Kanton Basel-Stadt bewilligt Swisslos-Fonds-Mittel für Projekte

Wie der Kanton Basel-Stadt mitteilt, hat der Regierungsrat für verschiedene Projekte Swisslos-Fonds-Mittel in Höhe von insgesamt 285’400 Franken bewilligt.

Der Regierungsrat hat für die «Groove Now Blues Weeks Basel» im Juni 2023 im Atlantis Basel einen Beitrag aus dem Swisslos-Fonds Basel-Stadt in Höhe von 50'000 Franken bewilligt.

Das Programm wird zu zwei Dritteln von US-amerikanischen Bluesmusikerinnen wie den Chicago Blues Queens, Bia Marchese, Kate Moss, Terrie Odabi und den Northwestern All Stars oder Sue Foley bestritten.

Neben grossen Namen des Blues Music Awards der USA treten auch aufstrebende jüngere Bands auf.

Bis zu 100 Besuchende pro Nachmittag

Weiter hat der Regierungsrat den Vereinen Pro Familia Basel Regio sowie Netzwerk Bildung und Familie für das Projekt «Kleines Pensum – grosse Wirkung. Minijobs in Familienzentren zur Stärkung von Eltern» Mittel in Höhe von 50'000 Franken bewilligt.

Das Pilotprojekt dauert zwei Jahre.

In vier Familienzentren und Quartiertreffpunkten (MaKly, FAZ Gundeli, Quartiertreffpunkt Hirzbrunnen und ELCH ELtern Centrum Hirzbrunnen), die zum Teil bis zu 100 Besuchende pro Nachmittag zählen, werden neu Mitarbeitende mit kleinen Pensen die Arbeit der Freiwilligen unterstützen.

Dabei bieten die Minijobs Müttern oder Vätern die Möglichkeit, sich in einer familienfreundlichen Umgebung aktiv einzubringen und Arbeitserfahrungen ausserhalb der Familie zu sammeln, wovon wiederum die Quartierbevölkerung profitiert.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 07.03.2023 auf nau.ch

Immer mehr Menschen in der Schweiz haben kein Geld zum Essen

Für arme Menschen wird die Teuerung zum Problem. Bei der Gassenarbeit Bern fragen immer mehr Menschen auch nach Essen. Und es soll noch schlimmer werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teuerung macht armutsbetroffenen oder von Armut gefährdeten Menschen zu schaffen.
  • Bei der Gassenarbeit Bern fragen immer mehr Menschen nach Essen.
  • Dort geht man sogar davon aus, dass die Situation im Frühling noch heftiger wird.

Am Mittwoch hat der Nationalrat beschlossen: kein voller Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten. Der Ständerat ist am Donnerstag nachgezogen. Rentnern bleibt somit aufgrund der Teuerung trotz Rentenerhöhung unter dem Strich weniger übrig als zuvor.

Schwierig für all jene, die ohnehin schon knapp bei Kasse sind. «Aufgrund der Teuerung geraten Menschen unter die Armutsgrenze, die bereits zuvor nur wenig Geld zum Leben hatten», sagt eine Sprecherin der Schweizer Tafel zu Nau.ch. «Die gestiegenen Kosten belasten das ohnehin knappe Haushaltsbudget zusätzlich.»

Immer mehr Menschen fragen nach Essen

Diese Personen wenden sich dann an Sozialeinrichtungen wie etwa die Kirchliche Gassenarbeit Bern. «Das sind Menschen, die uns vorher nicht gebraucht hätten und jetzt schauen müssen, wie sie überleben», sagt Nora Hunziker von der Gassenarbeit. Und es werden immer mehr.

Hunziker sagt, sie erhielten immer mehr Anfragen wie: «Habt ihr Lebensmittel?» oder: «Wer hat Lebensmittel?». Und das, obwohl die Gassenarbeit selbst gar kein Essen ausgibt. Das sei bedenklich, insbesondere, weil die Nachfrage schon längere Zeit ansteige, so Hunziker.

Die Gassenarbeit teile in solchen Fällen Zugangskarten aus, mit denen die Menschen etwa in Caritas-Märkten vergünstigt einkaufen könnten.

«Die Kunden spüren den Druck der höheren Preise», sagte Thomas Künzler, Geschäftsleiter der Caritas-Märkte, im November zu Nau.ch. Seither ist es nicht besser geworden. «Aktuell sehen wir keine Beruhigung», sagt Künzler jetzt auf Anfrage. Die Nachfrage sei weiterhin sehr hoch.

