Frauen sind bei der beruflichen Vorsorge deutlich schlechter gestellt

Frauen sind bei der beruflichen Vorsorge nach wie vor deutlich schlechter gestellt als Männer. Das bestätigen neue Statistiken. Frauen erhielten 2022 aus der 2. Säule im Mittel 1217 Franken pro Monat, bei den Männern waren es 2077 Franken.

Der Medianbetrag der von den Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen entrichteten Kapitalleistungen betrug bei Männern knapp 153'564 Franken und bei Frauen 65'622 Franken, wie aus der am Freitag publizierten Neurentenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervorgeht. 50 Prozent der ausbezahlten Renten waren also höher und 50 Prozent tiefer als dieser Betrag. Fast die Hälfte der in der Schweiz wohnhaften Bezügerinnen und Bezüger der zweiten Säule bezogen 2022 ausschliesslich eine Rente. Knapp 37 Prozent liessen sich die Altersleistung vollständig als Kapital auszahlen. Und rund ein Fünftel entschied sich für eine Kombination aus Rente und Kapital.

Unterschiedliche Laufbahnen

Bei den Personen, die ausschliesslich eine Rente bezogen haben, sind deutliche Geschlechterunterschiede festzustellen. Bei den Frauen lag der Medianbetrag nahezu 40 Prozent tiefer als bei den Männern (1260 Franken gegenüber 2205 Franken). Auch bei den Personen, die eine Kombination aus Rente und Kapital erhielten, war die Differenz zwischen den Geschlechtern deutlich. Die Rente belief sich hier bei den Männern im Median auf 2035 Franken, bei den Frauen auf 1192 Franken. Die grossen Abweichungen zwischen Frauen und Männern lassen sich laut BFS hauptsächlich mit unterschiedlichen beruflichen Laufbahnen erklären. Frauen unterbrächen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und arbeiteten mehr Teilzeit, beides in erster Linie aus familiären Gründen. Auch der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern führt zu Differenzen bei den BV-Leistungen. Das BFS schreibt dazu, dass Haus- und Familienarbeit, die häufiger von den Frauen übernommen würden, nicht bezahlt seien und keinen Einfluss auf die Leistungen aus der Altersvorsorge hätten. (saw/sda)

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 24.11.2023 auf www.watson.ch

Taggelder für den hinterlassenen Elternteil

Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt ist für die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag. In solchen Fällen hat der überlebende Elternteil künftig Anspruch auf einen längeren Mutterschafts- beziehungswiese Vaterschaftsurlaubs. Die Änderung soll dafür sorgen, dass in den ersten Lebensmonaten die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 das Inkrafttreten der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) per 1. Januar 2024 beschlossen und die entsprechende Änderung verabschiedet.

Im Falle des Todes der Kindsmutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes haben der Vater beziehungsweise die Ehefrau der Mutter zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub Anspruch auf einen 14-wöchiger Urlaub. So sieht es die Gesetzesänderung vor. Der Urlaub muss unmittelbar nach dem Tod ununterbrochen bezogen werden und endet vorzeitig, wenn der Vater beziehungsweise die Ehefrau der Mutter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.

Im Todesfall des Vaters beziehungsweise der Ehefrau der Mutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes hat zudem die Mutter Anspruch auf zwei zusätzliche Wochen Urlaub, die gemäss Modalitäten des Vaterschaftsurlaubs bezogen werden können.

Auch bei den Ausführungsbestimmungen werden einige Anpassungen vorgenommen. Mit Inkrafttreten der «Ehe für alle» im Jahr 2022 wird nun auch die Ehefrau der Mutter als rechtlicher Elternteil anerkannt, wodurch sie Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub und die Vaterschaftsentschädigung hat, was eine redaktionelle Anpassung der Bestimmungen erfordert.

Finanzielle Auswirkungen auf die EO

Todesfälle kurz nach der Geburt eines Kindes treten nach wie vor selten auf. Die Kosten der Änderung der Erwerbsersatzordnung werden für das Jahr 2024 auf rund 120 000 Franken geschätzt. Mit dieser Änderung wird die vom Parlament im März 2023 verabschiedete Gesetzesänderung umgesetzt, die auf die parlamentarische Initiative 15.434 «Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter» zurückgeht. Die Referendumsfrist zur Gesetzesänderung ist am 6. Juli 2023 unbenutzt abgelaufen. Die Änderung des EOG tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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Effizientere Hilfe beim Schuldenabbau für Minderjährige und andere Versicherte

Minderjährige können nicht mehr betrieben werden, weil ihre Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat das Inkrafttreten der Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zur Prämienzahlungspflicht beschlossen. Diese Änderungen beinhalten auch, dass die Versicherer höchstens zwei Betreibungsverfahren pro Jahr und versicherte Person einleiten dürfen. Die Kantone können sich die Verlustscheine übertragen lassen und so effizienter gegen die Verschuldung der Versicherten vorgehen.

