Seco-Arbeitsmarktchef: Teilzeitarbeit ist ein Gewinn

Der Staat soll laut Seco-Arbeitsmarktchef die Arbeitszeiten nicht weiter regulieren - der Arbeitsmarkt funktioniere gut. Die Teilzeitarbeit sei ein Gewinn und kein Treiber für den Fachkräftemangel, so Boris Zürcher.

"Dank Teilzeit haben wir mehr Frauen im Arbeitsmarkt. Sonst hätten wir sie nicht", sagte der Leiter der Direktion für Arbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit den Tamedia-Zeitungen. "Wir dürfen froh sein um jede Person, die überhaupt am Arbeitsmarkt partizipiert, auch wenn dies im Rahmen eines Teilzeitpensums ist. Die Alternative ist, dass sie nicht arbeitet. Das muss man sich immer wieder vergegenwärtigen."

Teilzeitarbeit sei zudem bisher immer als Mittel zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie propagiert worden, so Zürcher. Gerade für Frauen. "Dank Teilzeit können sie beides machen. Jetzt wirft man ihnen vor, sie seien arbeitsscheu. Übrigens auch den Männern, die nicht mehr 100 Prozent arbeiten wollen. Es geht schlussendlich um die Verteilung des Arbeitsvolumens im Haushalt."

Zürcher: Arbeiten lohnt sich in der Schweiz

Arbeiten lohne sich offensichtlich, da sonst nicht so viele Personen im Arbeitsmarkt drin wären. Das Arbeitsvolumen in der Schweiz wachse jährlich und es werde insgesamt mehr gearbeitet. "Aber weil die Beschäftigung laufend stark steigt, wird sie auch über immer mehr Köpfe verteilt, und deshalb wird pro Kopf tendenziell weniger gearbeitet", rechnete Zürcher vor.

Zürcher findet angesichts der Vollbeschäftigung auch die Kritik, das Bildungswesen produziere am Arbeitsmarkt vorbei, haltlos. "Wir produzieren offenbar an den viel gescholtenen Hochschulen Leute, die am Arbeitsmarkt gefragt sind." Gerade Akademikerinnen und Akademiker seien im Vergleich deutlich weniger arbeitslos, arbeiteten mehr und länger - über das Pensionsalter hinaus. Die höheren Einkommen führten zu mehr Steuereinnahmen.

Weiterlesen - ein Beitrag auf Swissinfo.ch erschienen am 4. Mai 2023

«Historischer Tiefwert» – Geburtenrate in der Schweiz stark rückläufig

Die Schweiz zählte letztes Jahr rund 7600 Geburten weniger als in den Vorjahren. Der Abwärtstrend hält in ganz Europa an. Woran liegt es? Die Geburtenrate nimmt europaweit ab – auch in der Schweiz. Nach Krisen wie einer Pandemie sei ein Geburtenrückgang nicht verwunderlich– der Trend zeichnete sich aber schon vorher ab. Um eine stabile Bevölkerung zu halten, braucht ein Land eine Geburtenrate von 2,1, die Schweiz hat eine von 1,38.

Letztes Jahr wurden rund 7600 Babys weniger geboren als im Jahr zuvor. Auch dieses Jahr soll es so weitergehen. Das Jahr 2021 allerdings war ein besonders kinderreiches Jahr. Das Bundesamt für Statistik (BFS) soll das letzte Mal 1972 gleich viele Neugeborene gezählt haben. Nun liege die Geburtenrate auf einem «historischen Tiefstwert». Wenn es nach Expertinnen und Experten geht, handle es sich dabei um einen historischen Wandel, schreibt die «SonntagsZeitung». Der europäische Schnitt liege bei 1,5 Kindern pro Frau, in der Schweiz seien es nun 1,38 Kinder. Um eine stabile Bevölkerung zu halten, braucht ein Land – ohne Zuwanderung – eine Geburtenrate von 2,1.