Hunziker: «Situation wird noch heftiger»

Die Berner Gassenarbeit sieht ebenfalls keine Beruhigung, ganz im Gegenteil: «Wir gehen davon aus, dass die Situation im Frühling noch heftiger wird», so Nora Hunziker. Zum einen trudelten dann die Heizkostenabrechnungen ein, zum anderen hätten die Leute jetzt vielleicht noch etwas Geld vom 13. Monatslohn übrig.

Ein weiteres Problem: «Armut ist in der Schweiz stark stigmatisiert», so Hunziker. Armutsbetroffene oder Armutsgefährdete würden sich dadurch erst viel zu spät Hilfe holen. Etwa erst dann, wenn sie schon betrieben würden oder eine Kündigungsandrohung für die Wohnung erhielten.

Weiterlesen - ein Beitrag von Julian Blatter erschienen am 04.03.2023 auf nau.ch

Nationalrat will Kinderbetreuung mit 710 Millionen unterstützen

Für Eltern soll die externe Kinderbetreuung künftig günstiger werden. Das hat der Nationalrat beschlossen. Die Umsetzung der Vorlage kostet den Bund laut Schätzung der Kommission 710 Millionen Franken pro Jahr.

Der Nationalrat hat sich mit 107 zu 79 Stimmen und fünf Enthaltungen für die «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» entschieden. Dagegen stimmten die SVP und die meisten Mitglieder der FDP-Fraktion sowie einzelne Mitte-Mitglieder. Ziel der Vorlage ist es, die Erwerbstätigkeit zu fördern, indem Familien mehr Zuschüsse an die Betreuungskosten ihrer Kinder erhalten. Die vom Bund seit zwanzig Jahren geleistete Anstossfinanzierung für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder soll dauerhaft rechtlich verankert werden.

Zu teure Kitaplätze und volkswirtschaftlicher Nutzen

Die Befürworterseite argumentierte mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Verbilligung von Kinderbetreuungsplätzen. Sie wehrte sich zudem gegen den Vorwurf, dass die Betreuung in Institutionen gegenüber anderen Modellen bevorzugt werde. SP-Nationalrat Matthias Aebischer nannte mehrere Gründe, weshalb eine finanzielle Unterstützung des Bundes nötig wäre. «Die Schweiz belegt punkto familienergänzende Kinderbetreuung im internationalen Vergleich einen Schlussplatz.» Kitaplätze seien zu teuer und es gebe zu wenige davon. «Frauen verdienen zehn Jahre nach der Geburt 50 Prozent weniger, als wenn sie keine Kinder gehabt hätten», sagt Aebischer. Weiter plädierte er angesichts des Fachkräftemangels für eine bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.

Unfaires Gesetz und «einseitige Symbolpolitik»

Nicht auf die Vorlage eintreten wollte die SVP. Ihre Vertreterin Nadja Umbricht Pieren sprach von einer «einseitigen Symbolpolitik» und argumentierte, dass das Gesetz unfair sei. «Es sollen nur Eltern vom Bund finanziell unterstützt werden, welche ihre Kinder institutionell extern, also in einer Kita oder von einer staatlich anerkannten Tagesmutter, betreuen lassen.» Wer hingegen eine Nanny einstelle, erhalte nichts. Die SVP störte sich zudem an den Kosten. Auch FDP und Mitte forderten einen finanziell tragbaren Kompromiss. Fast alle Anträge der Bürgerlichen und des Bundesrates für Kürzungen der Beiträge waren chancenlos.

Keine Gegenfinanzierung der Betreuungsbeiträge über Bundessteuer

Umstritten war auch der Verpflichtungskredit von 224 Millionen Franken, mit denen zunächst über vier Jahre Programme in Kantonen unterstützt werden. Sie sollen bewirken, dass die Kantone ihr Betreuungsangebot weiterentwickeln und ausbauen. Bürgerliche, die Finanzkommission und der Bundesrat lehnten den Verpflichtungskredit rundweg ab. Schliesslich setzte sich aber die Mehrheit der WBK-N durch. Der Nationalrat will nicht vorschreiben, dass für die Beiträge an die familienexterne Kinderbetreuung in erster Linie Gelder aus der OECD-Mindeststeuer eingesetzt werden sollen. Die vom Bundesrat gewünschte Gegenfinanzierung der Betreuungsbeiträge durch eine Kürzung des Kantonsanteils an der Bundessteuer lehnte die grosse Kammer ebenfalls ab. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Kosten von 710 Millionen Franken pro Jahr

