Im Homeoffice-Jahr 2020 überlegt sich die Regierung, Pauschalabzüge möglich zu machen. Doch wann, ist noch offen. Weil viele dieses Jahr im Homeoffice waren, können weniger Abzüge geltend gemacht werden. Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser fordert ein Umdenken bei den Steuern. Das Eidgenössische Finanzdepartement ist eine Änderung am Prüfen.
2020 – das Corona-Jahr, oder für viele Beschäftigte weltweit, auch das Homeoffice-Jahr. Diese Umstellung wirft für Unternehmen, Familien, aber auch für die Politik wichtige Fragen auf. Zum Beispiel die Besteuerungsfrage: Was geschieht, wenn die normalen Abzüge nicht geltend gemacht werden können? Damit hat sich die Nationalrätin Franziska Ryser (Grüne/SG) befasst.
Homeoffice für Familie und Umwelt
Ryser reichte schon im Juni eine Motion ein, die den Bundesrat dazu aufforderte, die Abzüge bei der direkten Bundessteuer anzupassen. Konkreter wollte die Vize-Präsidentin der Grünen Abzüge für ein Arbeitszimmer zuhause ermöglichen. Auf Anfrage von Nau.ch erklärt Ryser den Hintergrund: «Mit dem Pendler-Abzug, mit den Abzügen für Auswärtsverpflegung oder gar einer Wohnung als Wochenaufenthalt, bestehen steuerliche Anreize, einen – weiten – Arbeitsweg auf sich zu nehmen.»Das Homeoffice oder die Telearbeit «in einem co-working space» nahe am Wohnort biete auch ökologische Vorzüge an. Zuletzt sei es auch ein sinnvolles Modell für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Finanzdepartement ist dran – Pauschalabzüge möglich
Der Bundesrat erläuterte in seiner Stellungnahme zur Motion, er habe dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) einen Prüfauftrag erteilt. Mit den Kantonen zusammen müsse das EFD das geltende Recht zu den Berufskosten überprüfen. Auf Anfrage bestätigt das EFD, dass «die betreffenden Arbeiten laufen». Voraussichtlich würden sie im kommenden Jahr abgeschlossen, so Mediensprecherin Isabelle Rösch.
«Gegenstand ist insbesondere eine mögliche Verlagerung in Richtung Pauschalabzüge, welche sich gegenüber den verschiedenen Arbeitsformen, wie Homeoffice, möglichst neutral verhalten soll», erklärt Rösch. Es sei aber heute noch nicht absehbar, wann allfällige Änderungen in Kraft treten würden. Für 2020 also müssen Arbeitnehmende im Homeoffice davon ausgehen, dass sie weniger Abzüge geltend werden machen können. Doch ob das zu mehr Steuerbelastung führen wird, ist unklar. Die Steuerverwaltung erklärt auf Anfrage, dass sie darüber keine Angaben verfüge.
Ein Beitrag von Elisa Jeanneret erschienen am 7. Dezember 2020 auf www.nau.ch: Weiterlesen