Der Bundesrat spricht sich gegen die eidgenössische Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» aus. Er hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Eine Annahme der Initiative stände im Widerspruch zur geltenden Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden und hätte für den Bund Mehrkosten in Milliardenhöhe zur Folge. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Ausgaben angesichts der drohenden Milliardendefizite nicht tragbar sind. Er teilt die Auffassung, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden müsse und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten soll. Im Rahmen der Debatte über die parlamentarische Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» hat er darauf verwiesen, dass eine Entlastung der Eltern jedoch nicht zu Lasten des Bundes gehen dürfe.
Die Kita-Initiative fordert, dass jedes Kind ab dem Alter von drei Monaten bis Ende der Grundschule einen Anspruch auf eine institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung hat, sofern die Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Die Initiative will diesen Grundsatz in der Verfassung verankern und so die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung stärken. Die Initiative sieht ausserdem vor, die Kosten für die Eltern auf maximal zehn Prozent ihres Einkommens zu begrenzen. Der Bund müsste gemäss Initiative zwei Drittel der Betreuungskosten übernehmen. Er könnte zudem Grundsätze zur Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung festlegen. Die Kantone blieben jedoch weiter für das Angebot zuständig und müssten die restliche Finanzierung regeln.
Die Annahme der Initiative hätte jährliche Mehrkosten für den Bund in Milliardenhöhe zur Folge. Mit Blick auf den angespannten Finanzhaushalt ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Ausgaben für den Bund nicht tragbar sind. Zudem müsste der Bund Kosten übernehmen, welche heute teilweise von den Kantonen und Gemeinden getragen werden. Der Bund könnte diese Kosten allerdings kaum beeinflussen. Das steht im Widerspruch zur geltenden Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
Der Bundesrat teilt aber die Auffassung der Initiantinnen und Initianten, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden muss, und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten sollte. Seit 20 Jahren richtet er im Rahmen des befristeten Impulsprogramms finanzielle Beiträge an die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen für Kinder aus. Seit 2018 kann er zusätzlich die Kantone und Gemeinden finanziell unterstützen, die mit höheren Subventionen die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. So hat der Bund in den letzten 20 Jahren mit seinen Finanzhilfen die Schaffung von über 76’000 neuen Betreuungsplätzen ermöglicht und 17 Kantone finanziell darin unterstützt, mit Subventionserhöhungen die Kosten der Eltern zu senken.
Der Bundesrat setzt auf die Arbeit des Parlaments
Das Parlament behandelt zurzeit die parlamentarische Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung». Diese Initiative fordert, die bisherigen Unterstützungsmassnahmen des Bundes dauerhaft weiterzuführen. Zur Diskussion steht unter anderem ein alternatives Modell, das Eltern mit einer Art zusätzlichen Familienzulage entlasten möchte, wenn ihre Kinder institutionell, z.B. in einer Kindertagesstätte, betreut werden. Eine solche Betreuungszulage nach Massgabe des Familienzulagengesetzes würde die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen respektieren und teilweise auch Forderungen der Kita-Initiative erfüllen. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Kita-Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
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