Fairness bei der Finanzierung der Familienzulagen

Die Familienzulagen sollen von allen Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Motion um und verpflichtet die Kantone, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen (FAK) einzuführen. An seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 hat er die Botschaft zu einer Änderung des Familienzulagengesetzes verabschiedet. Betroffen sind fünfzehn Kantone.

Familienzulagen gleichen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise aus. Sie umfassen die Kinder- und die Ausbildungszulage sowie in gewissen Kantonen die Geburts- und die Adoptionszulage und werden durch Beiträge der Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskassen (FAK) finanziert.

Je nach Branche sind die Beitragssätze unterschiedlich hoch. In Branchen mit tiefen Löhnen, vielen Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien müssen die FAK höhere Beiträge verlangen als in Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit wenigen Kindern. Ein kantonaler Lastenausgleich kann diese Unterschiede teilweise oder vollständig ausgleichen. Gemäss geltendem Recht liegt es in der Kompetenz der Kantone, einen Lastenausgleich zwischen den FAK einzuführen, die in ihrem Kanton tätig sind. Gegenwärtig wenden elf Kantone ein volles, neun Kantone ein teilweises und sechs Kantone gar kein Lastenausgleichssystem an.
Kantone müssen vollen Lastenausgleich einführen

Das geänderte Familienzulagengesetz verpflichtet diejenigen Kantone, die keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einzuführen. Dadurch sollen die Familienzulagen von allen Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden.

Durch die Gesetzesrevision ist schweizweit mit einer zusätzlichen Umverteilung der Lasten zwischen den FAK in der Grössenordnung von rund 108 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Nach Einführung eines vollen Lastenausgleichs in allen Kantonen wird die Umverteilung auf insgesamt 419 Millionen Franken pro Jahr geschätzt, bei gesamthaft ausgerichteten Leistungen von rund 6 Milliarden Franken. Die administrativen Kosten für den Lastenausgleich sind gering.

Im August 2021 hatte der Bundesrat die Motion Baumann "Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung" (17.3860) aufgrund der kontroversen Vernehmlassungsresultate dem Parlament zur Abschreibung beantragt. In der Sommersession 2022 entschieden jedoch beide Räte, die Motion nicht abzuschreiben. Deshalb legt der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Anpassung des Familienzulagengesetzes vor.

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2022 wurden in der Schweiz mehr Arbeitsstunden geleistet

Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz insgesamt 7,922 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Dies entspricht einem Plus von 1,3% gegenüber dem Vorjahr und das Vor-Corona-Niveau wurde wieder erreicht. Zwischen 2017 und 2022 ist die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden durchschnittlich um 59 Minuten auf 39 Stunden und 59 Minuten zurückgegangen. Soweit die jüngsten Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Gemäss der Arbeitsvolumenstatistik (AVOL) des BFS erhöhte sich die Gesamtzahl der Arbeitsstunden sämtlicher Erwerbstätiger in der Schweiz 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 1,3% und erreichte damit wieder das Niveau von vor der Covid-19-Pandemie (+0,2% zwischen 2019 und 2022).

Der Anstieg des Arbeitsvolumens zwischen 2021 und 2022 ist auf eine Zunahme der Arbeitsstellen (+1,5%) zurückzuführen. Diese wurde durch eine Abnahme der tatsächlichen Jahresarbeitszeit pro Arbeitsstelle (-0,2%) teilweise kompensiert. Letztere verringerte sich trotz eines starken Rückgangs der Dauer der Absenzen infolge Kurzarbeit (2021: 33 Stunden pro Arbeitsstelle; 2022: 2 Stunden), da die Anzahl Arbeitstage geringer ausfiel (-1,3%; im Jahr 2022 fielen mehr Feiertage auf Werktage und es wurden mehr Ferien bezogen).

