte an der Umfrage teilgenommen. Mit hervorragenden 86 von möglichen 100 Punkten erreicht Pax einen Spitzenplatz und darf das Gütesiegel «familienfreundliches Unternehmen» während drei Jahren tragen. Herzliche Gratulation!

Pax fördert Work-Life-Balance mit einer breiten Massnahmenpalette

Pax bietet vielseitige Massnahmen an, um möglichst flexibel auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden einzugehen und ihre Zufriedenheit zu stärken. In der Umfrage am meisten geschätzt wurden die Möglichkeit von Home-Office- und Teilzeitarbeit, die flexible Arbeitsplanung bei familiären Verpflichtungen, eine familiengerechte Ferienplanung sowie das Verständnis im Team und von Vorgesetzten für die familiäre Situation.

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Karriere oder Kinderzimmer: Väter im Clinch – alte Rollenbilder dominieren immer noch

Wie schaffen Schweizer Väter den Spagat zwischen beruflicher Karriere und Familie? Aktuelle Daten zeigen: Väter wünschen sich zwar eine engere Bindung zu ihren Kindern, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Woran liegt das? Und wie können alte Rollenbilder und neue Erwartungen vereinbart werden?

Er will kein Wochenendpapi sein. Loris Morscher hat nach der Geburt seines Sohnes sein Arbeitspensum auf 70 Prozent reduziert. «Ich habe den Anspruch, auch unter der Woche die Beziehung zu meinem Kind aufzubauen und meine Frau zu entlasten», sagt der frischgebackene Vater. Seine Frau möchte ebenfalls 70 Prozent arbeiten, sobald der Mutterschaftsurlaub vorbei ist. Das Paar will sich Kinderbetreuung und Haushalt gleichmässig aufteilen. Damit ist Loris Morscher längst nicht allein. Die Mehrheit der Männer wünscht sich, Teilzeit zu arbeiten. Trotzdem arbeiten vier von fünf Vätern Vollzeit, wenn ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist. Bei den Müttern ist es nur jede Fünfte. Wieso setzen Väter den Wunsch nach Teilzeit nicht um?

Neue Erwartungen und alte Rollenbilder

«Die Vereinbarkeitsproblematik für Väter ist im Kern ungelöst», sagt der Psychologe und Väterexperte Markus Theunert. «Die meisten Väter spüren noch immer die Ernährerverantwortung und möchten zugleich eine enge Bindung zum Kind aufbauen.» Die gesellschaftlichen Ansprüche an Väter hätten sich in diese Richtung verändert, meint Theunert. Während der Vater vor 50 Jahren das Oberhaupt der Familie war, erwarte die Gesellschaft heute alltagsnahe und emotional involvierte Väter. «Um dieser Anforderung gerecht zu werden, gibt es wenig Unterstützung von den Gesetz- und Arbeitgebern», so der Vaterexperte.

