Über 80 Prozent der Mütter sind berufstätig

Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) haben 2021 in der Schweiz 82 Prozent aller Mütter gearbeitet. Meist arbeiten sie nach der Geburt in einem Teilzeitpensum. Befragt wurden Frauen zwischen 25 und 54 Jahren, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 15 Jahren im gleichen Haushalt leben. 1991 hatte die Quote der erwerbstätigen Mütter noch bei knapp 60 Prozent gelegen.

Jede neunte beruflich aktive Frau verlässt nach der ersten Geburt den Arbeitsmarkt. Arbeiteten vor der Mutterschaft noch 90 Prozent der Frauen in der Schweiz, so sinkt mit dem ersten Kind die Quote auf 80.2 Prozent. Mit einem zweiten Kind arbeiten noch 69.4 Prozent. Durchschnittlich dauert die Familienpause für Frauen fünf Jahre, bevor sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen. Insgesamt waren Mütter um 1 Prozentpunkt häufiger von Erwerbslosigkeit betroffen als gleichaltrige Frauen ohne Kinder.

Hohe Erwerbstätigkeit im europäischen Vergleich

Die Schweiz belegt im europäischen Vergleich bei der Erwerbstätigkeitsquote der Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren den 8. Platz. Der EU-Schnitt ist um acht Prozentpunkte tiefer als die Schweizer Quote von 74.9 Prozent. Am häufigsten arbeiten Mütter in Portugal. Vom Spitzenreiter trennt die Schweiz neun Prozentpunkte. Bei den Müttern mit Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren fällt die Schweiz sogar auf den 17. Platz zurück. Mit 78.2 Prozent liegt sie aber immer noch knapp über drei Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt, welcher 74.9 Prozent beträgt.

Mütter arbeiten im höheren Teilzeitpensum weiter

Im Jahr 2021 arbeiteten erwerbstätige Mütter zu 78.1 Prozent in einem Teilzeitpensum. Gemäss dem BFS nahm zudem auch der Beschäftigungsgrad in den letzten Jahren zu. So sank die Anzahl der Mütter, welche weniger als 50 Prozent beschäftigt sind, in den letzten dreissig Jahren von 51.3 Prozent auf 33.4 Prozent. Weniger als ein Zehntel der Mütter arbeiteten nach ihrem Wiedereinstieg Vollzeit.

Unverändert hohe Erwerbsquote bei Vätern

Nur minim zurück ging hingegen die Erwerbsquote der Väter, sie verharrt mit 96.9 Prozent auf einem sehr hohen Niveau. Nach der Geburt des ersten Kindes arbeiteten Väter etwas mehr Teilzeit als davor. Die Quote erhöhte sich von 10.3 Prozent auf 13.6 Prozent. Diese stieg nach der Geburt des zweiten Kindes nochmals an, auf 23.5 Prozent. Verglichen mit anderen europäischen Ländern sind diese Zahlen hoch. Waren in der EU lediglich 5.5 Prozent der erwerbstätigen Väter mit Kindern unter sechs Jahren teilzeitbeschäftigt, landete die Schweizer Väter von kleinen Kindern mit 17.4 Prozent auf dem Spitzenplatz.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 11.10.2022 auf www.srf.ch

 

EGMR-Urteil: Schweiz diskriminiert Witwer

Als Max Beelers jüngste Tochter volljährig wurde, strich ihm die Ausgleichskasse von Appenzell Ausserrhoden die Witwerrente. Wäre er eine Frau, wären die Zahlungen weiterlaufen. Und eine Frau bekommt auch dann eine Witwenrente, wenn sie gar keine Kinder hat. Gegen diese Ungleichbehandlung klagte Beeler und bezog sich dabei auf den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Doch damit drang er nicht durch, nicht kantonal und auch nicht vor Bundesgericht. Deshalb wandte er sich an den EGMR, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort bekam er recht, erstinstanzlich bereits im Oktober 2020. Die Schweiz zog den Fall weiter vor die Grosse Kammer.

