Die Gesundheitskosten stiegen 2023 um 2,4%

2023 kostete das Schweizer Gesundheitswesen 94 Milliarden Franken, 2,4% mehr als im Vorjahr. Das Gesundheitswesen wurde zu über 60% von den Haushalten finanziert, entweder direkt oder über die Krankenversicherungsprämien. Gemäss den Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) dürften die Kosten 2024 um mehr als 3% ansteigen.

Die Kosten für Pflegeleistungen, die unter anderem in den Spitälern, Arztpraxen und sozialmedizinischen Institutionen erbracht werden, nahmen zwischen 2022 und 2023 um 6,0% zu. Der Anstieg der Kosten für Gesundheitsgüter wie Medikamente oder therapeutische Apparate war mit +3,4% etwas moderater. 2023 machten die Pflegeleistungen und die Gesundheitsgüter zusammen über drei Viertel der Kosten für Gesundheitsleistungen aus.

Starker Rückgang der Präventionsausgaben

Für Prävention wurde 2023 insgesamt 53,5% weniger ausgegeben als im Vorjahr, das noch von der Covid-19-Pandemie geprägt war. Auf sie entfielen weniger als 2% der gesamten Gesundheitskosten 2023. Auch die Kosten für Laboranalysen waren rückläufig (-8,9%). Demgegenüber stiegen die Radiologiekosten weiter an (+7,0%). Die Zunahme der Verwaltungskosten, die hauptsächlich den administrativen Aufwand der Krankenversicherer abdecken, fiel 2023 mit 9,6% besonders markant aus.

Kostenanstieg bei den Arztpraxen um 7%

Die Spitäler waren mit 36,3% der Gesamtkosten 2023 die wichtigsten Leistungserbringer. Die Spitalkosten erhöhten sich zwischen 2022 und 2023 um 4,5%. Bei den Arztpraxen aller Fachrichtungen belief sich das Kostenwachstum auf 7,1% und bei den sozialmedizinischen Institutionen auf 4,6%. Besonders stark fiel der Anstieg 2023 bei den Spitex-Diensten aus (+7,9%), wobei diese Kosten weniger als 4% der gesamten Gesundheitskosten ausmachten.

Grosse kantonale Unterschiede

2023 waren die höchsten Gesundheitskosten im Kanton Basel-Stadt zu verzeichnen (13 600 Franken pro Kopf). Am anderen Ende der Rangliste fielen die Kosten im Kanton Zug nahezu 40% tiefer aus (8600 Franken pro Kopf). Der Kostenanteil für ambulante Leistungen lag zwischen 53,4% im Kanton Genf und 34,8% im Kanton Uri.

Die Haushalte tragen den Grossteil der Gesundheitskosten

Die Privathaushalte sind der wichtigste Finanzierungsträger des Gesundheitswesens. Sie bezahlten 21,8% der Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche und 39,5% in Form von indirekten Beiträgen, hauptsächlich über die Krankenversicherungsprämien. Der Restbetrag wurde weitgehend von der öffentlichen Hand, namentlich von den Kantonen, übernommen. Die Gesundheitsausgaben der Haushalte stiegen zwischen 2022 und 2023 um 4,7% an, jene der Kantone um 1,9%.

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Deutlicher Anstieg der Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen

Zwischen 2014 und 2024 stieg das durchschnittliche Alter der Erwerbsbevölkerung von 41,2 auf 42,3 Jahre. Im selben Zeitraum erhöhte sich die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen um 6,1 Prozentpunkte auf 77,8%. 2024 traten die Erwerbspersonen im Schnitt mit 65,3 Jahren (Männer) bzw. mit 64,7 Jahren (Frauen) aus dem Arbeitsmarkt aus. Das Verhältnis zwischen Personen im ordentlichen Rentenalter und den Erwerbspersonen ist innerhalb der letzten zehn Jahre kontinuierlich gestiegen (2014: 33,7; 2024: 37,4). Dies geht aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Im Jahr 2024 war die Erwerbsbevölkerung durchschnittlich 42,3 Jahre alt (2014: 41,2 Jahre). Schweizerische Erwerbspersonen (43,1) sind knapp drei Jahre älter als ausländische Erwerbspersonen (40,4); zwischen Männern und Frauen beläuft sich die Differenz auf 0,4 Jahre (Männer: 42,5; Frauen: 42,1). In den Wirtschaftsbranchen ist die Altersstruktur sehr unterschiedlich. Das höchste Durchschnittsalter der Erwerbspersonen ist in der Land- und Forstwirtschaft zu verzeichnen (47,9), das Tiefste im Gastgewerbe (40,6). Zwischen Arbeitnehmenden (42,4) und Selbstständigerwerbenden (49,2) beläuft sich die durchschnittliche Altersdifferenz auf knapp sieben Jahre. 