Rückgang der Arbeitszeit um eine Stunde in fünf Jahren

Von 2017 bis 2022 verringerte sich die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden (ohne Arbeitnehmende in eigener Firma) um 59 Minuten auf 39 Stunden und 59 Minuten. Gründe für diesen Rückgang sind die Abnahme der vertraglich festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit (-10 Minuten auf 41 Stunden und 43 Minuten) und der wöchentlichen Dauer der Überstunden (-15 Minuten auf 40 Minuten) sowie die Zunahme der wöchentlichen Dauer der Absenzen (+33 Minuten auf 2 Stunden und 25 Minuten). Bei der Anzahl Ferienwochen wurde in der gleichen Zeitspanne ein Anstieg von 5,1 auf 5,2 Wochen pro Jahr (+0,2 Tage) beobachtet. Die Arbeitnehmenden im Alter von 20 bis 49 Jahren verfügen mit 5,0 Wochen über weniger Ferien als die 15- bis -19-Jährigen und die 50- bis 64-Jährigen (5,4 bzw. 5,6 Wochen).

Primärsektor: beinahe 45 Arbeitsstunden pro Woche

Die höchste tatsächliche Arbeitszeit pro Woche wurde bei den Vollzeitarbeitnehmenden des Primärsektors registriert (44 Stunden und 58 Minuten). Dahinter folgen die Branchen «Kredit- und Versicherungsgewerbe» (41 Stunden und 23 Minuten), «Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen» (40 Stunden und 47 Minuten) und «Kunst, Unterhaltung, private Haushalte und sonstige Dienstleistungen» (40 Stunden und 14 Minuten). Am tiefsten war die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit in den Wirtschaftszweigen «Immobilien, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen» (39 Stunden und 19 Minuten) sowie «Gastgewerbe, Beherbergung» (39 Stunden und 23 Minuten).

Zunahme der gesundheitsbedingten Absenzen

Zwischen 2021 und 2022 wurde bei der durchschnittlichen jährlichen Dauer der gesundheitsbedingten Absenzen (Krankheit oder Unfall) ein Anstieg von 53 auf 64 Stunden pro Arbeitsstelle registriert. Die jährliche Dauer der Absenzen der Arbeitnehmenden infolge Kurzarbeit ging dagegen markant zurück (von 33 auf 2 Stunden). Die Absenzen wegen Militär- oder Zivildienst, Mutterschaftsurlaub oder aus persönlichen bzw. familiären Gründen verringerten sich geringfügig. Auch die Abwesenheiten «aus anderen Gründen» (z. B. Quarantäne oder Tätigkeitseinschränkungen der Selbstständigerwerbenden während der Covid-19-Pandemie) gingen zurück (von 24 auf 17 Stunden pro Arbeitsstelle).

Internationale Vergleiche fallen sehr unterschiedlich aus

Für internationale Vergleiche muss die Berechnungsmethode der Arbeitszeit angepasst werden (vgl. methodischer Anhang). Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Personen, die während der ganzen Referenzwoche abwesend sind, nicht berücksichtigt werden, wodurch die Arbeitszeit deutlich höher ausfällt. Gemäss dieser Berechnung lag die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden in der Schweiz bei 42 Stunden und 44 Minuten. Damit besetzt die Schweiz vor Rumänien (40 Stunden und 3 Minuten) den Spitzenplatz der EU/EFTA-Länder. Am tiefsten ist die Arbeitszeit in Belgien (36 Stunden und 27 Minuten) und in Finnland (36 Stunden und 35 Minuten). In der EU lag der Durchschnitt bei 38 Stunden und 20 Minuten.

Betrachtet man jedoch die Gesamtheit der Erwerbstätigen, so zählte die Schweiz mit 35 Stunden und 45 Minuten im Jahr 2022 zu den Ländern mit der niedrigsten tatsächlichen Arbeitszeit pro Woche. Grund hierfür ist der hohe Anteil Teilzeiterwerbstätige. In Griechenland war die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit am höchsten (39 Stunden und 41 Minuten), am anderen Ende der Rangliste befanden sich die Niederlande (30 Stunden und 50 Minuten). Der EU-Durchschnitt belief sich auf 35 Stunden und 56 Minuten.