Teilzeitfalle für Väter: weniger Lohn bei gleichen Erwartungen

Von dieser Hürde berichtet auch Urs Kilchenmann. Er ist seit sieben Monaten Vater und arbeitet Vollzeit. «Es ist schwierig, wenn man reduziert, noch den gleichen Job und die gleichen Projekte zu haben.» Häufig sei die Erwartung vom Arbeitgeber da, dass man auch bei kleinerem Pensum ständig verfügbar bleibe für gewisse Fragen. «Dann arbeitest du praktisch gleich viel, aber für weniger Lohn.» Deshalb ist Urs lieber am Wochenende vollumfänglich für seine Tochter da und unterstützt seine Frau wochentags vor und nach der Arbeit. Sein Engagement nimmt er also auf das Konto Eigenzeit. Da ihn seine Vaterrolle und die Zeit mit seiner Tochter so erfüllt, empfindet er dies aber nicht als Last, sondern als grosse Bereicherung. Markus Theunert warnt aber die Väter davor, ihre eigenen Bedürfnisse, Freunde und Hobbys komplett zurückzustellen. «Das ist kurzfristig eine Lösung, mittelfristig aber nicht gesundheitsförderlich», gibt der Psychologe Theunert zu bedenken. Elternschaft werde hierzulande massiv unterschätzt – und die Vaterschaft ganz besonders. Es gäbe zu wenig Hilfestellungen für Väter. Man schmeisst die Väter irgendwo ins Abenteuer und sagt: Alle lernen halt im Wasser schwimmen», so Theunert. «Es gibt Väter, die auf der Strecke bleiben, ein Burn-out haben oder in eine Depression fallen, weil sie sich zu viel zugemutet haben.» Und viel versteckter, aber auch viel zahlreicher, seien die Väter, die sich still und heimlich wieder in die Erwerbsarbeit verabschieden. Loris Morschers Wunsch nach Teilzeit ist bei seiner Vorgesetzten auf offene Ohren gestossen. Er ist sich bewusst, dass das nicht selbstverständlich ist: «Die alten Rollenbilder sind nach wie vor in unserer Gesellschaft in den Köpfen drin, da haben wir noch etwas vor uns.» Besonders deutlich zeigt sich das in der Verteilung der Hausarbeit und der Flexibilität in Notfällen: Bei mehr als der Hälfte der Schweizer Paare ist der Haushalt immer noch vor allem Frauensache.

Hausarbeit und Kinderbetreuung – kaum trennbar

Haushalte, in denen vornehmlich der Mann die Hausarbeit übernimmt, sind mit nur drei Prozent sehr selten. Auch wenn das Kind krank ist, bleibt in den meisten Fällen die Mutter zu Hause. Das zeigt, dass Hausarbeit und Kinderbetreuung eng miteinander verknüpft sind. Und wer Vollzeit arbeitet, ist weniger flexibel. Mit der Aufteilung der Kinderbetreuung sind zwar mehr als die Hälfte der Frauen zufrieden, bei der Aufteilung der Hausarbeit liegt die Zufriedenheit nur bei 43 Prozent. Eine ausgewogenere Verteilung der Familienarbeit kann aber nur gelingen, wenn Kinderbetreuung und Hausarbeit gemeinsam betrachtet werden. «Werdende Väter müssen sich bewusst sein, dass sie im traditionellen Modell landen, wenn sie sich nicht immer wieder aktiv bemühen», meint der Vaterexperte Theunert. Um die Aufteilung egalitärer zu gestalten, brauche es viel und ganz konkrete Organisation. So diskutieren auch Loris Morscher und seine Frau immer wieder, wie sie sich die neuen Aufgaben aufteilen. Für Loris Morscher ist klar, dass sich der Aufwand lohnt: «Ich will nicht in 15 Jahren zurückschauen und etwas bereuen. Ich glaube, man kann nie genug Zeit mit einem Kind verbringen, gerade in den ersten Lebensmonaten und -jahren.»

Politisches Umdenken gefordert

Der Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen wurde 2005 eingeführt. Erst seit 2021 haben auch Väter Anrecht auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Damit hinkt die Schweiz nach wie vor den meisten europäischen Ländern weit hinterher. Vorreiter für Elternurlaub ist Norwegen, welches bereits 1977 einen 18-wöchigen Mutterschaftsurlaub einführte. Heute ist der Elternurlaub in drei Teile aufgeteilt: Einen für die Mutter, einen für den Vater und einen, welchen die beiden Elternteile flexibel aufteilen können. Insgesamt haben Eltern so Anspruch auf 49 Wochen Elternschaftsurlaub bei vollem Gehalt oder 59 Wochen mit 80 Prozent des Gehalts. Es brauche in der Schweiz ein Umdenken auf allen Ebenen, ist Markus Theunert überzeugt. Es muss klar sein, dass Kinder beide brauchen: den Vater wie die Mutter. Und es muss selbstverständlich werden, dass Väter genauso wie Mütter Verantwortung übernehmen wollen. «Es braucht auch ein Umdenken bei den Arbeitgebern. Sie müssen erkennen, dass auch für Väter die Familiengründung eine vulnerable Phase ist.» Insbesondere in den betreuungsintensiven Kleinkindjahren brauchen Väter Entlastung.