EGMR widerspricht Bild des «Haupternährers»

Die Urteilsverkündung erfolgte nun mündlich. Das ist in Strassburg eine Ausnahme und signalisiert, welche Bedeutung der Gerichtshof dem beimisst. Mit zwölf zu fünf Stimmen entschied die Grosse Kammer zugunsten des Witwers, und das wegen ungleicher Behandlung, wie Gerichtspräsident Robert Ragnar Spada erläuterte. Die Schweizer Behörden hatten in Strassburg, wie zuvor schon das Bundesgericht, argumentiert, die Ungleichbehandlung sei vom Gesetzgeber gewollt. Das heisst: Basierend auf einem bestimmten Gesellschaftsbild gelten Männer grundsätzlich als Haupternährer. Ihnen wird zugetraut, den Lebensunterhalt selber zu fristen. Frauen jedoch nicht. Ihnen steht daher lebenslänglich eine Witwenrente zu.

Nachzahlungen in Millionenhöhe zu erwarten

Die Strassburger Richterinnen und Richter akzeptieren diese Deutung jedoch nicht: Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels sei die Rolle von Frauen im Berufsleben mittlerweile eine ganz andere, sehr viel wichtigere. Daher verletze die Schweizer Regelung von Witwen- und Witwerrenten Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Männer würden diskriminiert. Das letztinstanzliche Strassburger Urteil hat für die Schweiz Konsequenzen: Sie muss nun Max Beeler – und allen anderen Männern, die gegen ihre Diskriminierung geklagt haben – die Witwerrenten nachzahlen. Allein das dürfte Kostenfolgen in Millionenhöhe haben. Vor allem aber müssen Bundesrat und Parlament nun die AHV-Gesetzgebung reformieren und diese bei den Hinterbliebenenrenten diskriminierungsfrei gestalten.

Verschiedene Lösungen möglich

Das passiert entweder durch eine Anpassung der Renten für Witwer, indem die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob ein Mann Kinder hat und ob diese minderjährig sind. Das wäre die teure Variante. Oder es kommt – was politisch weitaus schwieriger durchzusetzen wäre – zu Einschränkungen bei den Renten für Witwen. Anzunehmen ist zudem, dass die Verurteilung der Schweiz die Diskussion befeuert, ob sich der Menschenrechtsgerichtshof unzulässig in innere Angelegenheiten der Schweiz einmischt. Manche bezeichnen die Strassburger Richter als übergriffig. In diesem Fall urteilten diese jedoch in einem Kernbereich der Menschenrechte, beim Verbot der Diskriminierung. Genau für solche Dinge ist der EGMR zuständig.

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Studierende setzen bei Jobwahl auf Gehalt und Sicherheit

Studierenden sind bei der Arbeitgeberwahl einer Studie der Beratungsgesellschaft EY zufolge vor allem Gehalt, Jobsicherheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig.

Der öffentliche Dienst ist demnach für mehr als ein Viertel der Befragten attraktiv mit Blick auf die eigene berufliche Zukunft. Mit einigem Abstand folgten Gesundheitswesen und Pharmabranche sowie die Wissenschaft. Besonders für Frauen ist der Staatsdienst demnach interessant, Männer nannten vor allem die Bereiche IT und Software.

Der Erhebung zufolge nannten 53 Prozent der Studierenden Gehalt und mögliche Gehaltssteigerungen als einen der wichtigsten Faktoren bei der Wahl des Arbeitgebers. Das war ein ähnlicher Wert wie bei einer vergleichbaren Umfrage im Jahr 2020. Jobsicherheit stand bei 52 Prozent hoch im Kurs - vor zwei Jahren hatten das noch 67 Prozent angegeben. Bei der Frage waren Mehrfachnennungen möglich.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf war für 51 Prozent der Studierenden wichtig. Im Vergleich zu 2020 legte dieser Wert deutlich zu - damals hatten das nur 39 Prozent angegeben. Vor allem Frauen war demnach wichtig, Privatleben und Beruf unter einen Hut zu bringen. Knapp zwei Drittel (64 Prozent) nannten diesen Faktor - bei den Männern waren es nur 38 Prozent.