Setzt man das Gesamtvolumen der geleisteten Wochenarbeitsstunden ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung (15 Jahre und älter), gehört die Schweiz (22 Stunden und 48 Minuten) erneut zu den Ländern mit der höchsten tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Position der Schweiz ist auf die hohe Erwerbsbeteiligung zurückzuführen. Die höchste Arbeitszeit wurde in Island verzeichnet, (25 Stunden und 22 Minuten), die tiefste in Italien (16 Stunden und 17 Minuten). Der EU-Durchschnitt lag bei 19 Stunden und 27 Minuten.

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Familienfreundlichste Unternehmen der Schweiz ausgezeichnet

Pro Familia Schweiz hat die familienfreundlichsten Unternehmen der Schweiz mit dem «Family Score Award 2023» ausgezeichnet. Bundespräsident Alain Berset hat den besten Unternehmen aus den vier Kategorien Verwaltungen, Non-Profit-Organisationen, KMU und Grossunternehmen einen Award überreicht.

An der Preisverleihung am 15. Mai – dem internationalen Tag der Familie – nahmen rund 120 Gäste teil. Bundespräsident Alain Berset würdigte das Engagement der nominierten Unternehmen und unterstrich die Wichtigkeit einer familienfreundlichen Unternehmenskultur. Seiner Meinung nach sei die Familie noch immer eine zentrale Säule der Gesellschaft. Berset würdigte sowohl das Engagement von Pro Familia Schweiz als auch der Politik, die in den vergangenen Jahren unter anderem mit der Einführung der Vaterschafts- oder Betreuungsentschädigung eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf in Familie unterstützte.

Family Score Award

Der Family Score ist eine wissenschaftlich erarbeitete Mitarbeiterumfrage mit dem Ziel, die Familienfreundlichkeit in Unternehmen zu messen und, wo nötig, zu verbessern. Lesen Sie das Penso-Interview über den Familiy Score mit dem Direktor von Pro Familia Schweiz. Institutionen, die einen Score ab 60 (von 100 möglichen) Punkten erreichen, gelten als familienfreundlich und dürfen während drei Jahren das Gütesiegel «Family Score» tragen.

Gemeinsam mit Nationalrätin Valérie Piller Carrard, Präsidentin von Pro Familia Schweiz, überreichte Bundespräsident Alain Berset den «Family Score Award 2023» an die familienfreundlichsten Unternehmen der Schweiz. Die Gewinner des «Family Score Awards 2023» sind:

Kategorie Verwaltungen

1. Stadtverwaltung Kriens (80/100)
2. Gemeindeverwaltung Worb (76/100)
3. Stadt Bülach (75/100)

Kategorie Non-Profit-Organisationen

1. Stiftung IdéeSport (85/100)
2. Gesundheitsförderung Uri & kontakt uri (84/100)
3. Travail.Suisse (79/100)

Kategorie kleine & mittlere Unternehmen

1. art.I.schock GmbH (93/100)
2. SSE Engineering AG (92/100)
3. VARISTOR AG (88/100)

Kategorie Grossunternehmen

1. Swisscom (Schweiz) AG (82/100)
2. Canon (Schweiz) AG (78/100)
2. Bedag Informatik AG (78/100)
3. CSS (77/100)

Anlässlich der Preisübergabe sprach Sylvia Brüggemann, Co-Geschäftsführerin des Siegers in der Kategorie kleine & mittlere Unternehmen, über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus der Sicht eines KMU. Der wichtigste Faktor ist ihrer Meinung nach Flexibilität, wie sie bereits in einem Interview mit Penso klar gemacht hat.

