Entscheid im Nationalrat - Comeback des Doppelnamens? Alle Kombinationen im Überblick

Ehepaare sollen bald mehr Freiheiten bei der Wahl ihrer Nachnamen haben, entscheidet der Nationalrat. Unser interaktives Tool verrät alle Möglichkeiten, die Sie bei der Wahl Ihres Namens in Zukunft haben sollen.

Der Nationalrat hat sich in der laufenden Sommersession für eine Änderung im Namensrecht ausgesprochen: Bei einer Eheschliessung sollen die Verlobten individuell und flexibel über ihren Nachnamen entscheiden. Dazu gehört die Wiedereinführung des Doppelnamens für Ehepaare - aber nicht für Kinder. Voraussichtlich in der Herbst- oder Wintersession berät der Ständerat. Bei Kindern hat sich der Nationalrat gegen einen Doppelnamen entschieden. Die Eltern müssen sich aus ihren Nachnamen gemeinsam einen alleinstehenden Namen aussuchen. Das gilt unabhängig vom Zivilstand der Eltern, sofern das Sorgerecht geteilt wird. Bei verheirateten Paaren stehen die Namen der Partner unmittelbar vor der Heirat zur Auswahl. Alle Kinder eines Paares müssen denselben Nachnamen tragen. Unübersichtlicher wird es, wenn zwei Partner mit Doppelnamen aufeinander treffen. Die Verlobten können ihren Namen behalten, denjenigen des Partners oder der Partnerin annehmen oder einen neuen Namen zusammensetzten – wobei dann pro Person nur ein Nachname verwendet werden darf.

Die geplanten Änderungen im Namensrecht im Detail

Grundsätzlich behalten Ehegatten ihren Namen bei der Hochzeit. Wer den Namen der oder des anderen Verlobten annehmen oder einen Doppelnamen tragen möchte, muss dies ausdrücklich erklären.

Paare, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geheiratet haben, können beim Zivilstandesamt erklären, einen Doppelnamen tragen zu wollen.

Für verlobte Paare:

  • Die Verlobten entscheiden individuell über ihren Nachnamen.
  • Der eheliche Doppelname besteht aus maximal zwei Namen. Der Doppelname kann durch Leerschlag oder Bindestrich verbunden sein.

Für Kinder:

  • Anlässlich der Heirat müssen die Ehegatten den Namen der gemeinsamen Kinder bestimmen, unabhängig davon, ob diese bereits auf der Welt sind oder nicht.
  • Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern (verheiratet oder unverheiratet) bestimmen zusammen, welchen ihrer Namen die Kinder tragen sollen. Ein Doppelname ist nicht möglich.
  • Für den Namen der Kinder stehen die unmittelbar vor der Ehe getragenen Namen der Eltern bzw. Ehegatten zur Verfügung und ist unabhängig davon, welche Namen die Eltern für sich selbst wählen.
  • Alle Geschwister tragen denselben Namen.
  • Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, erhält das Kind grundsätzlich dessen Namen.

Prüfen Sie online mit Ihrem Namen, welche Kombinationen der Nationalrat vorsieht: SRF.ch

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