Die Stadt Kriens ist eine familienfreundliche Arbeitgeberin

Wie die Gemeinde Kriens berichtet, darf die Stadt Kriens bis 2025 das Label als «Familienfreundliches Unternehmen» nutzen.

Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle, die sich auf das Familienleben abstimmen lassen, individuell gestaltbare Lösungen bei der Familienzeit (Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub), Kompensationsmöglichkeit von Mehrstunden und flexible Ferienregelungen. Das sind nur einige Elemente, mit denen fortschrittliche Unternehmen heute für ihre Mitarbeitenden ein Umfeld schaffen, das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert. Auch die Stadt Kriens engagiert sich seit Jahren in diesem Bereich. Nun liess sie dieses Engagement von den eigenen Mitarbeitenden überprüfen. Im vergangenen Herbst wurden die Mitarbeitenden zur Teilnahme an einer Umfrage aufgefordert.

«Family Score» ist eine wissenschaftlich erarbeitete Mitarbeiterumfrage

Gewählt wurde dabei das «Family Score»-Verfahren von Pro Familia. Pro Familia Schweiz ist die Dachorganisation von knapp fünfzig nationalen Mitgliedsorganisationen, die sich alle für Familien – insbesondere für Eltern, Kinder und Jugendliche – einsetzen. «Family Score» ist eine wissenschaftlich erarbeitete Mitarbeiterumfrage und drückt mit einer Kennzahl zwischen 0 und 100 die Familienfreundlichkeit eines Arbeitgebers aus (ein Score ab 60 Punkten gilt als familien­freundlich). Arbeitnehmende können dabei anonym ihre Erwartungen und Bedürfnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mitteilen sowie das bereits vorhandene Angebot des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin bewerten.

Die Stadt Kriens erreicht 80 Punkte

Die Umfrage ergab für die Stadt Kriens sehr positive Werte. In der Gesamtbewertung erreicht die Stadt Kriens 80 Punkte – gesamtschweizerisch liegt der Schnitt bei 62. Bei den 16 Beurteilungskriterien schnitt die Stadt nur bei einem negativ ab: Eine eigene Kita im Stadthaus oder reservierte Betreuungsplätze in einer Kita fehlen auch in Kriens. Möglichkeiten zu Teilzeitpensen, flexible Arbeitszeiten und die Kompensationsmöglichkeit von Mehrstunden sind in der Gesamtbeurteilung der Mitarbeitenden die wichtigsten Pfeiler für ein familienfreundliches Umfeld. Die Stadt darf in den nächsten zwei Jahren das Label als «Familienfreundliches Unternehmen» nutzen.

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Psychische Störungen: beispielloser Anstieg der Hospitalisierungen bei den 10- bis 24-jährigen Frauen

Zwischen 2020 und 2021 stieg die Zahl der stationären Spitalaufenthalte wegen psychischer und Verhaltensstörungen bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von 10 bis 24 Jahren um 26%, bei gleichaltrigen Männern um 6%. Zum ersten Mal waren psychische Störungen die häufigste Ursache für eine Hospitalisierung bei den 10- bis 24-Jährigen (19 532 Fälle), gefolgt von Verletzungen (19 243 Fälle). Die Spitaleinweisungen aufgrund von Suizidversuchen nahmen in derselben Altersgruppe um 26% zu, die ambulanten psychiatrischen Leistungen im Spital um 19%. 

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Bundesrat stärkt Charta der Lohngleichheit mit gezielten Massnahmen

Mit der Unterzeichnung der «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» verpflichten sich Kantone, Gemeinden, staatsnahe Betriebe und Unternehmen mit öffentlichem Auftrag dazu, Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich aktiv zu fördern. An seiner Sitzung vom 9. Dezember hat der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) den Bericht zur «Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit» verabschiedet. Mithilfe von 18 Massnahmen will er das Potenzial der Charta besser ausschöpfen.

Arbeitgebende sind in der Schweiz zur Lohngleichheit verpflichtet. Seit über 40 Jahren haben Frauen und Männer gemäss Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dennoch beträgt der unerklärte Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern laut der jüngsten Lohnstrukturerhebung (LSE 2020) des Bundesamts für Statistik durchschnittlich 7,8%. Das macht für Frauen pro Monat ein Minus von 717 Franken aus. Im öffentlichen Sektor ist der unerklärte Lohndifferenz mit 7,0% etwas tiefer.

