Knatsch um den Vaterschaftsurlaub

Gilt der neue Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zusätzlich zu bisherigen Vaterschaftsurlaubs-Regeln? Ab dem 1. Januar gilt der neue Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen. Die Gewerkschaften liefern sich nun einen Kampf mit jenen Firmen, die bereits heute einen Vaterschaftsurlaub gewähren: Laut den Gewerkschaften müssten die zwei Wochen zum bisherigen Vaterschaftsurlaub dazu gezählt werden. Klar ist der Fall bei jenen Firmen, die bisher keinen Vaterschaftsurlaub hatten: Hier gilt ab 1. Januar 2021 ein gesetzlich vorgeschriebener Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen, sprich zehn Arbeitstagen. Umstritten ist die Situation aber bei jenen Firmen, die bereits heute ihren Mitarbeitern einen Vaterschaftsurlaub anbieten. Seit der Volksabstimmung zum Vaterschaftsurlaub Ende September stehen die Gewerkschaften mit ihnen in zähen Verhandlungen, die bis heute dauern.

Zwei Wochen extra?

Geht es nach den Gewerkschaften, müssen diese Firmen ab dem 1. Januar die neu gesetzlich vorgeschriebenen zwei Wochen auf die bisherigen Vaterschaftsurlaubs-Tage obendrauf schlagen. Bot eine Firma also schon bisher einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen an, müsste sie laut Gewerkschaften nun vier Wochen daraus machen. Viele grössere Firmen handhaben dies tatsächlich so, etwa die ABB, die UBS oder auch die SRG. Doch es gibt Branchen, die sich wehren. «Am dreistesten ist der Baumeisterverband», sagt Mathias Regotz, bei der Gewerkschaft Syna für die Interessens- und Vertragspolitik zuständig. Die Vertreter des Baumeisterverbandes sagten klar, dass die gesetzliche Regelung alle Vereinbarungen im Gesamtarbeitsvertrag ersetzen würde. «Dem ist aber nicht so», erklärt Regotz. Neu müssten beide Regelungen gelten und zusammengezählt werden, so der Gewerkschafter. «In den Verordnungen und Gesetzestexten ist nirgends festgehalten, dass die neue gesetzliche Vaterschaftsurlaubs-Regelung bestehende vertragliche Vereinbarungen ersetzt.»

Kein Verständnis bei den Arbeitgebern

Kein Verständnis für diese Forderung hat man beim Arbeitgeberverband. «Wir betrachten das als Maximalforderung der Gewerkschaften für die laufenden Verhandlungen», sagt Daniella Lützelschwab, Leiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. «Wir gehen nicht davon aus, dass es für eine solche Forderung eine Rechtsgrundlage gibt.» Dies bestätigt auch Basile Cardinaux, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Freiburg: «Es gibt keine gesetzliche Pflicht zu einer ‹kumulativen› Lösung». Dies sei schon bei der Einführung des Mutterschaftsurlaubs so gewesen. Zwar könnten manche Firmen nun etwas einsparen, da sie allenfalls jetzt weniger Vaterschaftsurlaub selber bezahlen müssten. Allerdings wurden mit dem Ja zum Vaterschaftsurlaub auch die Beiträge in die Erwerbsersatzordnung von 0.45 auf 0.5 Lohnprozente erhöht. Hier entstehen den Arbeitgebern neue Kosten, aber auch den Arbeitnehmern, weil der Vaterschaftsurlaub je hälftig von Arbeitgebern und - nehmern finanziert wird.

Kreative Lösungen gesucht

Die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern werden sich in vielen Branchen noch bis ins neue Jahr ziehen. Oft enden diese mit Kompromisslösungen: Da frisch gebackene Väter in ihren zwei Wochen gesetzlicher Vaterschaftsurlaub nur 80 Prozent des Lohnes erhalten, runden viele Arbeitgeber hier zum Beispiel auf 100 Prozent auf.

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