Generation-Z: Männer finden, Gleichstellung ist erreicht – Frauen aber nicht

Männer der Generation Z in der Schweiz bewerten den Stand der Gleichstellung als wesentlich fortgeschrittener als die gleichaltrigen Frauen und Männer der älteren Generationen. Junge Männer sind eher der Meinung, dass Gleichstellung in fast allen Bereichen erreicht ist. Gegensätzlich dazu zeichnet sich das Meinungsbild der Generation-Z-Frauen. Das zeigt die dritte Ausgabe des nationalen Gleich­stellungs­barometers. Dieser wurde von der Schweizerischen Konferenz der Gleich­stellungs­beauftragten (SGK) bei Sotomo in Auftrag gegeben.

Das Ziel des Gleichstellungsbarometers 2024 bestand in der Erfassung und Gegenüberstellung der Einschätzungen und Erfahrungen junger Menschen (Jahrgänge 1997 bis 2007) mit Gleichstellungsfragen. Auch deren Erwartungen an mögliche politische, soziale und gesellschaftliche Massnahmen in diesem Bereich standen im Zentrum der Forschung. Dabei wurden die Ergebnisse mit denen älterer Generationen verglichen. Der Meinungsunterschied zwischen den Geschlechtern fällt bei den Jungen zwar am grössten aus, der Trend zieht sich aber auch durch die anderen Generationen. Die ungleichen Wahrnehmungen der Geschlechter betrifft weitere Themenbereiche wie Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Diskriminierungs- und Übergriffserfahrungen. Die Mehrheit der Frauen, die an der Umfrage teilgenommen haben, ist der Meinung, dass Gleichstellung am Arbeitsplatz, in der Familie, in der Politik oder in Führungspositionen nicht erreicht ist. Beim Thema Ausbildung hingegen sehen sie Männer und Frauen gleichgestellt. Im Gegensatz dazu sieht die Mehrheit der befragten Männer Gleichstellung in allen Bereichen zumindest teilweise erreicht.

Selbst erlebte sexuelle Übergriffe

Eine klare Mehrheit der Befragten empfindet die mediale Debatte zum Thema sexuelle Belästigung als wichtig. Sieben von zehn Personen gaben sogar an, durch die öffentliche Debatte eine Veränderung bei sich selbst festgestellt zu haben. Damit ist ein besseres Verständnis für Betroffene, eine Reflexion des eigenen Verhaltens oder ein Gefühl der Versicherung gemeint.

Gleichstellung unter Eltern

Die meisten der Befragten sind der Meinung, dass Eltern in der Schweiz in der Tendenz unzufrieden sind mit der Aufteilung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit. Politische Forderungen, welche eben diesen Aspekt zu fördern versuchen, finden eine breite Unterstützung unter den Befragten. 91 Prozent befürworten flexible Arbeitsmodelle, 76 Prozent eine flexibel aufteilbare Elternzeit und 74 Prozent die Schaffung von mehr Krippenplätzen. Diese Forderungen werden zusammen mit einem längeren Vaterschaftsurlaub insbesondere von der Generation Z unterstützt. Nichtsdestotrotz zeigte sich die Mehrheit der Befragten zufrieden mit der eigenen innerfamiliären Arbeitsteilung.

Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Vor allem junge Frauen stimmen Forderungen zur Unterstützung der LGBTIQ+-Community zu. Sie sind auch häufiger davon überzeugt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Ein nichtbinäres Geschlechtskonzept findet unter jungen Männern am wenigsten Anklang.

Wieso sind Resultate zwischen Männern und Frauen so verschieden?

Sarah Bütikofer ist Politikwissenschaflterin und hat die Studie verfasst. Sie sagt: «Das hat damit zu tun, dass die Lebensrealitäten für Frauen und Männer unterschiedlich sind und dass die Menschen nicht die gleichen Erfahrungen machen.»

Weiterlesen - Artikel von publiziert am 19.06.2024 auf srf.ch
Nationales Barometer zur Gleichstellung 2024 - Fokus Generation Z

Entscheid im Nationalrat - Comeback des Doppelnamens? Alle Kombinationen im Überblick

Ehepaare sollen bald mehr Freiheiten bei der Wahl ihrer Nachnamen haben, entscheidet der Nationalrat. Unser interaktives Tool verrät alle Möglichkeiten, die Sie bei der Wahl Ihres Namens in Zukunft haben sollen.

