Diese Optionen haben Schweizer Mütter in Not

Seit dem 20. Februar wurden nahe der Schweizer Grenze insgesamt drei tote Säuglinge gefunden. Für Mütter in Not gibt es Angebote, um solche tragischen Geschehnisse zu verhindern. In Steinen-Hüsingen (D) nahe der Schweizer Grenze wurde am 20. Februar ein toter Säugling gefunden. Am 6. März wurden im Markgräflerland (D) zwei weitere tote Säuglinge gefunden. In beiden Fällen handelt es sich bei den mutmasslichen Müttern um junge Frauen, gegen die ein Verfahren eingeleitet wurde. Verschiedene Angebote wie etwa die vertrauliche Geburt oder auch das Babyfenster versuchen, solche Geschehnisse zu verhindern.

Am 6. März fand die Polizei im Markgräflerland (D), das an die Schweiz grenzt, in einem Haus die Leichname zweier Säuglinge. Bei der mutmasslichen Mutter handle es sich um «eine Heranwachsende», wie das Polizeipräsidium Freiburg mitteilte. Dies, nachdem sich am Samstag, 15. März, die Mutter des toten Säuglings, der am 20. Februar auf einer Wiese in der Nähe von Steinen-Hüsingen (D) gefunden wurde, bei der Polizei gemeldet hat. Zusammen mit den Eltern sei die Jugendliche bei der Polizei eingetroffen. In beiden Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Selten kommt es auch in der Schweiz zu Aussetzungen von Babys. Und für Mütter in Not gibt es Angebote, die dagegen ankämpfen, dass es so weit kommt. Diese seien bewusst bürokratisch niederschwellig gestaltet, denn: «Die Erreichbarkeit von Frauen in Notlagen gestaltet sich naturgemäss schwierig, da die betroffenen Personen oftmals in komplexen persönlichen Krisen stecken», sagt Mirja Huber vom Basler Bethesda Spital zu 20 Minuten.

Babyfenster in rechtlicher Grauzone

So gibt es schweizweit Beratungsstellen oder das Babyfenster, in das eine Mutter ihr Kind anonym ablegen kann. Daneben gibt es die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt: «Die vertrauliche Geburt ist ein weniger bekanntes Angebot als das Babyfenster, stellt jedoch eine wichtige Alternative dar», sagt Huber. Bei einer vertraulichen Geburt werde die Identität der Mutter diskret behandelt, sie müsse aber dem Zivilstandsamt weitergeleitet werden. Denn eine gänzlich anonyme Geburt ist in der Schweiz verboten, hier gilt das «Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung». Ein Kind hat also das Recht darauf, die Identität seiner Mutter zu erfahren. Da das Babyfenster dieses Recht nicht garantieren kann, liege dieses Angebot rechtlich in einer Grauzone, wie der Bundesrat in einem Bericht von 2016 festhält.

Gebären in sicherem Umfeld

Deshalb fördert auch die Sexuelle Gesundheit Schweiz den Zugang zu vertraulichen Geburten – anstelle von Babyfenstern. «In bestimmten Lebenssituationen kann es sein, dass eine schwangere Person ihre Schwangerschaft sowie die Geburt des Kindes vor ihrem Umfeld verheimlichen möchte», schreibt die Dachorganisation der Fachstellen für sexuelle Gesundheit auf Anfrage. Dann sei es wichtig, eine Lösung zu bieten, die diesem Anliegen gerecht werde. Auch biete das Verfahren der vertraulichen Geburt deutlich sicherere Geburtsbedingungen als die Abgabe im Babyfenster: «Eine medizinische und persönliche Betreuung ist hier gewährleistet», so Huber.

Diskrete Kommunikation

Die verschiedenen Angebote für Mütter in Not werden diskret kommuniziert, sagt Huber weiter. «Wir streben an, dass Betroffene diese Angebote im Bedarfsfall auffinden können, ohne dass wir aktiv darauf aufmerksam machen müssen.» Auf der Webseite der Sexuellen Gesundheit Schweiz sind die Fachstellen der verschiedenen Kantone in einem Verzeichnis aufzufinden. Auch in der nächsten Umgebung der gefundenen Säuglinge gibt es Angebote für Mütter in Not. So bietet das St. Elisabethen-Krankenhaus in Lörrach (D) eine Babyklappe und die Möglichkeit zur vertraulichen Geburt. Im Gegensatz zu der Schweiz wird hier auch eine anonyme Geburt angeboten.

Ablauf einer vertraulichen Geburt

In der Schweiz gibt es das Recht auf vertrauliche Geburt. Bei der vertraulichen Geburt erhält die schwangere Person im Spital ein Pseudonym, ihre Krankenakte wird vertraulich behandelt. Dem Zivilstandsamt wird die Geburt als «vertrauliche Geburt» gemeldet, so ist sichergestellt, dass der Name der Mutter geheim gehalten wird. Das Neugeborene wird dann bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angemeldet, zusammen wird die bestmögliche Lösung für das Kind gesucht. Bis zur Adoptionsfreigabe gilt eine Frist von sechs Wochen. Danach besteht nochmals eine sechswöchige Widerrufsfrist, bis das Kind definitiv in eine Adoptivfamilie gegeben werden kann.

Weiterlesen - ein Beitrag von Nora Weber publiziert am 27.03.25 auf 20min.ch