Schweiz mit Kinderlosigkeit nicht allein

Auch in Deutschland oder Norwegen kamen letztes Jahr deutlich weniger Kinder zur Welt. Auch dieses Jahr seien es in der ersten Periode weniger als im Vorjahr. Der Trend scheint also weiterzugehen. Dies sei auch auf den Lebenswandel zurückzuführen, da das Alter der Erstgebärenden mittlerweile bei 31 Jahren liege. Die Zeit zwischen 30 und 40 werde zudem häufig mit Job und Karriere stark beansprucht. Auch die Pandemie hatte einen Einfluss auf die Geburten – ein knappes Jahr nach dem Lockdown im November 2021 stieg die Zahl der Neugeborenen kurzfristig sogar um zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Geburtenrate stieg aber weniger als erwartet.

Dies sei nachvollziehbar, sagt Geburtshilfespezialist Léo Pomar von der Universität Lausanne der «SonntagsZeitung». Denn nach grossen Krisen seien Geburteneinbrüche häufig. Dies könne mit der Angst vor einer Verschlechterung der gesundheitlichen oder sozialen Bedingungen zusammenhängen. In der Schweiz würde sich zudem eine neue Entwicklung abzeichnen: Entweder haben Frauen keine Kinder – oder dann gleich mehrere. Nationale Daten fehlen. Aus einer Zürcher Statistik sei aber zu lesen, dass 2022 zwar weniger erste Kinder geboren wurden, dafür aber mehr dritte, vierte oder fünfte Kinder.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 30. April 2023 auf www.20min.ch

Die IV sichert die Vergütung und Qualität der Versorgung von Kindern mit Geburtsgebrechen

Bei der Vergütung der Invalidenversicherung von Kosten für Mittel und Gegenstände, die für Untersuchungen oder Behandlung bei Geburtsgebrechen verwendet werden, ist in den vergangenen Tagen Verunsicherung entstanden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat eine Übergangslösung getroffen, damit den betroffenen Familien keine zusätzlichen Kosten anfallen. Die kantonalen IV-Stellen wurden entsprechend informiert. Das BSV klärt nun das weitere Vorgehen.

Etliche Familien mit Kindern, die an einem Geburtsgebrechen leiden, haben in den vergangenen Wochen Rechnungen für Mittel und Gegenstände erhalten, die für Untersuchungen oder Behandlungen benötigt werden und deren Kosten bisher die IV übernommen hat. Grund dafür ist, dass ein Anbieter höhere Preise in Rechnung stellt, als für die Vergütung maximal vorgesehen ist.

Produkte müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein

Die IV und die obligatorische Krankenversicherung (OKP) vergüten die Leistungen von Produkten auf der Grundlage der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Diese wurde seit 2016 unter Beizug einer Expertengruppe komplett revidiert. Dabei wurde überprüft, ob die Produkte wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW-Kriterien) sind. Diesen Kriterien müssen Leistungen entsprechen, die von der OKP und der IV vergütet werden. Bei nachgewiesener Notwendigkeit wurden spezifische Positionen für Kinder aufgenommen. Wo nötig wurden die Höchstvergütungsbeträge gesenkt. Darunter waren auch Mittel und Gegenstände, die für die Untersuchung und Behandlung bei Kindern mit einem Geburtsgebrechen relevant sind, wie beispielsweise Inhalations- und Atemtherapiegeräte oder Mess-Systeme wie Sauerstoffsättigungs- und Pulsmonitor. Die Anbieter solcher Geräte mussten in der Folge ihre Preise entsprechend anpassen. Ein Anbieter hat dies nicht getan und in mehreren Fällen der IV die aktuell gültigen Höchstvergütungsbeträge verrechnet sowie zusätzlich den Versicherten den Differenzbetrag in Rechnung gestellt. Das BSV geht davon aus, dass rund 400 Familien von dieser Praxis betroffen sind. Insgesamt vergütet die IV aktuell Mittel und Gegenstände bei Geburtsgebrechen in rund 6000 Fällen.