Familien (noch) sehr zufrieden

Mit dem Schweizer Familienbarometer - das im Rahmen der Preisverleihung ebenfalls präsentiert wurde - lancierten Pax und Pro Familia Schweiz erstmalig ein Instrument, das Familien in der Schweiz jährlich den Puls fühlt. Die Erstausgabe der Befragung von mehr als 2000 Familien zeigt: Obschon die Zufriedenheit mit dem eigenen Familienleben zurzeit hoch ist, befürchtet eine Mehrheit, dass sich die allgemeine Situation für Familien hierzulande in den nächsten Jahren verschlechtert. Krankenkassenprämien, Gesundheits- und Wohnkosten sind die Probleme, die Familien derzeit am meisten beschäftigen. Nur eine Minderheit fühlt sich für die Zeit nach der Pensionierung und für Risiken wie Invalidität oder Arbeitsplatzverlust finanziell ausreichend abgesichert. Insgesamt wird die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben positiv bewertet.

Weiterlesen - ein Beitrag von Gregor Gubser erschienen am 16.05.2023 auf www.penso.ch

Sie dürfen sich nun offiziell als «familienfreundlich» bezeichnen

Gesundheitsförderung Uri & kontakt Uri werden mit einem «Family Score Award» ausgezeichnet.

Pro Familia Schweiz hat am Montagabend in Bern in einem feierlichen Rahmen die familienfreundlichsten Unternehmen der Schweiz mit dem «Family Score Award 2023» ausgezeichnet. Bundespräsident Alain Berset hat den besten Unternehmen aus den vier Kategorien Verwaltungen, Non-Profit-Organisationen, KMU und Grossunternehmen einen Award überreicht. Alain Berset würdigte das Engagement der nominierten Unternehmen und unterstrich die Wichtigkeit einer familienfreundlichen Unternehmenskultur. In der Kategorie Non-Profit-Organisationen belegen die Gesundheitsförderung Uri & kontakt uri (84/100) den zweiten Platz hinter der Stiftung IdéeSport. Als familienfreundlichste Verwaltung wurde die Stadtverwaltung Kriens ausgezeichnet, bei den Grossunternehmen schwang die Swisscom (Schweiz) AG obenauf.

Der Family Score ist eine wissenschaftlich erarbeitete Mitarbeiterumfrage mit dem Ziel, die Familienfreundlichkeit in Unternehmen zu messen und, wo nötig, zu verbessern. Institutionen, die einen Score ab 60 (von 100 möglichen) Punkten und die minimal erforderliche Rücklaufquote erreichen, gelten als familienfreundlich und dürfen während drei Jahren das Gütesiegel «Family Score» tragen. 

Weiterlesen - ein Beitrag von Philipp Unterschütz erschienen am 15.05.2023 auf www.luzernerzeitung.ch

Krienser Stadtverwaltung erhält Preis für Familienfreundlichkeit

Kriens landet bei der Rangliste des Verbands Pro Familia auf dem ersten Platz sämtlicher Schweizer Gemeinden.

Die Krienser Stadtverwaltung ist mit dem «Family Score Award 2023» des Verbands Pro Familia Schweiz ausgezeichnet worden. In der Kategorie Verwaltungen belegt Kriens den ersten Rang, wie Pro Familia mitteilt. Dahinter folgen Worb BE und Bülach ZH.

Der «Family Score» wird anhand von Angestellten-Umfragen ermittelt. Diese können anonym ihre Erwartungen und Bedürfnisse bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie mitteilen sowie das bereits vorhandene Angebot des Arbeitgebers beurteilen. Kriens hat dabei mit 80 von 100 Punkten am besten abgeschnitten.

Pro Familia ist der Dachverband der Schweizer Familienorganisationen, Mitglieder sind unter anderem Pro Juventute, Elternbildung CH, Procap oder das Schweizerische Rotes Kreuz.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 15.05.2023 auf www.oltnertagblatt.ch

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