Der Nationalrat hat sich in der laufenden Sommersession für eine Änderung im Namensrecht ausgesprochen: Bei einer Eheschliessung sollen die Verlobten individuell und flexibel über ihren Nachnamen entscheiden. Dazu gehört die Wiedereinführung des Doppelnamens für Ehepaare - aber nicht für Kinder. Voraussichtlich in der Herbst- oder Wintersession berät der Ständerat. Bei Kindern hat sich der Nationalrat gegen einen Doppelnamen entschieden. Die Eltern müssen sich aus ihren Nachnamen gemeinsam einen alleinstehenden Namen aussuchen. Das gilt unabhängig vom Zivilstand der Eltern, sofern das Sorgerecht geteilt wird. Bei verheirateten Paaren stehen die Namen der Partner unmittelbar vor der Heirat zur Auswahl. Alle Kinder eines Paares müssen denselben Nachnamen tragen. Unübersichtlicher wird es, wenn zwei Partner mit Doppelnamen aufeinander treffen. Die Verlobten können ihren Namen behalten, denjenigen des Partners oder der Partnerin annehmen oder einen neuen Namen zusammensetzten – wobei dann pro Person nur ein Nachname verwendet werden darf.

Die geplanten Änderungen im Namensrecht im Detail

Grundsätzlich behalten Ehegatten ihren Namen bei der Hochzeit. Wer den Namen der oder des anderen Verlobten annehmen oder einen Doppelnamen tragen möchte, muss dies ausdrücklich erklären.

Paare, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geheiratet haben, können beim Zivilstandesamt erklären, einen Doppelnamen tragen zu wollen.

Für verlobte Paare:

  • Die Verlobten entscheiden individuell über ihren Nachnamen.
  • Der eheliche Doppelname besteht aus maximal zwei Namen. Der Doppelname kann durch Leerschlag oder Bindestrich verbunden sein.

Für Kinder:

  • Anlässlich der Heirat müssen die Ehegatten den Namen der gemeinsamen Kinder bestimmen, unabhängig davon, ob diese bereits auf der Welt sind oder nicht.
  • Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern (verheiratet oder unverheiratet) bestimmen zusammen, welchen ihrer Namen die Kinder tragen sollen. Ein Doppelname ist nicht möglich.
  • Für den Namen der Kinder stehen die unmittelbar vor der Ehe getragenen Namen der Eltern bzw. Ehegatten zur Verfügung und ist unabhängig davon, welche Namen die Eltern für sich selbst wählen.
  • Alle Geschwister tragen denselben Namen.
  • Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, erhält das Kind grundsätzlich dessen Namen.

Prüfen Sie online mit Ihrem Namen, welche Kombinationen der Nationalrat vorsieht: SRF.ch

Gen-Z will Teilzeit-Lehre

Bei der Gen Z boomt Teilzeit. Dieser Trend macht auch vor Lernenden keinen Halt. Die Forderung nach einer Teilzeit-Lehre stellt Betriebe vor Herausforderungen. Laut Gesetz dürfen Lehren auch in Teilzeit absolviert werden – das ist aber die Ausnahme. Viele Betriebe und auch Experten bleiben skeptisch. Aber: Unternehmen wie Coop und Migros bieten bereits individuelle Lösungen an.

Die Generation Z bringt neue Erwartungen in die Arbeitswelt: mehr Ferien, mehr Freizeit, und das am liebsten bei gleichbleibendem Lohn. Diese Forderungen setzen nun bereits bei der tiefsten Stufe an. Schulabgängerinnen und Schulabgänger wünschen sich eine Teilzeit-Lehre. Etwa mit einem Pensum von 80 oder sogar nur 60 Prozent. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bestätigt die Existenz solcher Modelle auf Anfrage: «Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass Teilzeit-Lehren möglich sind», sagt Tiziana Fantini vom SBFI. «Sie werden dort implementiert, wo die Kantone und Betriebe eine Nachfrage feststellen», fügt Fantini hinzu. Ob eine Teilzeit-Lehre möglich ist, hängt einerseits vom Betrieb ab. Andererseits muss auch der Kanton sein Einverständnis geben. Seit Längerem gibt es entsprechende Angebote, für Lehrlinge, die Spitzensport und Musik machen. Zudem gehen Anfragen aufgrund von Betreuungspflichten ein. Aber zum Teil auch wegen eines anderen zeitintensiven Hobbys – oder eben wegen des simplen Wunschs nach mehr Freizeit.