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist eigentlich Sache der Kantone. Der Bund unterstützte diese in den letzten 20 Jahren aber mit einem Impulsprogramm, welches 2024 ausläuft. Deshalb soll es nun gegen den Willen des Bundesrats in ein dauerhaftes Gesetz umgewandelt werden. Der Bund hat die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bisher mit 451 Millionen Franken unterstützt. 72'271 neue Plätze in Kindertagesstätten, in der schulergänzenden Betreuung und in Tagesfamilien wurden geschaffen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) schätzt die Kosten zulasten des Bundes für die Verbilligung von Betreuungsplätzen auf 710 Millionen Franken. Der Nationalrat will, dass der Bund vier Jahre bis zu 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes übernimmt. Danach wird der Bundesbeitrag abhängig vom finanziellen Engagement der Kantone neu festgelegt und gegebenenfalls bis auf 10 Prozent gekürzt. Unterstützt werden Betreuungsplätze für Kinder bis zum Ende von deren Primarschulzeit, deren Eltern ein bestimmtes Arbeitspensum leisten.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 01.03.2023 auf www.srf.ch

Wie du deine Finanzen für Familie und Teilzeitarbeit optimieren kannst

Wenn die Familie wächst, dann bedeutet das nicht nur eine Veränderung deiner Lebensumstände, sondern auch deiner Finanzlage. Was du über die «Child-Penalty» wissen solltest und wie du dich für Familie und Teilzeitarbeit finanziell optimal aufstellen kannst.

Meine Jungs sind jetzt 14 und 16, da diskutieren wir nicht mehr so oft über Kinderbetreuung und Arbeitsmodelle. In dem Alter stehen eher Elektroscooter auf dem Programm (hat jemand einen Rat, wie man Jugendliche dazu bringt, einen Helm zu tragen? – Bitte gerne in den Kommentaren melden!).

Mit geteilter Verantwortung, gegenseitigem Verständnis, Mut zu flexiblen Jobs und enorm viel Hilfe von den Grosseltern ging das bei uns immer ganz gut, Beruf und Familie irgendwie zu vereinbaren. Mein Mann und ich lieben unsere Kinder und unsere Berufe und keines von beiden war je ein Hindernis für das andere. Zugegeben, Perfektionisten sind wir auf keinen Fall und ja, unsere Jungs mussten schneller selbstständig werden als andere Kinder und haben sicherlich spätestens seit der Pandemie ein ganz anderes Verhältnis zu digitalen Geräten. Anders machen würde ich für mich selbst rückwirkend nichts. 

Trotzdem hat mich die in den letzten Monaten und Wochen stattfindende Kinderkrippen-Subventionsdiskussion als Ökonomin in ihren Bann gezogen, weil mich wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf uns alle immer von neuem begeistern. Selbstverständlich lässt sich das grossartige Abenteuer, eine Familie zu haben, nur bedingt und unvollständig in Zahlen ausdrücken und bei den Fakten sind die Freude, Liebe und Wärme nicht eingerechnet. Hier also anlässlich der gerade stattgefundenen Debatte im Nationalrat zu Krippensubventionen einige Fakten und praktische Tipps, wie du mit Kind und Familie deine Finanzen optimieren kannst.

Was ein Kind finanziell bedeutet

Gemäss Schätzungen des Zürcher Jugendamtes kostet ein Kind durchschnittlich ungefähr 1'525 Franken pro Monat. Hochgerechnet auf 18 Jahre sind dies ca. 330'000 Franken. Nicht eingerechnet sind in dieser Schätzung Kosten für Drittbetreuung, z.B. Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuungseinrichtungen. Diese belaufen sich gemäss dem BFS pro Kind unter 13 Jahren auf 465 Franken pro Monat, im Durchschnitt gibt ein Haushalt mit Kindern 619 Franken pro Monat für familienergänzende Kinderbetreuung aus.

Ein Drittel der Haushalte mit zwei Kindern hat Mühe, finanziell über die Runden zu kommen, die Situation ist noch schwieriger für Alleinerziehende: Bei mehr als der Hälfte der Einelternhaushalte reicht das Einkommen nur knapp aus, um über die Runden zu kommen.

Was ist die «Child-Penalty»?

Die Child-Penalty oder Elternstrafe (schreckliches Wort!) beschreibt die Lohneinbusse, welche Eltern nach der Geburt ihres ersten Kindes erleiden. Gemäss den Studien von Prof. Zweimüller beträgt in der Schweiz die Einkommenseinbusse für Mütter nach der Geburt des ersten Kindes ca. 60%.