Lichtblick bei der Elternzeit

Und es tut sich was in der Schweiz. Zumindest in Genf. Dort hat der Gemeinderat kürzlich entschieden: Bei der Stadt Genf angestellte Väter erhalten künftig acht Wochen Vaterschaftsurlaub. Eine Allianz von Mitte bis Grüne hat eine schweizweite Familienzeit-Initiative angekündigt, für je 18 Wochen Urlaub pro Elternteil. Diese Initiative würde Urs Kilchenmann begrüssen: «Wenn ich nach Hause komme und meine Tochter hat etwas Neues gelernt, habe ich das verpasst. Ich hätte schon gerne mehr Zeit mit ihr. Zeit in einen Menschen zu investieren, ist etwas vom Schönsten.» 

Weiterlesen - ein Beitrag von erschienen am 12.02.2025 auf srf.ch

Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung bis Ende 2026 verlängert

Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll durch ein neues Gesetz abgelöst werden, das derzeit im Parlament erarbeitet wird. Bis das Gesetz in Kraft treten kann, wird das Impulsprogramm bis Ende 2026 verlängert. Das hat das Parlament am 27. September 2024 entschieden. An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat die Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHV) entsprechend angepasst. Die Anpassungen treten rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Mit dem Impulsprogramm fördert der Bund die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder, damit die Eltern Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung besser vereinbaren können. Das Impulsprogramm war ursprünglich auf acht Jahre bis zum 31. Januar 2011 befristet. Anschliessend wurde es vom Parlament viermal verlängert. Damit konnten die Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen bis zum 31. Dezember 2024 ausgerichtet werden. Mit dem Impulsprogramm sind insgesamt 79 323 neue Betreuungsplätze entstanden (Stand 31. Dezember 2024).

Auf Antrag des Bundesrates wurde das KBFHG per 1. Juli 2018 um zwei neue Förderinstrumente erweitert: Zum einen kann der Bund Kantone und Gemeinden finanziell unterstützen, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Zum anderen kann der Bund einen Beitrag an Projekte leisten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Beide Instrumente waren ursprünglich bis zum 30. Juni 2023 befristet und wurden ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat am 18. Februar 2021 eine parlamentarische Initiative (21.403) eingereicht, die eine Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe, dauerhafte Lösung vorsieht. Da die Ausarbeitung des neuen Gesetzes nicht vor Auslaufen des aktuellen Gesetzes abgeschlossen sein wird, hat die WBK-N am 20. Januar 2023 eine weitere parlamentarische Initiative (23.478) eingereicht, die eine erneute Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes oder spätestens bis zum 31. Dezember 2026 fordert. Damit sollen Lücken bei den Fördermassnahmen des Bundes verhindert werden. Mit der Verlängerung wird die Kontinuität der Hilfen sichergestellt. Sie erfordert eine Anpassung des KBFHG sowie Anpassungen auf Verordnungsebene, die rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Da die beiden aktuellen Verpflichtungskredite begrenzt sind und das EDI davon ausgeht, dass sie vor Programmende (d. h. vor dem 31. Dezember 2026) ausgeschöpft sein werden, hat es eine Prioritätenordnung aufgestellt. Sie soll eine ausgewogene Verteilung der verfügbaren Mittel gewährleisten.