Und obwohl sich die grosse Mehrheit der Studierenden weiterhin in einem Angestelltenverhältnis sieht, können sich den EY-Daten zufolge auch immer mehr eine Selbstständigkeit direkt nach dem Studium vorstellen. Insgesamt 18 Prozent gaben das für 2022 an, 2020 waren es noch 16 Prozent gewesen und 2018 7 Prozent.

Weiterlesen - ein Beitrag von DPA erschienen am 11.10.2022 auf www.nau.ch

Vier Tage effizient und produktiv arbeiten, dafür drei Tage frei

Das Bedürfnis der Arbeitnehmenden geht immer mehr in Richtung Work-Life-Balance. Die Haustechnikfirma Steger AG testet ab November die Viertagewoche. Der Geschäftsführer ist davon überzeugt, dass das die Produktivität und Effizienz steigern wird. Interne Abklärungen haben ergeben, dass die Leistungserhaltung trotz der kürzeren Arbeitswochen möglich ist. 

Der Trend zeigt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen immer grösseren Wert auf die Work-Life-Balance setzen. So führte beispielsweise die St. Galler Werbeagentur Vitamin 2 AG für die nächsten zwei Jahre ein experimentelles Arbeitsmodell ein. Die Mitarbeitenden sollen neu anstatt fünf acht Wochen Ferien erhalten und vier davon am Stück nehmen. Die Thurgauer Haustechnikfirma Steger AG aus Aadorf versucht es ab November mit der Viertagwoche. Das Bedürfnis der Arbeitnehmenden gehe immer mehr in Richtung Work-Life-Balance. So könne auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. «Ich bin der Überzeugung und der Meinung, dass wir durch die damit einhergehende Motivation der Mitarbeitenden die Effizienz und die Produktivität steigern können», sagt Jürg Widerin, Geschäftsführer der Steger AG, zu 20 Minuten. 

Neues Modell muss noch beobachtet werden

Bereits seit mehreren Monaten werde über eine Umstellung diskutiert. Ab dem 1. November soll die Viertagewoche nun ein Jahr lang getestet werden. «Anfangs dachte ich, dass diese Umstellung eher von den jüngeren Generationen begrüsst wird, später stellte ich aber fest, dass Mitarbeitende aller Altersgruppen dieses Bedürfnis haben», so Widerin. Das System müsse jetzt aber noch beobachtet werden. «Wir sind zuversichtlich. Sollte jedoch ein negatives Echo auf die Umstellung erfolgen, behalten wir uns vor, das Ganze wieder rückgängig zu machen», sagt der Geschäftsführer. In der Wirtschaft sei die Viertagewoche bereits länger Thema. «Ich denke, alle warten lieber, bis es jemand anderes macht, aber irgendwann muss man es halt einfach versuchen», so Widerin. 

Mitarbeitende befürworten die Viertagewoche

Dieser Wechsel sei vorteilhaft für alle Beteiligten. «Unsere internen Abklärungen haben ergeben, dass wir die gleiche Leistung, die bisher in fünf Tagen erbracht worden ist, zukünftig in vier Tagen erbringen können, wobei sich das Tagespensum von achteinhalb auf neuneinhalb Stunden erhöht» sagt Widerin gegenüber dem «Tagblatt» (Bezahlartikel). Die Mitarbeitenden seien von der Umstellung überrascht gewesen. Bei einer Abstimmung stimmten gemäss dem Geschäftsführer über hundert Mitarbeitende – die Mehrheit der Angestellten – dem neuen Arbeitsmodell zu. «Das ist ein guter Vorschlag. Drei freie Tage sind sicher verheissungsvoll. Es ist aber gleichzeitig eine Herausforderung, in vier Tagen das Maximum herauszuholen», sagt Sandro Garieri, Servicemonteur Steger AG zum «Tagblatt». Das Modell sei laut Projektleiter Josef Peterer zukunftsträchtig und könne auch als Vorbild für andere Unternehmen dienen.

Weiterlesen - ein Beitrag von Ammar Jusufi erschienen am 06.10.2022 auf www.20min.ch

Steigende Altersarmut: Immer öfter reicht im Alter das Geld zum Leben nicht

Trotz gutem Vorsorgesystem in der Schweiz landet jeder siebte Pensionär in der Armutsfalle. Es besteht Handlungsbedarf.