Keine finanzielle und qualitative Verschlechterung für die Betroffenen

Für die IV ist zentral, dass die Versorgung der betroffenen Kinder nicht gefährdet wird und sich die Situation der Familien weder finanziell noch qualitativ verschlechtert. Das BSV hat deshalb am Freitag, 14.4.2023, eine Regelung getroffen, mit der die Vergütung der IV und die Qualität der Versorgung sichergestellt ist. Die IV wird bis auf weiteres Zusatzkosten vergüten, die über den geltenden Höchstvergütungsbeträgen liegen. Bestehende Verfügungen der IV behalten ihre Gültigkeit. Wenn der medizinische Bedarf ausgewiesen ist, übernimmt die IV auch die Kosten für Mittel und Gegenstände, Dienstleistungen und Verbrauchsmaterial, die nicht auf der Liste der Mittel und Gegenstände aufgeführt sind. Die IV vergütet zudem auch Zweitgeräte für den schnellen Ersatz bei Defekten, wenn deren Notwendigkeit von einem qualifizierten Facharzt bestätigt wurde.

Betroffene Familien werden von der IV-Stelle kontaktiert

Das BSV hat die IV-Stellen angewiesen, die betroffenen Familien in den nächsten Tagen zu kontaktieren und sie über den Sachverhalt zu informieren. Die IV-Stellen werden die Betroffenen darin unterstützen, zu einem Anbieter zu wechseln, der die notwendigen Leistungen anbietet und die geltenden Höchstvergütungsbeträge der IV einhält. Gemäss den Abklärungen des BSV stehen qualitativ gleichwertige Mittel und Gegenstände bei alternativen Anbietern zur Verfügung. Betroffene Familien können sich mit Fragen auch direkt an die zuständige IV-Stelle wenden. Das BSV wird nun verschiedene Fragen klären, etwa die Anwendung der Mittel- und Gegenständeliste auf Kinder mit Geburtsgebrechen und die Preisgestaltung gewisser Anbieter.

Weiterlesen

Teilzeitarbeit legte zwischen 2012 und 2022 drei Mal stärker zu als Vollzeitarbeit

In der Schweiz waren im Jahr 2022 4,5 Mio. Personen zwischen 15 und 64 Jahren erwerbstätig, 7,8% mehr als 2012. Über ein Drittel davon arbeitete Teilzeit. Zwischen 2012 und 2022 ist die Zahl der Teilzeiterwerbstätigen mehr als drei Mal so stark angestiegen wie jene der Vollzeiterwerbstätigen (+14,7% gegenüber +4,4%). Während immer noch bedeutend mehr Frauen Teilzeit arbeiten, wächst der Anteil bei den Männern stark. Zudem ist der Teilzeitanteil von zahlreichen weiteren Faktoren wie Ausbildung, Alter und Familiensituation abhängig. Dies geht aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Ausgezeichnet: Familienfreundliche Unternehmen

Damit Mitarbeitende Arbeit und Familie gut vereinbaren können, braucht es nicht unbedingt teure Massnahmen. Flexible Arbeitsmodelle mit der Möglichkeit, in Teilzeit oder zuhause arbeiten zu können, leisten da schon viel. Für Pro-Familia-Schweiz-Direktor Dr. Philippe Gnaegi ist es das Wichtigste, dass die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden gehört und die Regelungen tatsächlich gelebt werden.

Herr Gnaegi, Pro Familia zeichnet die familienfreundlichsten Unternehmen aus und bietet als Analysetool einen sogenannten Family Score an. Was ist darunter zu verstehen?

Als Dachverband der Familienorganisationen der Schweiz ist es uns ein Anliegen, familienfreundliche Arbeitsbedingungen in Unternehmen zu fördern und – wo nötig – zu verbessern. Das Analysetool Family Score unterstützt uns und die Organisationen dabei. Ein hoher Score wird erreicht, wenn eine hohe Korrelation zwischen den Wünschen der Mitarbeitenden und dem Angebot des Unternehmens besteht. Der Family Score orientiert sich somit direkt an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden. Nehmen wir das Beispiel Kita. Wenn ein Unternehmen keine Kita anbietet, diese aber von den Mitarbeitenden auch gar nicht benötigt wird, resultiert ein ebenso hoher Score, wie wenn es eine Kita gibt und diese von den Angestellten gewünscht wird. Es führen also nicht in allen Firmen dieselben Massnahmen zu einem guten Ergebnis. Die Regelungen müssen den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden entsprechen.