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Statistik über die Familienzulagen 2023 liegt vor

Im Jahr 2023 wurden gesamthaft Familienzulagen in der Höhe von 6,6 Milliarden Franken ausbezahlt. Den mit 96 Prozent grössten Anteil machten die Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) aus, der Rest entfiel auf Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie auf weitere Versicherungssysteme (AVIG, IV). Insgesamt wurden 2,5 Millionen Familienzulagen an rund 1,4 Million Bezüger/ innen ausgerichtet. Im Rahmen des FamZG wurden total 6,4 Milliarden Franken ausbezahlt. Die Kinderzulagen beanspruchten 71 Prozent, die Ausbildungszulagen 29 Prozent und die Geburts- und Adoptionszulagen 1 Prozent. Finanziert wurden die Zulagen grösstenteils von den Arbeitgebern, mit einem mittleren gewichteten Beitragssatz in der Höhe von 1,62 Prozent auf dem Lohn.

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Bundesrat will die Eizellenspende erlauben

Die Eizellenspende soll für Paare mit unerfüllten Kinderwunsch legal werden. Auch Unverheiratete werden neu zugelassen.

In der Schweiz nehmen jedes Jahr 6000 bis 7000 Paare mit unerfülltem Kinderwunsch medizinische Hilfe in Anspruch. Eine unbestimmte Anzahl Paare reist dafür ins Ausland. Denn die Schweiz regelt die Fortpflanzungsmedizin vergleichsweise streng. Nur verheiratete Paare dürfen sie in Anspruch nehmen, wenn sie unfruchtbar sind oder das Risiko besteht, dem Kind eine schwere Erbkrankheit weiterzugeben. Ihnen steht die künstliche Befruchtung von Eizellen im Labor und die Samenspende zur Verfügung. Das heisst: Das Gesetz bietet nur dann eine Lösung, wenn der Mann unfruchtbar ist. In den Augen des Bundesrates ist das nicht mehr zeitgemäss, wie Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärt: «In den letzten 25 Jahren hat sich viel bewegt. Mit dem medizinischen Fortschritt haben sich neue Möglichkeiten eröffnet. Auch die Gesellschaft hat sich gewandelt und mit ihr die Familienmodelle, Werte und Ansprüche.»

Bisherige Kriterien bleiben bestehen

Bundesrat und Parlament möchten deshalb neu auch die Eizellenspende erlauben. Zudem will der Bundesrat auch unverheirateten Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch wegen Unfruchtbarkeit oder erblicher Risiken den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin ermöglichen. Mit der Zulassung der Eizellenspende werde zugleich das Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gestärkt, unterstreicht Baume-Schneider. Wie bei der Samenspende soll es neu auch bei der Eizellenspende ein Register geben für die Spenderinnen. Sodass Wunschkinder, wenn einmal volljährig, erfahren können, wer ihre genetischen Eltern sind. Bei Behandlungen im Ausland ist das nicht immer möglich. Daneben braucht es laut Baume-Schneider auch Vorkehrungen, um die Spenderinnen selbst zu schützen: «Wir müssen sicherstellen, dass Frauen ihre Eizellen nicht aus finanzieller Not spenden.»

Offene Fragen

Die geplante Modernisierung des Gesetzes über die Fortpflanzungsmedizin wirft zahlreiche Fragen auf, die in nächster Zeit geklärt werden müssen: Soll es eine Altersgrenze für Paare mit Kinderwunsch geben? Soll eine maximale Anzahl von Nachkommen pro Spenderin festgelegt werden? Müssen die bestehenden Regeln zur Anzahl entnommener Eizellen oder zur Aufbewahrung der tiefgekühlten Keimzellen und Embryonen überdacht werden? Erste Reaktionen auf die Bundesratspläne sind positiv – etwa aus medizin-ethischer Sicht. Jürg Streuli von der Stiftung Gesundheitskompass sagt: «Ich sehe eine grosse Verantwortung, die wir jetzt tragen und ernst nehmen müssen. Es ist gut, dass wir uns die nötige Zeit dafür geben.» Das Innendepartement will die Details bis Ende nächsten Jahres ausarbeiten.

Weiterlesen - Rendez-vous, 30.01.2025, 12:30 Uhr