Kanton Bern begrüsst Teilzeit-Lehre

Barbara Gisi vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern bestätigt, dass man dieses Bedürfnis und entsprechende Anfragen kenne. Betroffen sind vor allem Gesundheitsberufe und Berufe in der Hauswirtschaft. Die Nachfrage ist zurzeit noch gering. «Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass diese Form der Lehre (noch) nicht sehr bekannt ist», so Gisi. Grundsätzlich ermögliche die Teilzeit-Lehre Personen in speziellen Situationen einen Anschluss, «denen dies mit einer Vollzeit-Lehre nicht möglich wäre». Beim Kanton Bern findet man die Teilzeit-Lehre gut, weil die «Anforderungen unserer Gesellschaft sowie der Wirtschaft vielseitiger werden». Deshalb «sollten auch neue Wege beschritten werden».

Unternehmen finden Idee «spannend»

Grosse Unternehmen wie Coop und Migros haben bereits individuelle Lösungen gefunden. Coop bestätigt, beim Detailhändler «arbeiten einzelne Lernende mit reduzierter Arbeitszeit». Das betreffe Lehren im Detailhandel oder im kaufmännischen Bereich. Bei der Migros heisst es, die Teilzeit-Lehre werde zwar nicht offiziell beworben. «Auf konkrete Anfragen hin prüfen wir dies jedoch individuell und bieten entsprechende Teilzeitlösungen an, sofern diese sinnvoll und umsetzbar sind.» Die Post sieht Herausforderungen, bleibt aber offen für Modelle: «Wir haben mit Firmen bezüglich Teilzeit-Lehren schon Austausch gehabt», sagt Post-Sprecherin Jacqueline Bühlmann. Das Thema werde momentan aber nicht weiter verfolgt. Man stelle fest, dass die Lehrzeit für die Lernenden herausfordernd ist. Die Lehrziele seien auf die zeitliche Dauer der Lehre zugeschnitten. «In einem Teilzeitmodell würde auch Lehrzeit wegfallen, der Bildungserfolg wäre somit infrage gestellt», so Bühlmann. «Nichtsdestotrotz fänden wir eine solche Option interessant und sind für eine Implementierung einer Teilzeit-Lehre offen.» Bereits bietet der Gelbe Riese eine Sportlehre an. In diesem Modell arbeiten und lernen die Lernenden 70 Prozent, die restlichen 30 Prozent trainieren sie ihre Sportart.

Bedürfnis «dem Zeitgeist geschuldet»

Der Verband Schweizer Schreinermeister (VSSM) hat keine genaue Übersicht über die Anzahl der Anfragen. Er bestätigt jedoch gegenüber Nau.ch, dass solche Anfragen vereinzelt bei Betrieben eingehen: «Solche Forderungen sind dem Zeitgeist geschuldet.» Der VSSM überlässt die Entscheidung darüber den Betrieben, betont aber: «Ein solches Arrangement muss immer mit dem Kanton abgesprochen und von ihm freigegeben werden.» Manuela Stockmeyer von der Login Berufsbildung – verantwortlich für die Berufslehren im öffentlichen Verkehr – kritisiert die Teilzeit-Lehre: «Die Lernziele und Anforderungen einer umfassenden Ausbildung können so kaum erreicht werden.» Anfragen nach Teilzeitausbildungen gebe es – meist aber aus gesundheitlichen Gründen. Das Konzept der Vollzeit-Lehre bleibe jedoch dominierend. Nicole Meier vom Arbeitgeberverband sieht das Bedürfnis nach Teilzeit-Lehren als Randphänomen. Für eine solche Ausbildung sei im Einzelfall zu klären, ob die Lernziele in der Zeit erreichbar sind. «Ansonsten gibt es die Möglichkeit, die Lernzeit zu verlängern.»

