Die Schweiz verstärkt die Prävention der geschlechtsspezifischen Gewalt

Anlässlich des ersten Nationalen Dialogs zu Gewalt, Geschlecht und Diskrimi-nierung in Bern hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider am 25. November 2024 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und Städte den Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (2022-2026) vorgestellt. Die Bundesrätin betonte die Be-deutung eines koordinierten Vorgehens zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt und lancierte unter anderem eine Sensibilisierungs- und Weiterbil-dungsoffensive.

Am internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider den Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorgestellt, den der Bundesrat in seiner Sitzung vom 13. November 2024 verabschiedet hatte. Sie tat dies im Rahmen des ersten Nationalen Dialogs zu Gewalt, Geschlecht und Diskriminierung in Bern, der vom Bund ins Leben gerufen und gemeinsam mit zwei interkantonalen Konferenzen und dem Städteverband durchgeführt wurde.

Regierungsrätin Jacqueline Fehr und Staatsrat Norman Gobbi der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Regierungsrätin und Vizepräsidentin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) Marianne Lienhard sowie die Vizepräsidentin des Schweizerischen Städteverbands (SSV) Corine Mauch, Stadtpräsidentin von Zürich, präsentierten zusammen mit der Bundesrätin die Fortschritte bei der Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt in der Schweiz.

Der Zwischenbericht zeigt, dass die Massnahmen des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) auf Kurs sind. Bund, Kantone und Gemeinden haben den verbleibenden Handlungsbedarf in den drei Schwerpunkten des NAP IK - Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und Freiwilligen sowie Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt - analysiert und Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf definiert. Bis 2026 sollen in diesen Bereichen substantielle Fortschritte erzielt werden.

1.    Ursachenbekämpfung im Fokus

Ein zentraler Fokus des NAP IK in den kommenden Jahren ist entsprechend die Bekämpfung der Ursachen von Gewalt, die häufig auf Geschlechterstereotypen zurückzuführen sind, sowie die Förderung von gewaltfreien Umgangsformen und Strukturen. So wird Ende 2025 erstmals eine nationale Präventionskampagne lanciert, in deren Rahmen eine neue, schweizweit einheitliche, dreistellige Telefonnummer für eine 24-Stunden-Beratung für Gewaltbetroffene bekannt gemacht wird. Zudem sollen gewaltfreie Umgangsformen in Schulen, aber auch im Sport stärker gefördert werden.

2.    Weiterbildungsoffensive notwendig

Ein weiterer Schwerpunkt des NAP IK liegt auf der Stärkung der Weiterbildung von Fachpersonen und Freiwilligen im Umgang mit geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt. Namentlich sollen Fachpersonen im Bereich Gesundheit, in der Pädagogik oder in den Justizbehörden stärker geschult und sensibilisiert werden. Dafür erarbeitet das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) aktuell Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung in 15 Berufsfeldern.

3.    Schutz vor sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt gehört zu den gravierendsten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist daher der dritte Schwerpunkt bei der Umsetzung des NAP IK in den verbleibenden Jahren bis 2026. Zu den geplanten Massnahmen gehören spezifische Sensibilisierungskampagnen, die Erarbeitung von Standards für Programme für gewaltausübende Personen sowie ein besserer Zugang zu medizinischen und rechtsmedizinischen Hilfsangeboten. Diese Massnahme ist auch Gegenstand der Revision des Opferhilfegesetzes, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet.

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