In einem emotionalen Video der amerikanischen Tiktokerin Chelsea Sophronia spricht sie darüber, wie sie ihr 13 Wochen altes Baby in die Kita bringen muss, um arbeiten zu gehen. Der Grund: Der Mutterschaftsurlaub in den USA wird nicht bezahlt. In der Schweiz können Mütter drei Monate bezahlt zu Hause bei ihren Neugeborenen bleiben. Wie eine Nachfrage bei der 20-Minuten-Community jedoch zeigt: für viele Mütter immer noch zu kurz.
Hier gibts den längsten Mutterschaftsurlaub
Auf Platz eins steht Bulgarien mit 58 Wochen bezahlter Karenzzeit für Mütter bei 80 bis 90 Prozent des Lohnes. Nur Irland kann mit 42 Wochen mithalten. Die Slowakei liegt dahinter mit 34 Wochen bei etwa 70 Prozent des Lohnes. Vier Wochen weniger gibt es in Kroatien, dabei bekommen frischgebackene Mamis aber ihr gesamtes Monatseinkommen. In Schweden gibt es keinen klassisch festgelegten Mutterschutz. Dafür haben Eltern Anspruch auf bis zu 480 Tage Elternzeit. Jedem Elternteil stehen 240 Tage zu. Währenddessen erhalten sie eine Vergütung im Wert von 80 Prozent ihres Lohns. Diese wird vom Staat bezahlt.
Hier ist die Dauer am kürzesten
In Deutschland und der Schweiz dauert der Mutterschutz 14 Wochen. Im Gegensatz zur Schweiz gibt es in Deutschland keine Lohneinbussung. Nach Ablauf des Mutterschutzes haben Eltern zudem Anspruch auf eine Elternzeit. In dieser Zeit erhalten die Mütter und Väter keinen Lohn, können aber Elterngeld beantragen. 15 Wochen zu Hause bleiben kann man in Slowenien. 16 Wochen und 100 Prozent Lohn bekommt man in Österreich, Estland und den Niederlanden. In Österreich haben Eltern nach dem Mutterschutz Anspruch auf mindestens zwei Monate Karenz. Diese kann bis zum zweiten Geburtstag des Kindes verlängert werden. Während dieser Zeit gibt es statt einem Gehalt ein Kinderbetreuungsgeld.
So ist der Mutterschutz in der Schweiz geregelt
Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BVS) ist der Mutterschaftsurlaub im Bundesrecht geregelt. Demnach haben erwerbstätige Mütter Anspruch auf einen mindestens 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Während dieser Auszeit erhalten sie eine Mutterschaftsentschädigung, die über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird und in der Schweiz in den meisten Fällen 80 Prozent des Monatseinkommens beträgt. Zudem sei man als schwangere Frau und als Mutter nach der Geburt vom Gesetz geschützt und darf während der Schwangerschaft und dem Mutterschaftsurlaub nicht vom Arbeitgeber entlassen werden.
Weiterlesen - ein Beitrag von Monika Abdel Meseh erschienen am 16.02.2024 auf www.20min.ch