Starke Zunahme der Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen 

Zwischen 2014 und 2024 stieg die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen von 71,6% auf 77,8%. Bei den Frauen fiel die Zunahme stärker aus als bei den Männern (+7,8 Prozentpunkte auf 71,9% gegenüber +4,5 Prozentpunkte auf 83,6%). Auch in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgedrückt hat sich die Erwerbsbeteiligung dieser Altersgruppe deutlich erhöht (+5,1 Prozentpunkte auf 65,3%). Die Erwerbsquote in VZÄ ist bei den Frauen (51,7%) aufgrund der weit verbreiteten Teilzeiterwerbstätigkeit wesentlich tiefer als bei den Männern (78,9%), im Zehnjahresvergleich war die Zunahme bei Ersteren aber mehr als doppelt so hoch (+7,1 Prozentpunkte gegenüber +3,0 Prozentpunkte).

23,0% der 65- bis 74-jährigen Männer beteiligen sich am Arbeitsmarkt

Von den 65- bis 74-Jährigen waren im Jahr 2024 18,8% auf dem Arbeitsmarkt aktiv, was gegenüber 2014 einem Anstieg von 1,4 Prozentpunkten entspricht. Bei Männern dieser Altersgruppe beläuft sich die Erwerbsquote auf 23,0% (+0,7 Prozentpunkte), bei Frauen auf 15,2% (+1,9 Prozentpunkte). Die ausgesprochen hohen Teilzeitquoten in dieser Altersgruppe (Total: 85,3%; Männer: 79,8%; Frauen: 92,5%) widerspiegeln sich in den Erwerbsquoten in VZÄ. So beläuft sich die entsprechende Quote der 65- bis 74-Jährigen noch auf 7,9% (Männer: 11,3%; Frauen: 4,9%).

55- bis 64-Jährige weniger von Erwerbslosigkeit gemäss ILO betroffen

Personen im Alter von 55 bis 64 Jahren sind seltener erwerbslos als die Gesamtbevölkerung von 15 bis 74 Jahren. 2024 lag die Erwerbslosenquote gemäss Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) bei den 55- bis 64-Jährigen bei 3,4%, während sie sich bei den 15- bis 74-Jährigen auf 4,3% belief. 55- bis 64-jährige Frauen weisen gar eine tiefere Erwerbslosenquote gemäss ILO auf als gleichaltrige Männer (3,1% gegenüber 3,8%; Gesamtbevölkerung: 4,6% gegenüber 4,1%).

Erwerbspersonen treten im Schnitt mit 65,0 Jahren aus dem Arbeitsmarkt aus

Das durchschnittliche Alter beim Austritt aus dem Arbeitsmarkt lag 2024 bei 65,0 Jahren (Männer: 65,3 Jahre; Frauen: 64,7 Jahre). Zehn Jahre zuvor belief es sich bei den Erwerbspersonen auf demselben Niveau, innerhalb der untersuchten Zeitspanne war das durchschnittliche Alter beim Austritt aus dem Arbeitsmarkt aber gewissen Schwankungen unterworfen. Der höchste Wert entsprach 2017 65,8 Jahren. Nach der Covid-19 Pandemie sank das Durchschnittsalter insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 (64,7 bzw. 64,5). Werden nur Arbeitnehmende berücksichtigt, fällt das geschätzte Austrittsalter tiefer aus als für die Erwerbspersonen insgesamt (64,5 Jahre).

Verhältnis zwischen Personen im Rentenalter und Erwerbspersonen gestiegen

Im Jahr 2024 entfielen auf 100 Erwerbspersonen im Alter von 20 bis 64 Jahren 37,4 Personen ab 65 Jahren. Innerhalb der letzten Jahre nahm dieser Quotient aufgrund der demografischen Alterung kontinuierlich zu (2014: 33,7).