Durch die Änderung des KVG können Minderjährige nicht mehr betrieben werden, weil ihre Eltern die Prämien und Kostenbeteiligungen nicht bezahlt haben. Diese Änderung setzt der derzeitigen Regelung ein Ende, wonach jede versicherte Person, ob minderjährig oder volljährig, die sie betreffenden Krankenversicherungsprämien persönlich schuldet. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten dieser Änderung auf den 1. Januar 2024 festgesetzt.  

Um die Betreibungskosten zu senken, dürfen die Versicherer zudem neu höchstens zwei Betreibungsverfahren pro Jahr gegen dieselbe versicherte Person einleiten. Da die Versicherer zur Umsetzung dieser Änderung ihre IT-Systeme anpassen müssen, soll die Änderung am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Übernahme der Verlustscheine durch die Kantone
Die KVG-Änderung bietet den Kantonen auch die Möglichkeit, die Verlustscheine der Versicherten zu übernehmen und ihnen so Unterstützung beim Schuldenabbau zu bieten. Ein Kanton kann sich die Verlustscheine übertragen lassen, wenn er 90 Prozent aller vom Versicherer gemeldeten Forderungen übernimmt. Derzeit müssen die Kantone dem Versicherer, der den Verlustschein aufbewahrt, 85 Prozent der Forderungen erstatten. Die Kantone können wählen, ob sie die Verlustscheine jährlich oder vierteljährlich übernehmen wollen. Dadurch können die Versicherten schneller die Krankenkasse wechseln und sich bei einem Versicherer mit tieferen Prämien versichern. Aktuell ist dies nicht möglich, solange ihre Schulden bei einem Versicherer nicht beglichen sind. Diese Änderung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft, um den Kantonen und Versicherern die Anpassung ihrer elektronischen Datenaustauschsysteme zu ermöglichen.  

Das Parlament hat auch eine Änderung des SchKG angenommen, die den Versicherten dabei helfen soll, aus der Schuldenspirale herauszukommen. Versicherte, deren Einkommen gepfändet wird, haben die Möglichkeit, das Betreibungsamt mit der Zahlung ihrer laufenden Prämien zu beauftragen. Diese Änderung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.  

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Recht von Kindern: Warum hapert es bei der Umsetzung des gemeinsamen Sorgerechts?

Am internationalen Tag der Kinderrechte kritisiert «Morgengast» Oliver Hunziker, Präsident des Dachverbandes für gemeinsame Elternschaft die Behörden. Auch wenn seit 2014 das gemeinsame Sorgerecht für alle Eltern gilt, kommt es bei einer konfliktbehafteten Trennung zur Entfremdung von Kindern.

SRF: Wenn sich Eltern scheiden lassen, funktioniert das gemeinsame Sorgerecht in der Regel. In 10 Prozent der Fälle jedoch nicht. Da bleibt ein Elternteil aussen vor. Weshalb?

Oliver Hunziker: Das kann im Konflikt zwischen den Elternteilen begründet sein. Konflikte entstehen meist erst nach der Trennung. Die können so heftig sein, dass sie zum Kontaktabbruch führen.

Bei den Vätern steht der Generalverdacht der Gewalt im Vordergrund. Die Mütter möchten nicht, dass die Kinder zum Vater gehen. Was ist es im umgekehrten Fall, wenn Väter nicht möchten, dass die Kinder auch bei der Mutter sind?

Abgesehen davon, dass dieser Fall immer noch viel seltener ist, ist er genauso tragisch. Bei diesen Konstellationen sind es meist psychische Probleme, die im Vordergrund stehen oder behauptet werden.

Es könnte ja sein, dass der Vater oder die Mutter eine Gefahr für das Kind sind.

Das ist immer möglich und soll ganz genau geprüft werden. Das Kind steht im Vordergrund. Was wir bemängeln ist, dass dies nicht so genau geprüft wird. Die Vorwürfe werden erhoben und werden schnell zu quasi Realitäten.

Wie kommt das?

Die Zeit läuft. Je länger der Kontakt nicht wieder hergestellt wird, umso schwieriger wird es. Dem stehen die Prozesse der Behörden entgegen, die teilweise viel zu lange für die Bearbeitung und Abklärungen brauchen. Diese Zeit läuft gegen das Kind und gegen den Elternteil.

Von wie viel Zeit sprechen wir?

Das können Monate sein. Bis etwas geschieht und unternommen wird, kann es ein halbes oder dreiviertel Jahre dauern. Das ist unter Umständen für das Kind bereits viel zu lange. Wenn man sich vorstellt, was ein halbes Jahr im Leben eines kleinen Kindes für einen Unterschied macht.

Es leiden die Kinder und die Eltern. Da bleibt die Hoffnung, dass die Kinder im Erwachsenenalter den Weg wieder zurück zum Vater oder zur Mutter finden?

Diese Hoffnung bleibt natürlich, aber es ist eine sehr dünne und trügerische Hoffnung. Vor allem, weil der junge Mann oder die junge Frau, die dann zurückkommt, fremd ist für den Elternteil. Es ist nicht mehr das Kind, das man in Erinnerung hat. Und es ist nicht nur der Vater oder die Mutter, die das Kind vermissen und verlieren. Es ist die ganze Familie auf dieser Seite. Inklusive der Grosseltern, die den Tag vielleicht gar nicht mehr erleben. Es ist ein ganzes Familiensystem, das für das Kind verloren geht. Der Dachverbandes für gemeinsame Elternschaft fordert, dass die Behörden bei schlimmen Vorwürfen zügig untersuchen, was Sache ist, um bei einer Trennung rasch eine gute Lösung für das Kind zu finden. Kinder haben das Recht auf Mutter und Vater und sie haben das Recht von beiden gleichermassen betreut zu werden. So sieht es das Kinderrecht vor.