Experte: Teilzeit-Lehre könnte Fachkräftemangel «verschärfen»

Auch ein Experte bleibt skeptisch gegenüber Teilzeit-Lehren. Bildungsökonom Stefan Wolter von der Universität Bern warnt vor möglichen negativen Auswirkungen: «Eine Verlängerung der Ausbildungszeit könnte die Bildungsrendite der Lernenden reduzieren und den Fachkräftemangel verschärfen.» Schliesslich würde es bei einer Teilzeit-Lehre länger dauern, bis die Lernenden vom Lehrlings- in den Arbeitsmarkt wechseln. Doch er sieht auch Vorteile: «Denkbar ist, dass es bei gewissen Lernenden zu weniger Lehrabbrüchen kommen könnte. Aber das hängt auch davon ab, was diese in der Freizeit machen.» Wolter betont, dass die Entscheidung bei den Firmen liegen sollte. «Momentan könnte man erwarten, dass einige Firmen es machen würden, weil sie sich gegenüber der Konkurrenz einen Vorteil versprechen.» Der Forscher vermutet aber: «Sobald die Schülerjahrgänge wieder grösser werden und die Wirtschaft abkühlen würde, wäre die Bereitschaft für ein solches Angebot wieder kleiner.»

Weiterlesen - ein Beitrag von Riccardo Schmidlin erschienen am 16.06.24 auf nau.ch

Der Bundesrat lehnt die Kita-Initiative ab

Der Bundesrat spricht sich gegen die eidgenössische Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» aus. Er hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Eine Annahme der Initiative stände im Widerspruch zur geltenden Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden und hätte für den Bund Mehrkosten in Milliardenhöhe zur Folge. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Ausgaben angesichts der drohenden Milliardendefizite nicht tragbar sind. Er teilt die Auffassung, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden müsse und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten soll. Im Rahmen der Debatte über die parlamentarische Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» hat er darauf verwiesen, dass eine Entlastung der Eltern jedoch nicht zu Lasten des Bundes gehen dürfe.

Die Kita-Initiative fordert, dass jedes Kind ab dem Alter von drei Monaten bis Ende der Grundschule einen Anspruch auf eine institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung hat, sofern die Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Die Initiative will diesen Grundsatz in der Verfassung verankern und so die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung stärken. Die Initiative sieht ausserdem vor, die Kosten für die Eltern auf maximal zehn Prozent ihres Einkommens zu begrenzen. Der Bund müsste gemäss Initiative zwei Drittel der Betreuungskosten übernehmen. Er könnte zudem Grundsätze zur Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung festlegen. Die Kantone blieben jedoch weiter für das Angebot zuständig und müssten die restliche Finanzierung regeln.

Die Annahme der Initiative hätte jährliche Mehrkosten für den Bund in Milliardenhöhe zur Folge. Mit Blick auf den angespannten Finanzhaushalt ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Ausgaben für den Bund nicht tragbar sind. Zudem müsste der Bund Kosten übernehmen, welche heute teilweise von den Kantonen und Gemeinden getragen werden. Der Bund könnte diese Kosten allerdings kaum beeinflussen. Das steht im Widerspruch zur geltenden Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.

Der Bundesrat teilt aber die Auffassung der Initiantinnen und Initianten, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden muss, und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten sollte. Seit 20 Jahren richtet er im Rahmen des befristeten Impulsprogramms finanzielle Beiträge an die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen für Kinder aus. Seit 2018 kann er zusätzlich die Kantone und Gemeinden finanziell unterstützen, die mit höheren Subventionen die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. So hat der Bund in den letzten 20 Jahren mit seinen Finanzhilfen die Schaffung von über 76’000 neuen Betreuungsplätzen ermöglicht und 17 Kantone finanziell darin unterstützt, mit Subventionserhöhungen die Kosten der Eltern zu senken.

