Die Regelung der elterlichen Sorge soll im Einwohnerregister ersichtlich sein

Die Information über die elterliche Sorge muss für Behörden einfach zugänglich sein und soll daher künftig in den Einwohnerregistern aufgeführt werden. An seiner Sitzung vom 27. November 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage beschlossen. Unter anderem sollen Mitteilungspflichten für Zivilstandsämter, Zivilgerichte oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden gesetzlich verankert werden.

Seit dem 1. Juli 2014 steht die elterliche Sorge beiden Eltern grundsätzlich gemeinsam zu - und dies unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. In gewissen Konstellationen hat aber ausnahmsweise nur ein Elternteil die elterliche Sorge inne. Derjenige Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht, hat sowohl das Recht als auch die Pflicht, wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Entwicklung und die Erziehung des Kindes zu treffen. Dies betrifft namentlich Entscheide über die Einschulung, über medizinische Eingriffe oder über einen Wohnsitzwechsel. Für viele Behörden wie z. B. Schulbehörden ist es daher wichtig zu wissen, ob die elterliche Sorge beiden Elternteilen oder nur einem zusteht.

Aus diesem Grund wollen Bundesrat und Parlament den Behörden den Zugang zu dieser Information erleichtern. Künftig sollen sie im Einwohnerregister am Wohnort des Kindes sehen, welchem Elternteil die elterliche Sorge aktuell zusteht. Eine externe Studie bestätigt frühere Abklärungen, wonach die technischen Voraussetzungen bei den kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern gegeben sind, um darin durch wenige Änderungen die Information zur elterlichen Sorge aufzunehmen.

An seiner Sitzung vom 27. November 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage festgelegt. Künftig sollen Zivilstandsämter, Zivilgerichte, die Migrations-, und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) verpflichtet werden, den Einwohnerdiensten Entscheide und Änderungen der elterlichen Sorge mitzuteilen. So verfügen die Einwohnerdienste stets über die aktuellen Angaben. Der Bundesrat strebt längerfristig eine standardisiert elektronische Mitteilungsform an, will aber zum jetzigen Zeitpunkt darauf verzichten, für diese Mitteilung eine gesetzliche Formvorgabe zu machen.

Das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis Ende September 2025 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

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