Diese Einkommenseinbusse kann über 10 oder sogar 20 Jahre anhalten. Das Phänomen ist aber nicht nur für die Schweiz typisch, sondern ist, wie Studien zeigen, ähnlich auch für Mütter aus z.B. Deutschland und Österreich und lässt sich vor allem durch ein reduziertes Arbeitspensum erklären.

Teilzeitarbeit ist immer noch vermehrt weiblich

Gemäss dem BFS (2022) arbeiten rund 10,1% der Männer mit Partner/in und dem jüngsten Kind unter 25 Jahren Teilzeit, vs. 44,8% der Frauen. Kleinere Arbeitspensen führen nicht nur zu einem kleineren Lohn, sondern auch zu deutlich reduzierten Beiträgen in die AHV, berufliche Vorsorge (BVG) und allenfalls der privaten Vorsorge; was vielleicht nicht sofort spürbar ist, sich aber langfristig empfindlich für das im Alter zur Verfügung stehende Geld auswirkt, vor allem weil Frauen auch eine längere Lebenserwartung haben und das Geld länger reichen muss. So sind Frauen in der Schweiz auch deutlich häufiger von Altersarmut betroffen als Männer

Günstigere Kinderbetreuung löst das wirtschaftliche Problem nur bedingt

Günstigere externe Kinderbetreuung hilft, die finanzielle Situation von Eltern sicherlich zu verbessern, schafft aber nur bedingt Anreize, um die Arbeitsmodelle zu ändern, und löst so langfristige finanzielle Probleme vor allem bei der Vorsorge für Frauen nur bedingt.

Berichten zu Folge und gemäss den Untersuchungen von Prof. Zweimüller arbeiten z.B. Mütter nicht mehr, nur weil die Kinderbetreuung günstiger wird. So sinkt z.B. in Ländern mit weitreichenden Vergünstigungen für externe Kinderbetreuung wie Österreich die Child Penalty nicht oder nicht signifikant. Einer der Hauptgründe dafür können kulturelle Normen oder persönliche Präferenzen sein, aber auch andere ökonomische Faktoren wie z.B. die Steuerbelastung verheirateter Paare. 

Für eine weitreichende und langfristige Verbesserung der finanziellen Situation von Familien braucht es zusätzlich zur erschwinglichen Kinderbetreuung auch Reformen des Vorsorgesystems, familienfreundliche, flexible Arbeitsmodelle für beide Elternteile und die damit einhergehende kulturelle Akzeptanz und Reformen des Steuersystems. Bis es so weit ist, wird noch einige Zeit vergehen, hier sind aber schon mal ein paar praktische Tipps für deine Finanzen, die du sofort umsetzen kannst, wenn du eine Familie planst, bereits Kinder hast oder vorhast, Teilzeit zu arbeiten.

3 Punkte, auf die du bei den Finanzen mit Familie achten solltest

1. Finanzplan und Budget erstellen

Mit Familienzuwachs verändert sich nicht nur das monatliche Budget, sondern oft auch die Lebensplanung und damit auch die langfristigen finanziellen Ziele. Vielleicht habt ihr vermehrt das Bedürfnis nach Sicherheit oder der Wunsch nach einem Eigenheim wird grösser? Mit den Veränderungen der beruflichen Situation verändert sich das Einkommen. 

Der Familienfinanzplan sollte idealerweise regeln, wer welche Erwartungen hat, wer wie arbeiten möchte, welches Betreuungsmodell für die Kinder gewählt wird und wie die Absicherung und Vorsorge der jeweiligen Partner bei z.B. Teilzeitarbeit aufgesetzt ist. Je nach Lebensmodell (verheiratet, Konkubinat etc.) kommen noch steuerliche Aspekte hinzu. Neben der Finanzplanung für die Eltern sollte auch die langfristige Planung für die Zukunft der Kinder einfliessen.

2. Teilzeitmix berechnen

Welches das Work-Life-Finanz-optimale Teilzeitpensum ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab, z.B. ob beide Partner reduzieren möchten, jemand ganz zu Hause bleibt, wie sich die veränderte Einkommenssituation auf die Steuern auswirkt, Kosten der Kinderbetreuung etc. Eine Pauschalantwort, was finanzoptimal ist, gibt es nicht.