Wachsende Dynamik, aber Potenzial für Verbesserungen

Der öffentliche Sektor hat in der Förderung der Lohngleichheit eine Vorbildfunktion. Deshalb wurde 2016 die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert. Mit der Unterzeichnung der Charta bekräftigen Behörden und staatsnahe Betriebe ihr Engagement für den Abbau von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden – als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane. Bis heute haben 17 Kantone, 128 Gemeinden und der Bund die Charta unterzeichnet. 93 staatsnahe Betriebe und Organisationen sind ebenfalls Mitglieder der Charta.

Mit der Annahme des Postulats 20.4263 WBK-N «Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit» wurde der Bundesrat unter anderem beauftragt, zu zeigen, wie die Charta breiter abgestützt werden kann. Im nun verabschiedeten Bericht des Bundesrats wird eine wachsende Dynamik rund um das Thema der Lohngleichheit festgestellt, insbesondere im Zuge der Revision des Gleichstellungsgesetzes im Jahr 2020. Diese beinhaltet eine Lohngleichheitsanalyse für Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden. So hätten Kantone, Gemeinden und staatsnahe Betriebe beispielhafte Massnahmen für die Förderung der Lohngleichheit entwickelt. Potenzial für Verbesserungen gibt es bei der Charta indes bei der Anzahl der unterzeichnenden Gemeinden und staatsnahen Betriebe sowie bei der Umsetzung konkreter Massnahmen durch die Unterzeichnenden.

Mit 18 Massnahmen für mehr Lohngleichheit

Zur Stärkung der Charta Lohngleichheit ergreift der Bundesrat 18 Massnahmen, darunter auch die folgenden (sämtliche Massnahmen finden sich im Bericht des Bundesrats):

  • Im Lohngleichheitsanalyse-Instrument des Bundes (Logib) kommt derzeit eine sogenannte Toleranzschwelle von 5 Prozent zur Anwendung. Der Bundesrat will nun prüfen, ob die Toleranzschwelle angepasst werden soll.
  • Das Monitoring zur Umsetzung der Charta soll verbessert werden. Der Bundesrat will dafür eine öffentliche Plattform erstellen, auf der neue Entwicklungen regelmässig abgebildet werden.
  • Bund, Kantone und Gemeinden sollen sich im Bereich der Lohngleichheit besser vernetzen. Der Bundesrat will daher einen Charta-Vorstand aus Mitgliedern von Bund, Kantonen und Gemeinden schaffen, um Massnahmen zu koordinieren und den Informationsaustauch sicherzustellen.

Die Umsetzung des Postulats WBK-N 20.4263 ist auch eine der prioritären Massnahmen der Gleichstellungsstrategie 2030, die vergangenes Jahr verabschiedet wurde.

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Kinderschutz: Finanzhilfen des Bundes stossen auf positives Echo

Gestützt auf die Kinderschutzverordnung kann der Bund Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen insbesondere vor Gewalt und sexueller Ausbeutung fördern. Eine erste Evaluation der Verordnung zeigt, dass deren Ziele für die Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendpolitik hohe Priorität haben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 die Evaluationsergebnisse zur Kenntnis genommen. Er hat das Eidg. Departement des Innern EDI beauftragt, die Umsetzung zu verbessern und spätestens im April 2029 eine weitere Evaluation vorzulegen.

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Kantone sowie Expertinnen und Experten unterstützen die Ziele der Verordnung (siehe Kasten). Die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unterstützten Aktivitäten wie Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche oder Präventionsmassnahmen gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe an Kindern werden positiv beurteilt. Die subventionierten Organisationen seien relevant, innovativ sowie nahe am Puls der Zeit. Auch das Verfahren der Finanzhilfevergabe wird als nachvollziehbar erachtet.

Insgesamt wünschen sich die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Fachpersonen der Kantone ein noch stärkeres Engagement des Bundes durch die Umsetzung eigener Modellprojekte (Entwicklung nationaler Standards und Praxishilfen) sowie die Entwicklung einer umfassenden nationalen Strategie im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte. Diese Empfehlungen gehen allerdings über die Zuständigkeiten des Bundes hinaus; für die Kinder- und Jugendpolitik sind in erster Linie die Kantone zuständig.

Der Bund wird aber zusammen mit den Kantonen sicherstellen, dass die Finanzhilfen noch besser am Bedarf ausgerichtet werden. Darüber hinaus wird das BSV unter anderem die Informationen zu den unterstützen Massnahmen auf seiner Website weiter ausbauen und auch die Finanzhilfen über die Plattform Kinder- und Jugendpolitik noch besser bekannt machen.

