Diese (Gesetzes-)Änderungen treten per 1. Juli in Kraft
«Nein heisst Nein», Kostenübernahme für Safer-Sex-Methode und Uhren-GAV: Am heutigen Montag treten in der Schweiz zahlreiche Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie weitere Neuerungen in Kraft. Hier behält ihr den Überblick.
Sozialversicherungen
Nach der Geburt ihres Kindes können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub neu ihre Parlamentstätigkeit ausüben, ohne den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Dementsprechend soll die Teilnahme von im Mutterschaftsurlaub stehenden Müttern an Sitzungen von Parlamenten nicht mehr als Aufnahme der Erwerbstätigkeit gelten. Dasselbe gilt für die Teilnahme an Kommissionssitzungen. Die Gesetzesänderung geht auf Standesinitiativen mehrerer Kantone zurück. Die neue Regelung wird auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene gelten.
Sexualstrafrecht
Bei sexuellen Handlungen gilt mit dem Inkrafttreten des revidierten Sexualstrafrechts neu der Grundsatz «Nein heisst Nein». Eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung liegen neu vor, wenn das Opfer mit Worten, Gesten oder durch Erstarren ausgedrückt hat, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist. Der Tatbestand der Vergewaltigung umfasst zudem neu nicht nur den Beischlaf gegen den Willen des Opfers, sondern auch «beischlafsähnliche Handlungen» die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Strafbar wird auch das sogenannte Stealthing. Dieser Tatbestand liegt bei einvernehmlichem Sex vor, wenn eine beteiligte Person aber heimlich und ohne vorgängiges Einverständnis der anderen Person das Kondom abstreift oder von Anfang an keines benutzt.
Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 01.07.2024 auf watson.ch
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