Oliver Hunziker hat 2009 das erste Männer- und Väterhaus gegründet. Er ist im Vorstand von Pro Familia Schweiz und er ist einer der Vorkämpfer für ein gemeinsames Sorgerecht, welches im Jahr 2014 eingeführt wurde. Oliver Hunziker ist geschieden und Vater von zwei erwachsenen Söhnen. Er lebt in einer Patchwork-Familie im Kanton Aargau.

Weiterlesen auf SRF online - das Gespräch führte Elena Bernasconi.

Lehrerin: «Es ist egoistisch, Kinder zu bekommen»

Kinderfreie Zonen werden auch in der Schweiz immer mehr zum Thema. Eine Autorin findet, es sollte sowieso weniger Kinder geben – Eltern seien egoistisch. In der Schweiz haben immer weniger Leute Verständnis für Eltern und Kinder. Damit werden kinderfreie Zonen zunehmend zum vieldiskutierten Thema. Eine Autorin ist überzeugt: Kinderkriegen ist heutzutage ohnehin egoistisch.

Immer mehr Menschen in der Schweiz haben kein Verständnis für Eltern und Kinder. Ein Trend, den Expertinnen und Experten darauf zurückführen, dass sich die Gesellschaft zunehmend individualisiert: Die Leute haben keine Lust mehr, sich von anderen stören zu lassen. Eine Frau, der das so geht, ist die deutsche Germanistin, Lehrerin und Autorin Verena Brunschweiger*. Zum Elternwerden und Kinderkriegen hat sie eine klare Meinung. «Es ist egoistisch», sagt sie zu Nau.ch. Ihre Begründung: «Je mehr Menschen, desto weniger Ressourcen und Artenvielfalt, desto mehr Umweltzerstörung und Müll. Muss es also 2023 wirklich noch sein, seinen Narzissmus in Form eines unschuldigen Mini-Ichs auszuleben?» Auf Kinder zu verzichten, sei der wichtigste Beitrag, den man für den Umweltschutz leisten könne. «Nicht umsonst benannte der Weltklimarat ganz explizit die zwei Hauptgründe für die Klimakrise: Überbevölkerung und Überkonsum.»

Hustendes Kind schiebt in Beiz «Salzstreuer in Mund»

Sowieso beobachte sie oft, dass Eltern egoistisch seien. Als Beispiel nennt sie einen Vorfall, den sie in einem Restaurant miterlebte: «Ein Vater reagierte nicht, als eins seiner pausenlos hustenden Kinder den Salzstreuer in den Mund schob! Der nächste Gast an diesem Tisch benutzt diesen dann ahnungslos und wundert sich anschliessend, warum er eine Bronchitis bekommt.» Genau deshalb brauche es kinderfreie Zonen. «Sie richten sich gegen derartige Eltern, nicht gegen Kinder.» Für sie kommt es da auch nicht überraschend, werden solche Zonen immer mehr zum Thema. Brunschweiger bezeichnet gar Eltern als «rücksichtslos», die ihre Kleinen mit ins Café nehmen. «Was Familien mit Babys am Flughafen verloren haben, erschliesst sich einem noch weniger», urteilt sie. «Ein Baby ist ein Baby, will heissen, es brüllt – was also hat es in einem Flugzeug verloren?» Brunschweiger geht sogar noch weiter: «Ich würde allen, die Kinder wollen, davon abraten. Diese Welt der Kriege, des Klimawandels und des Aufstiegs rechtsradikaler Parteien ist für jeden unschuldigen neuen Menschen eine Zumutung.» Zudem würden sich gerade Frauen durch die Mutterschaft schaden – schon mit Schwangerschaft und Geburt. «Zu den körperlichen Nachteilen kommen im Lauf der Zeit psychische, finanzielle und soziale.»

«Kinder sind Zukunft unserer Gesellschaft»

Beim Schweizer Familienverband Pro Familia kommen Brunschweigers Aussagen nicht gut an. «Wir sind da ganz anderer Meinung – Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Gesellschaft ohne Kinder stirbt», sagt Direktor Philippe Gnaegi zu Nau.ch. «Kinder zu haben ist vor allem nicht egoistisch, sondern ermöglicht das Teilen und den Austausch.» Sie geben Erwachsenen viel Freude, wie er sagt. «Alle von uns waren einmal Kind, haben geschrien, gespielt und von den Eltern gelernt. Die Jugend ist kreativ, sie stellt uns infrage und manchmal ärgert sie uns. Aber das Leben beruht auf dem Austausch zwischen den Generationen, auf der Infragestellung bestimmter Überzeugungen.»

Weiterlesen - ein Beitrag von Rowena Goebel erschienen am 19.11.2023

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