Warum sollte sich ein Unternehmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzen?

Im Wettbewerb um die besten Fachkräfte sind überzeugende Argumente wichtig. Ein Argument, das bei Arbeitnehmenden zusehends an Bedeutung gewinnt, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem Gütesiegel «familienfreundliches Unternehmen» von Pro Familia Schweiz können sich Unternehmen von der breiten Masse abheben und sich als attraktive Arbeitgebende positionieren. Es ist erwiesen, dass sich die Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen für Unternehmen auszahlt. Eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie respektive Privatleben hat einen direkten Einfluss auf die Zufriedenheit, Motivation, Loyalität und Produktivität der Mitarbeitenden. Welches Unternehmen will das nicht?

Was muss ein Unternehmen bieten, damit es besonders familienfreundlich ist?

Das kann man nicht pauschal sagen. Wichtig ist, dass die Unternehmen über die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden Bescheid wissen – hier hilft das Analysetool Family Score. Der Unterschied zu anderen Analysen besteht darin, dass alle Mitarbeitenden sich äussern können und nicht nur eine Minderheit, die vielleicht nicht alle Bedürfnisse repräsentiert. Um es auf den Punkt zu bringen: Das Angebot an familienfreundlichen Massnahmen muss in denjenigen Bereichen vorhanden sein, in denen es von den Mitarbeitenden gewünscht, benötigt und auch genutzt wird. Generell sollte man Massnahmenpakete nicht nur beschliessen und in Arbeitsreglementen festlegen, sondern sie vor allem auch (vor-)leben.

Was sind Ihrer Erfahrung nach die verbreitetsten Massnahmen, die Unternehmen umsetzen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern?

Weit verbreitet sind flexible Arbeitszeiten, Teilzeitangebote auch in Führungspositionen sowie – seit Corona verstärkt – die Möglichkeit, zeitweise im Homeoffice zu arbeiten.

Müssen familienfreundliche Massnahmen kostspielig sein?

Viele Massnahmen lassen sich ohne Geld umsetzen. Gefragt ist vor allem eine gute Organisation und Kommunikation. Dank Mitarbeitenden, die beispielsweise im Homeoffice arbeiten, können sogar Kosten für Büroräumlichkeiten gespart werden. Wichtig bei Homeoffice ist gegenseitiges Vertrauen. Auch sollten fixe Zeiten vereinbart werden, an denen man sich im Büro trifft.

Gibt es Regelungen, die sich besonders für KMU eignen?

Mit der Schaffung von bedarfsgerechten Angeboten für die Kinderbetreuung (mehr Kitaplätze und tiefere Gebühren) und der Möglichkeit, das Arbeitspensum zu reduzieren, können beispielsweise Mütter im Arbeitsmarkt gehalten werden. Diese Erkenntnis ist nicht neu, aber es ist wichtig, dass die Frauen den Arbeitsmarkt möglichst nie verlassen. Dazu braucht es Rahmenbedingungen, die ihnen den Verbleib erleichtern. Neben bezahlbaren und verfügbaren Kinderbetreuungsangeboten gehört dazu auch die Möglichkeit, Führungspositionen in Teilzeit auszuüben.

Ob KMU oder nicht, es gilt also, die Frauen im Erwerbsleben zu halten. Wo liegt hier die Herausforderung?