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Parlament debattiert Steuerreform – das bedeutet sie für dich

Bundesrat und Parlament wollen das Steuermodell reformieren – doch noch gibt es einige Differenzen in der Ausgestaltung. 20 Minuten zeigt dir, welche Vorschläge im Raum stehen, und wie sich die Individualbesteuerung auf dich auswirken könnte. Das Parlament debattiert über die Einführung der Individualbesteuerung. Der Bundesrat stellt einer Volksinitiative der FDP-Frauen einen eigenen indirekten Gegenvorschlag entgegen. National- und Ständerat streiten nun über Differenzen bei der Höhe der Kinderabzüge sowie Steuertarifen. Die Mitte-Partei will die Heiratsstrafe mittels eigener Volksinitiative abschaffen, ohne dabei die Individualbesteuerung einzuführen.

Dass die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft wird, gilt praktisch als beschlossen – doch die Frage ist, wie das neue Steuermodell aussehen soll. Dafür stehen gleich mehrere Vorschläge im Raum. Diese Vorschläge gibt es:

FDP-Frauen: Volksinitiative zur Individualbesteuerung

Diese fordert die Einführung einer Individualbesteuerung, um «die steuerliche Bevorzugung einzelner Lebensformen zu beenden». Bei der Individualbesteuerung füllen bei einem Ehepaar beide Eheleute eine getrennte Steuererklärung aus. Damit verspricht sich das Initiativkomitee auch mehr steuerliche Anreize, dass Zweitverdienerinnen zurück ins Arbeitsleben kehren und nicht aufgrund der Heiratsstrafe ihr Pensum stark reduzieren oder ihren Job gar aufgeben. Das Parlament beauftragte den Bundesrat damit, eine Gesetzesvorlage zur Einführung der Individualbesteuerung zu erarbeiten, die als indirekter Gegenvorschlag zu dieser Initiative dient.

Bundesrat: Indirekter Gegenvorschlag Individualbesteuerung

Der Vorschlag des Bundesrats zielt insbesondere darauf ab, die Individualbesteuerung nicht auf Verfassungs-, sondern auf Gesetzesebene zu verankern. Zusätzlich soll der Kinderabzug erhöht werden: Dieser beträgt heute 6700 Franken – der Bundesrat will diesen auf 12'000 Franken erhöhen, er soll zur Hälfte zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Über die Höhe der Kinderabzüge und die Steuertarife streiten sich nun National- und Ständerat. In der Sondersession im Mai wird sich die Grosse Kammer mit dem Thema beschäftigen – und es winkt ein Kompromissvorschlag. Die Vorlage könnte also kurz vor dem Durchbruch stehen. Alle Details zur Ausgangslage der Verhandlungen kannst du hier nachlesen.

Was verändert sich für mich?

Die eidgenössische Steuerverwaltung hat Schätzungen zu den Steuerveränderungen bei der Bundessteuer nach Einführung des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrats ausgearbeitet. Die aktuellste Schätzung basiert auf dem Vorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N): einem Kinderabzug von 12'000 Franken sowie Tarife, die einen Steuerausfall von rund 600 Millionen Franken in der Bundeskasse zur Folge hätten – im Gegensatz zu den 800 Millionen Franken des Bundesratsvorschlags.

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Quelle: 20min

Mitte: Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe

Die Initiative der Mitte fordert die Abschaffung der Heiratsstrafe – nicht aber per se die Einführung einer Individualbesteuerung. Dazu soll eine alternative Steuerberechnung eingeführt werden (siehe Box). Daraus ergeben sich zwei Steuerbeträge – verrechnet wird nur der tiefere. Die Eheleute reichen dabei weiterhin nur eine gemeinsame Steuererklärung ein. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, denn sie widerspreche der Einführung der Individualbesteuerung. Die Mitte hält auch während der Debatten im National- und Ständerat an ihrer Lösung fest – mit Unterstützung der SVP. Denn: Die Individualbesteuerung sei ein «Steuerexperiment mit schweren gesellschaftlichen Nebenwirkungen» und man befürchte «mehr Ungerechtigkeiten, nicht weniger».

