Der Bundesrat will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Gesetz verankern. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis genommen und zuhanden des Parlaments die entsprechende Botschaft verabschiedet. Die vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Ausserdem soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden.
Gewalt gegenüber Kindern im Rahmen der elterlichen Erziehung ist bereits nach geltendem Recht nicht erlaubt. Namentlich das Strafrecht und der zivilrechtliche Kindesschutz schützen Kinder vor Gewalt in der Familie. Bundesrat und Parlament wollen nun den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung zusätzlich explizit im Gesetz verankern (Motion 19.4632 Bulliard-Marbach).
Im Sommer 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat er nun die mehrheitlich positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und zuhanden des Parlaments die Botschaft verabschiedet.
Die neue Bestimmung im ZGB hat Leitbildcharakter. Sie ist ein klares Signal an die Gesellschaft: Gewalt in der Erziehung, namentlich körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung von Kindern werden nicht toleriert. Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder auch in Zukunft autonom bleiben sollen. Eine bestimmte Erziehungsmethode schlägt er nicht vor.
Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten verbessern
Hingegen schlägt der Bundesrat vor, die Prävention zu stärken. Bereits bestehende, aber teilweise regional unterschiedliche und niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder sollen ausgebaut bzw. der Zugang dazu verbessert werden. Die Kantone sorgen dafür, dass bei Schwierigkeiten in der Erziehung für die Betroffenen ausreichend Beratungsstellen sowie weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen. Dies mit dem Ziel, Familien bei Erziehungsfragen zu beraten und bei Bedarf zur Bewältigung eines Konfliktes Unterstützung zu bieten.
Das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll durch Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen auf nationaler Ebene begleitet werden, um die gewünschte präventive Wirkung entfalten zu können. Der Bund wird sich daran beteiligen.
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