295'000: So viele über 65-Jährige leben in der Schweiz aktuell an der Armutsgrenze. 46'000 von ihnen sind gar ausweglos arm, haben also nicht genug Erspartes, um ihr bescheidenes Einkommen zu kompensieren. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Pro Senectute Schweiz. «Für 86 Prozent der Rentnerinnen und Rentner schafft das Drei-Säulen-System finanzielle Sicherheit – das ist aber auch die einzige gute Nachricht», sagt Alexander Widmer, Studienverantwortlicher und Geschäftsleitungsmitglied bei Pro Senectute. Denn die restlichen 14 Prozent müssen von gut 2200 Franken monatlich leben. Dieses Geld muss reichen für Miete, Krankenkasse, Steuern, Kleider und Essen. 

Altersarmut hat viele Gesichter

Einer von ihnen ist auch Michel Mortier. Dem 87-jährigen Rentner aus dem Kanton Zug bleiben nach Abzug von Miete und Krankenkasse rund 600 Franken pro Monat zum Leben. Für die Liebe zu seiner afrikanischen Frau hat der studierte Chemiker vor vielen Jahren die Schweiz verlassen – auf Kosten der finanziellen Sicherheit im Alter: «Ich hatte eine sehr gute Stellung hier bei einer amerikanischen Firma. Die habe ich aufgegeben und ging dann ins Ausland, mit praktisch gar keinen finanziellen Reserven», sagt Mortier. «Danach musste ich die Jobs annehmen, die ich bekommen konnte.» Finanziell kam er so nie mehr auf einen grünen Zweig. Neben seinen Söhnen unterstützt ihn auch Pro Senectute finanziell. Denn mit seinen Rentenzahlungen und den AHV-Ergänzungleistungen alleine käme er nicht über die Runden. Besonders gefährdet, im Alter in die Armutsfalle zu tappen, sind Personen mit niedrigem Bildungsniveau und Migrationshintergrund. Frauen sind häufiger betroffen als Männer und die Landbevölkerung eher als die Städter. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Armut wird vom privaten Umfeld abgefedert. Die Dunkelziffer dürfte somit um einiges höher liegen, schätzt Pro Senectute. Hinzu kommt, dass Altersarmut nach wie vor ein Tabuthema ist – die Betroffenen scheuen sich, darüber zu sprechen. Das müsse sich ändern, sagt Alexander Widmer. «Es darf keine Stigmatisierung mehr geben. Das heisst, wer betroffen ist, muss Hilfe suche n können.» Auch brauche es dringend eine Reform der zweiten Säule im Tieflohn Sektor und im Bereich der Teilzeitbeschäftigung. Zudem müsse die Bevölkerung sensibilisiert werden, sich bereits früh mit der Altersvorsorge auseinander zu setzen.

Zeit sinnvoll einsetzen

Das ist auch das Ziel von Michel Mortier. Kürzlich ist seine Frau verstorben. Der Pensionär möchte seine Zeit einsetzen, um Betroffenen zu helfen und die Altersarmut offen zu thematisieren. An seinem Wohnort Zug plant er, eine Selbsthilfegruppe zu gründen. Damit möchte er etwas von dem zurückgeben, was er in seiner Situation an Unterstützung erfährt: «Mit unserer Zeit und Erfahrung können wir sehr viel beitragen. Und uns die Ergänzungsleistungen ein Stück weit verdienen.» Vielleicht bleibt so dem einen oder der anderen ein ähnliches Schicksal erspart.

Was tun bei Altersarmut?

Die immer älter werdende Bevölkerung und die aktuelle Teuerung der Lebens- und Wohnnebenkosten beobachtet Pro Senectute mit grosser Besorgnis. Bei knappen finanziellen Verhältnissen bietet die Fachorganisation deshalb kostenlose Dienstleistungen an: Darunter Sozialberatungen, einen Ergänzungsleistungs-Rechner oder individuelle Finanzhilfe.

Weiterlesen - ein Beitrag von erschienen am 02.10.2022 auf www.srf.ch

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