Splitting und alternative Steuerberechnung

Beim Splitting wird der Steuerbetrag bei Verheirateten, Einelternfamilien und Personen in eingetragener Partnerschaft auf die Hälfte oder 75 Prozent des versteuerbaren gemeinsamen Einkommens berechnet. Beim Modell der alternativen Steuerberechnung werden in einem ersten Schritt die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet. Auf dieses gemeinsame Einkommen wird dann der Tarif für verheiratete Personen angewendet. In einem zweiten Schritt werden die Steuern der Eheleute individuell berechnet – bezahlen tut das Ehepaar dann den tieferen Steuerbetrag.

Weiterlesen - ein Beitrag von Christina Pirskanen erschienen am 20.04. auf 20min.ch

Häusliche Gewalt: Inbetriebnahme der Notrufnummer 142 verschoben

Die Notrufnummer für Opfer von häuslicher Gewalt wird nicht vor Mai 2026 in Betrieb genommen. Der ursprünglich für November 2025 geplante Start des Notrufs 142 ist verschoben worden.

Für die Einführung einer dreistelligen Kurznummer ist eine Rechtsgrundlage notwendig. Zudem ist das Projekt technisch komplex. Diese Faktoren hätten zu einer Verzögerung der Betriebsaufnahme von sechs Monaten geführt, teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) der Agentur Keystone-SDA mit. Das Bakom bestätigte damit eine Meldung der Westschweizer Zeitung «Le Matin Dimanche».

«Brauchen mehr Zeit»

«Die Fernmeldedienstanbieter brauchen mehr Zeit, um die Notrufnummer in ihren Netzen zu implementieren», sagte ein Bakom-Sprecher. Die Inbetriebnahme liege in der Verantwortung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) als Inhaberin der Nummer 142 und der Swisscom.
Gegenüber «Le Matin Dimanche» sagte Matthias Reynard, Walliser Staatsrat und Präsident der SODK, man sei bereit, vorwärtszumachen. Aber dazu sei noch eine Änderung einer Verordnung durch den Bundesrat erforderlich, die vom Bakom getragen werden müsse.

Häusliche Gewalt nimmt zu

Die Verschiebung der Betriebsaufnahme kommt zu einer Zeit, in der die Zahl von Tötungsdelikten an Frauen in der Schweiz Anlass zur Sorge gibt. Der jüngste Fall ereignete sich in Epagny FR, bei dem am 10. April ein Mann seine Frau an ihrem Arbeitsplatz erschossen hat. Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz mindestens 14 Frauenmorde begangen, teilte das Kollektiv mit, das am Freitag eine «Marche Blanche»-Kundgebung zum Gedenken an das Opfer von Epagny organisierte. Häusliche Gewalt nimmt in der Schweiz zu. 2024 stieg sie laut dem Bundesamt für Statistik um 6.1 Prozent.

Mehr erfahren - SRF 4 News, 20.4.25, 15:00 Uhr ; 

Sparen auf Kosten der Weiterbildung – Ein gefährlicher Kurs für die Schweiz

Stellungnahme von Elternbildung CH - Weitere Informationen

Die geplante Streichung der Bundesmittel für die Weiterbildung gefährdet das Weiterbildungssystem und schwächt dessen Qualität sowie Entwicklung massiv. Die Schweiz würde damit auf eine ihrer zentralen Stärken verzichten. Gleichzeitig widerspricht dies dem Prinzip der Durchlässigkeit des Schweizer Bildungssystems und untergräbt das Konzept des lebenslangen Lernens, welches für die persönliche, berufliche und gesellschaftliche Entwicklung unverzichtbar ist. 
Elternbildung CH wäre als nationaler Dach- und Fachverband nicht mehr in der Lage, seine übergeordneten und essenziellen Aufgaben zur Förderung und Professionalisierung der Elternbildung in der Schweiz wahrzunehmen. 

Erst vor kurzem hat der Bundesrat die allgemeine und berufsbezogene Weiterbildung als systemrelevant eingestuft. Er würdigte damit die zentrale Rolle der Organisationen der Weiterbildung OWB – zu denen auch Elternbildung CH gehört – und stellte klar: Würden diese Organisationen ihre Aufgaben nicht übernehmen, müsste der Bund selbst dafür sorgen. In der aktuellen Botschaft zur Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) wird die Weiterbildung sogar als Schwerpunkt gesetzt.