Gemäss Kinderschutzverordnung müssen die Massnahmen und Finanzhilfen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte regelmässig auf ihre Zweckmässigkeit und Wirksamkeit hin überprüft werden. Im Auftrag des BSV haben das Beratungs- und Forschungsunternehmen Interface und die Hochschule Luzern erstmals eine Evaluation durchgeführt und Empfehlungen abgegeben. Der Bundesrat hat die Evaluationsergebnisse sowie die Stellungnahme des BSV zur Kenntnis genommen und das EDI beauftragt, ihm bis spätestens Ende April 2029 eine erneute Evaluation der Kinderschutzverordnung vorzulegen. Darin soll es über den Stand der Massnahmen berichten, mit denen die Ziele der Verordnung noch besser umgesetzt werden sollen.

Die Kinderschutzverordnung: Grundlagen, Ziele und Instrumente

Gestützt auf einen Bundesratsentscheid von 1995 verfügt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) über einen Kredit «Kinderschutz», mit dem es Massnahmen zur Prävention von Kindesmisshandlung und sexueller Ausbeutung subventionieren kann. Mit der Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (Kinderschutzverordnung), die am 1. August 2010 in Kraft trat, wurde dafür eine explizite gesetzliche Grundlage geschaffen. Seit 2006 ist das BSV auch für den zusätzlichen Teilkredit «Kinderrechte» im Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention zuständig. Der gesamthafte Kredit beläuft sich seit 2022 auf 2,68 Mio. Franken pro Jahr. 2022 bestanden 16 Subventionsverträge.

Die Verordnung stützt sich auf Artikel 386 des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser legt fest, dass der Bund Aufklärungs-, Erziehungs- und weitere Massnahmen ergreifen kann, die darauf hinzielen, Straftaten zu verhindern und der Kriminalität vorzubeugen. Die Verordnung basiert zudem auf zwei Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention, die von den Staaten fordern, dass sie Kinder vor Gewalt und sexueller Ausbeutung schützen (Art. 19 und 34).

Unter «Massnahmen» werden Programme und Aktivitäten verstanden, die der Prävention, Information, Kompetenzentwicklung und Forschung dienen. Ziel ist, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung, Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu schützen – im realen Leben wie im digitalen Raum. Der Bund kann nicht gewinnorientierten Organisationen Finanzhilfen für die Durchführung solcher Massnahmen gewähren und er hat auch die Möglichkeit, solche Massnahmen selber durchzuführen oder in Auftrag zu geben.

Der Schlussbericht «Evaluation der Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Massnahmen und Finanzhilfen gemäss Verordnung Kinderschutz/Kinderrechte» der INTERFACE Politikstudien Forschung Beratung GmbH (Luzern) (Forschungsbericht 13/22) liegt in deutscher Sprache vor mit Kurzfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann bestellt werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch, Bestellnummer 318.010.13/22D.

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Fachinterview mit Philippe Gnaegi

Nichts prägt uns so sehr wie die Familie. Mit ihr verbinden wir Liebe, Unterstützung, Vertrauen – aber auch Schmerz, Enttäuschung und Anstrengung. Dabei ist die Definition von Familie heute längst nicht mehr eindeutig: Neben der bürgerlichen Kleinfamilie etabliert sich eine grosse Vielfalt an Formen des Zusammenlebens.

Welche Rolle spielt die familiäre Herkunft für den eigenen Lebensentwurf? Welchen Einfluss haben Geld, Macht und gesellschaftliche Rollenbilder auf das Familienleben? Können Liebe und Fürsorge auch einengen? Welche Geschichten und Geheimnisse gestalten unsere Beziehung zu Verwandten oder Freunden? Die Ausstellung vom 15. November 2022 bis 19. März 2023 beleuchtet die Einflüsse und Herausforderungen, die das Familienleben prägen. Gezeigt werden szenische Hörspiel- und Video-Installationen, Beiträge der Wissenschaft, Werke der Gegenwartskunst und Exponate der Populärkultur. Ein Video-Beitrag stammt von Philippe Gnaegi, Direktor von Pro Familia Schweiz. Er gab ein Fachinterview zu diversen Fragen rund ums Thema "Welchen Einfluss hat der Staat auf die Familie?" Sie können das Video unten anschauen oder hier mehr erfahren

 

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