Der Bundesrat setzt auf die Arbeit des Parlaments

Das Parlament behandelt zurzeit die parlamentarische Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung». Diese Initiative fordert, die bisherigen Unterstützungsmassnahmen des Bundes dauerhaft weiterzuführen. Zur Diskussion steht unter anderem ein alternatives Modell, das Eltern mit einer Art zusätzlichen Familienzulage entlasten möchte, wenn ihre Kinder institutionell, z.B. in einer Kindertagesstätte, betreut werden. Eine solche Betreuungszulage nach Massgabe des Familienzulagengesetzes würde die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen respektieren und teilweise auch Forderungen der Kita-Initiative erfüllen. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Kita-Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

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Neue Studie: Wie es um Familien in der Schweiz steht

Wie viele Kinder hat eine Familie, wie wichtig ist die Familiegründung und wie wird die Hausarbeit aufgeteilt? Eine neu erschienene Studie des Gottlieb Duttweiler Instituts zeigt, wie es um die Schweizer Familien steht.

Grossteil ist zufrieden

Über zwei Drittel der Schweizer Familien sind mit ihrem Familienleben zufrieden (67 Prozent). Dies, obwohl es immer weniger Schweizer Familien gibt – auch in der Schweiz sinkt die gesamtgesellschaftliche Geburtenrate. Während 1970 Frauen gesamtgesellschaftlich gesehen noch 2,1 Kinder auf die Welt stellten, sind es heute nur noch 1,4. Das bedeutet nicht nur, dass es weniger Kinder pro Familie gibt, sondern dass auch mehr Frauen kinderlos bleiben, es also insgesamt weniger Familien gibt. Knapp dreissig Prozent aller Haushalte in der Schweiz sind heute Familienhaushalte.

 

Kinder stehen auf Platz vier in der Glücksskala

Nur auf Platz vier steht für Schweizer die Wichtigkeit, Kinder zu bekommen. Vor der Familiengründung stehen für die meisten – um genau zu sein, für 86 Prozent – andere Dinge im Vordergrund, um ein glückliches Leben zu führen. An erster Stelle wäre dies ein Job, der Spass macht, an zweiter Stelle eine glückliche Beziehung, an dritter Stelle Freunde und erst an vierter Stelle die Familiengründung. Danach folgt der Wunsch zu heiraten und zuletzt der Wunsch nach einer erfolgreichen Karriere.

Nur ein Drittel putzt gleichberechtigt

Nur in einem Drittel der Familien putzen beide Partner gleichberechtigt. In den anderen 67 Prozent aller Familienhaushalte putzt hingegen nur eine Person. Und in fast 80 Prozent sind dies die Frauen. Beim Kochen sieht es noch düsterer aus – dort kocht in 72 Prozent der Haushalte nur eine Person – auch dies zumeist die Frau. Etwas besser sieht es bei der Kinderbetreuung aus: Immerhin die Hälfte aller Haushalte betreut ihre Kinder zu gleichen Teilen.

Zeitstress in der Familie

Sind die Kinder unter 16 Jahre alt, bedeutet das Stress für die Eltern. Zumindest für knapp 40 Prozent. Trotzdem sind fast alle Eltern der Meinung, dass sie diesen Stress selbst stemmen sollten: Nur 1 bis 4 Prozent hätten gern ausserfamiliäre Hilfe wie Nannys oder Putzhilfen. Kitas sind hingegen beliebter: 23 Prozent aller Familien lassen ihre Kinder dort betreuen.

Nur 0,5 Prozent sind Regenbogenfamilien

Vater, Mutter, ein bis zwei Kinder – so sieht die klassische Familie in knapp 80 Prozent der Fälle in der Schweiz aus. In 7 Prozent der Familien sind die Eltern getrennt und die Kinder pendeln hin und her. Alleinerziehende machen ebenfalls knapp 7 Prozent aus. Der Rest verteilt sich auf Patchworkfamilien, Pflegefamilien und andere Familienmodelle. Eine kleine Zahl, 0,5 Prozent, sind sogenannte Regenbogenfamilien, also Familien mit zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen. 

Weiterlesen - ein Beitrag von Silvia Tschui erschienen am 01.06.2024 auf www.blick.ch

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