Gemäss der im Februar publizierten Studie «Die Teilzeitstudie» von SOTOMO würden Menschen in der Schweiz am liebsten 59% arbeiten. Idealerweise berechnet man den finanz- und vorsorgeoptimalen Mix individuell. Alle, die es kurz überschlagen möchten, können auch diesen Teilzeitrechner ausprobieren.

3. Vorsorgen und Absichern

Arbeitest du Teilzeit oder gar nicht, dann kann dies deine Vorsorge im Alter empfindlich treffen. Hier einige Punkte, auf die du achten solltest:

  • AHV: Unbedingt prüfen, ob du eine Beitragslücke hast und, falls notwendig, nachzahlen, damit du im Alter die volle AHV Rente bekommst.
  • Pensionskasse: Deinen versicherten Lohn in der Pensionskasse im Pensionkassenauszug prüfen und mit dem Arbeitgeber schauen, ob der Koordinationsauszug bei Teilzeitarbeit reduziert oder sogar ganz weggelassen werden kann. Viele Pensionskassen bieten mittlerweile teilzeitfreundliche Lösungen an. Zudem prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, deine Vorsorge anzupassen, z.B. mit einem Sparplan, Einkaufsmöglichkeiten oder erweiterter Absicherung.
  • Privat vorsorgen: Eine Säule 3a kann nur haben, wer im Sinne der AHV erwerbstätig ist. Bleibt z.B. ein Partner ganz zu Hause, unbedingt Alternativen schaffen z.B. mit einem privaten Sparplan/Anlage.
  • Versicherungssituation prüfen und wenn nötig z.B. Erwerbsausfallversicherung abschliessen.

Wie ihr seht, Finanzplanung für und mit Familie braucht ein bisschen Arbeit und Recherche, ist aber ungemein wichtig, damit du unangenehme Überraschungen in der Zukunft vermeiden kannst. 

Weiterlesen - ein Beitrag von Olga Miler erschienen am 02.03.2023 auf watson.ch 

Nationalrat gegen Fünfliber mehr: Doch kein Teuerungsausgleich bei der AHV!

Der Nationalrat will nichts mehr wissen von einem vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten in diesem Jahr. Er hat es am Mittwoch abgelehnt, auf eine Umsetzungsvorlage einzutreten. In der Herbstsession hatte er einer Motion mit dem selben Anliegen noch zugestimmt.

Es wäre um fünf bis 12 Franken im Monat gegangen, die AHV-Rentner zusätzlich bekommen hatten. Zusätzlich zu der bereits im Januar vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent sollten 0,3 Prozentpunkte dazukommen. So hatte es das Parlament gefordert – und der Bundesrat hatte zähneknirschend die Gesetzesänderung vorbereitet. Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung. Angepasst werden die Renten normalerweise alle zwei Jahre.

Bürgerliche sagen Nein

Und nun ist alles für die Katz: Denn der Nationalrat will jetzt nichts mehr wissen vom vollen Teuerungsausgleich. Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 97 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung. Gegen die zusätzliche Rentenerhöhung stellten sich neben FDP und SVP auch die Grünliberalen. Und einige Mitte-Nationalräte enthielten sich oder waren abwesend. Noch im September hatte eine Fraktionsmotion der Mitte im Nationalrat eine knappe Mehrheit gefunden. Damals setzte sich eine Allianz von SP, Grüne und Mitte-Partei durch – während es auf der Gegnerseite Abwesenheiten gab. Die Befürworterinnen und Befürworter eines vollen Teuerungsausgleichs argumentierten insbesondere mit den gestiegenen Preisen infolge des Ukraine-Kriegs. Geben sollte es diesen nach ihrem Willen auch bei IV-Renten und Ergänzungsleistungen.

Kosten von 418 Millionen für zwei Jahre

Nun wird sich der Ständerat am Donnerstag ein drittes Mal mit dem Thema befassen. Dann steht dort die Beratung der Umsetzungsvorlage des Bundesrats auf dem Programm. Anders als im Nationalrat haben im Ständerat SP, Grüne und Mitte-Partei zusammen eine Mehrheit. Lehnen beide Räte ein Eintreten ab oder tut dies ein Rat zweimal, ist die Vorlage vom Tisch. Die zusätzliche Rentenerhöhung kostet insgesamt 418 Millionen Franken für die Jahre 2023 und 2024. Die IV trägt 54 Millionen Franken der Mehrausgaben. Die Mehrkosten sollen nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden. (SDA/sf)

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 01.03.2023 auf www.blick.ch

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