Radikaler Kurswechsel in der Weiterbildungspolitik
Nur wenige Wochen später plant derselbe Bundesrat, die dafür notwendigen Fördergelder ersatzlos zu streichen – ein radikaler Kurswechsel und eine völlige Abkehr von der bisherigen Weiterbildungspolitik. Die Begründung? Der Weiterbildungsmarkt funktioniere weitgehend privatwirtschaftlich und benötige kaum staatliche Eingriffe. Wie die Expertengruppe zu dieser Einschätzung gelangte, bleibt unklar – ein Dialog mit den betroffenen Akteuren oder eine vertiefte Analyse fand nicht statt.

Die geplante Abschaffung der Förderbestimmungen im noch jungen Weiterbildungsgesetz (WeBiG) ist eine von zwei Massnahmen, die direkte Auswirkungen auf die Elternbildung haben. Zusätzlich soll das Subventionsgesetz geändert werden: Bundesbeiträge wären künftig auf maximal 50 % gedeckelt.

Systemrelevante Leistungen der OWB
Organisationen der Weiterbildung erbringen essenzielle Leistungen – von Information und Sensibilisierung über Koordination und Austausch bis hin zur Qualitätssicherung. Diese Aufgaben basieren ausdrücklich auf dem Weiterbildungsgesetz und sind für das Funktionieren des Weiterbildungssystems unerlässlich. Ohne Fördergelder kann Elternbildung CH diese Aufgaben für die Elternbildung nicht weiterführen.

Beteiligen Sie sich an der Vernehmlassung!
In Gesprächen mit Fachpersonen stellen wir fest, dass vielen das volle Ausmass dieses willkürlichen Sparpakets – insbesondere die Folgen für das Weiterbildungssystem  - nicht bewusst ist. Umso wichtiger ist es, über die Folgen dieser Kürzungen zu informieren. Noch bis zum 5. Mai 2025 können sich Interessierte an der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das "Entlastungspaket 2027" beteiligen. 

Elternbildung CH lehnt in ihrer Stellungnahme das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt ausdrücklich ab. Das Paket gefährdet die gesellschaftliche Stabilität sowohl kurzfristig als auch langfristig. Insbesondere lehnen wir die Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz – und damit die Streichung der Mittel für die systemrelevanten Leistungen der Organisationen der Weiterbildung – entschieden ab.

Werden auch Sie aktiv und engagieren Sie sich für die Zukunft der Weiterbildung und insbesondere der Elternbildung in der Schweiz! Unter den untenstehenden Links finden Sie alle Informationen, um am Vernehmlassungsverfahren teilzunehmen.

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 044 253 60 62). Helfen Sie mit, dieses schädliche Sparpaket zu verhindern!

Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz und der Kantone 2025-2055

Gemäss dem vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechneten Referenzszenario dürfte die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz von 9,0 Millionen Personen Ende 2024 auf 10,5 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Dieses Wachstum wird in erster Linie der Migration zuzuschreiben sein. Sein Ausmass hängt von den sozioökonomischen und politischen Entwicklungen in der Schweiz ab. Zudem wird die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten weiter altern. In den Kantonen nahe der Städte Zürich und Genf wird die Bevölkerungsentwicklung am stärksten sein.

Gemäss dem Referenzszenario, das die in den vergangenen Jahren beobachtete Entwicklung verlängert, wird die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz von 9,0 Millionen Personen im Jahr 2024 auf rund 10,0 Millionen im Jahr 2040 und auf 10,5 Millionen im Jahr 2055 ansteigen, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 0,5% entspricht. Ab 2035 wird dieses Wachstum ausschliesslich migrationsbedingt sein und der Geburtenüberschuss, also die Differenz zwischen der Anzahl Geburten und der Anzahl Todesfälle, negativ ausfallen. Das Bevölkerungswachstum wird somit zunehmend von der Wirtschaftslage in der Schweiz abhängen, die der Haupttreiber der Zuwanderung ist. 

Nebst dem Referenzszenario wurden zwei weitere Szenarien berechnet. Das «hohe» Szenario geht von einer höheren Nettomigration, einer leicht zunehmenden Geburtenhäufigkeit und einer schneller steigenden Lebenserwartung aus. Dieses Szenario führt zu einer ständigen Wohnbevölkerung von 11,7 Millionen Personen im Jahr 2055. Das «tiefe» Szenario rechnet mit einer geringeren Nettomigration, einer leicht sinkenden Geburtenhäufigkeit und einer kaum noch steigenden Lebenserwartung. Sollte dieses Szenario eintreffen, wird die Bevölkerung im Jahr 2055 voraussichtlich 9,3 Millionen Personen umfassen. Der Bevölkerungshöchststand wird 2042 erreicht. Danach beginnt die Bevölkerung zu sinken. 