Frauen, die den Arbeitsmarkt verlassen, kämpfen mit weitreichenden Konsequenzen. So führen Erwerbsunterbrüche und tiefe Pensen zu tiefen Renten. Durch Unterbrüche und Teilzeitarbeit wird es für Frauen auch schwierig, Führungspositionen zu erlangen. Diese werden meist zwischen 35 und 45 Jahren erreicht. Wer in diesem Alter nicht erwerbstätig ist, findet den Anschluss nicht leicht wieder. Das Schwierigste ist aber, die Stereotypen zu bekämpfen. Darunter die Annahme, dass der Mann nicht Teilzeit arbeiten kann und die Frau nicht Vollzeit, weil sie sonst nicht als gute Mutter gilt. Es braucht Zeit, solche Stereotypen zu verändern. Das geht aber nicht mit Gesetzen, sondern mit Dialog, Erziehung und Förderung. Diese Förderung ist Aufgabe der Unternehmen, der Schulen und des Staats.

Haben sich die Erwartungen der Mitarbeitenden an die Unternehmen verändert?

In den letzten 20 Jahren hat sich viel getan. Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist den jüngeren Generationen sehr wichtig. Die Haltung gegenüber der Arbeit hat sich verändert. Sie wollen zwar arbeiten, möchten das Leben aber auch geniessen.

Was heisst das für die Unternehmen?

Wir leben in einer Gesellschaft mit Fachkräftemangel, der uns auch in Zukunft beschäftigen wird. Um Mitarbeitende der jüngeren Generationen – X, Y, Z und Alpha – für ein Unternehmen zu gewinnen, braucht es mehr als einen guten Lohn. Damit diese Generation in einer Firma bleibt, braucht sie eine sinnstiftende Arbeit, flache Hierarchien, den Austausch mit den Kollegen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn die Arbeitnehmenden nicht zufrieden sind, verlassen sie die Firma schnell wieder.

Gibt es Massnahmen, die Sie den Unternehmen besonders ans Herz legen würden?

Immer wieder werden familienfreundliche Massnahmen zu Papier gebracht. Das war es dann. Es reicht aber nicht aus, wenn Angebote vorhanden sind, aber niemand diese kennt oder sich getraut, sie zu nutzen. Ich finde es daher wichtig, dass man familienfreundliche Massnahmen nicht einfach beschliesst, sondern die Mitarbeitenden aktiv bei der Vereinbarkeit des Berufs mit dem Familien- oder Privatleben unterstützt. Das bedeutet, dass man auf die Mitarbeitenden zugeht und sich für deren Bedürfnisse interessiert.

Wenn wir von «familienfreundlich» sprechen, denken wir meist an die Kinderbetreuung. Doch es gibt auch Menschen, die ihre Partner oder Eltern pflegen. Werden vom Family Score auch Massnahmen berücksichtigt, die in diesem Bereich der Care-Arbeit Unterstützung bieten?

Ja, auf jeden Fall. Die Arbeit von Menschen, die ihre Angehörigen betreuen, ist für unsere Gesellschaft enorm wertvoll! Häufig sind die betroffenen Arbeitnehmenden gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit zu reduzieren. Einige Unternehmen und Verwaltungen haben bereits Massnahmen ergriffen, damit ihre Mitarbeitenden Beruf, Familie und die Pflege von Angehörigen besser unter einen Hut bringen können. Massnahmen, wie bezahlter Urlaub bei der Begleitung einer schwerkranken oder sterbenden Person, flexible Arbeitszeiten, vorübergehende Reduktion des Arbeitspensums (Teilzeitarbeit) oder Homeoffice können sehr hilfreich sein. In solchen Fällen müssen meist individuelle Lösungen gefunden und ausgehandelt werden.

Weiterlesen - ein Beitrag von Gregor Gubser erschienen am 13.04.2023 auf www.penso.ch

Newsletter


Abonnieren Sie unseren vierteljährlich erscheinenden Newsletter, um über Neuigkeiten, Initiativen und Veranstaltungen zur Familienpolitik und zu Instrumenten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erfahren.

Archiv

Mit dem Absenden des Formulars bestätige ich, dass ich die Bedingungen in den Privacy policy gelesen und akzeptiert habe.