Bevölkerung altert stark 

Im Laufe der nächsten Jahre werden die geburtenstärksten Babyboom-Jahrgänge allmählich ins Rentenalter kommen. Die Personen ab 65 Jahren machen heute rund 20% der Gesamtbevölkerung aus, in dreissig Jahren dürften es ungefähr 25% sein. Gemäss Referenzszenario wird die Anzahl Personen ab 65 Jahren bis etwa 2040 rasch zunehmen und 2029 das stärkste jährliche Wachstum von 2,6% aufweisen. Danach wird diese Bevölkerungsgruppe durchschnittlich um rund 0,8% pro Jahr wachsen. Zwischen 2024 und 2055 dürfte die Zahl der Personen ab 65 Jahren um etwa 50% zunehmen. 

Der Anstieg der Bevölkerung im Rentenalter wird nicht nur auf eine steigende Anzahl Personen, die das Alter von 65 Jahren erreichen und überschreiten, sondern auch auf die höhere Lebenserwartung zurückzuführen sein. Gemäss dem Referenzszenario wird die Schweiz 2055 insgesamt 2,7 Millionen Personen ab 65 Jahren zählen. Ende 2024 waren es 1,8 Millionen. 

Konzentration rund um die grossen Agglomerationen

In den kommenden drei Jahrzehnten wächst die Bevölkerung gemäss Referenzszenario in den Kantonen Luzern, St. Gallen, Waadt, Genf, Thurgau und Aargau um über 20%, während der durchschnittliche kantonale Anstieg rund 16% betragen wird. Die Bevölkerung der Schweiz wird sich folglich weiter im Einzugsgebiet der Agglomeration Zürich und im Genferseeraum konzentrieren. In den Kantonen Jura, Neuenburg, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden wird das Bevölkerungswachstum am geringsten ausfallen (weniger als 2% bis 2055). 

Die Erwerbsbevölkerung nimmt zu

Die Erwerbsbevölkerung umfasst alle Erwerbstätigen sowie Erwerbslose gemäss ILO (International Labour Organisation). Sie wird gemäss Referenzszenario zwischen 2024 und 2055 um 12,5% ansteigen und 2055 rund 5,8 von insgesamt 10,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner ausmachen. In Vollzeitäquivalenten ausgedrückt wird die Erwerbsbevölkerung ebenso stark wachsen (+14,1% auf 5,0 Millionen). Im «hohen» Szenario wird die Erwerbsbevölkerung kontinuierlich ansteigen und 2055 insgesamt 6,6 Millionen Personen umfassen (+27,0%); im «tiefen» Szenario bleibt die Erwerbsbevölkerung bis 2036 stabil und geht dann leicht zurück auf 5,1 Millionen Personen im Jahr 2055 (−2,4% gegenüber 2024).

Die Bevölkerungsalterung äussert sich in einer sehr starken Zunahme der Anzahl Personen ab 65 Jahren im Verhältnis zur Erwerbsbevölkerung. Im Jahr 2024 entfielen auf 100 Erwerbspersonen im Alter von 20 bis 64 Jahren 38 Personen ab 65 Jahren. Gemäss den drei Grundszenarien wird diese Zahl bis 2055 auf über 50 Personen ansteigen (51 gemäss Referenzszenario; 50 gemäss «hohem» Szenario; 52 gemäss «tiefem» Szenario).

Mehr als 60% Personen mit Tertiärabschluss in zwanzig Jahren

Das Bildungsniveau der Bevölkerung der Schweiz wird unabhängig vom gewählten Szenario in den nächsten Jahren voraussichtlich markant ansteigen. Gemäss dem Referenzszenario werden im Jahr 2028 über 50% der Personen zwischen 25 und 64 Jahren eine Tertiärausbildung (höhere Berufsbildung und Hochschulen) abgeschlossen haben (geschätzter Anteil 2025: 48%). Bis 2045 wird dieser Anteil auf 62% anwachsen (64% gemäss dem «hohen» und 59% gemäss dem «tiefen» Szenario).

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