Geschlecht muss in Studien und Statistiken des Bundes besser berücksichtigt werden

Das Wissen über Geschlechtereffekte und geschlechtsspezifische Unterschiede in Studien und statistischen Daten des Bundes muss verbessert werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 Richtlinien verabschiedet, in denen das Vorgehen und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes festgelegt sind.

Die Studien des Bundes berücksichtigen das Geschlecht nicht ausreichend. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht von PrivatePublicConsulting, der vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Auftrag gegeben wurde. Der Bericht und eine vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführte Bestandsaufnahme zur Berücksichtigung der Variable Geschlecht in den Bundesstatistiken zeigen zudem, dass die zuständigen Einheiten innerhalb der Bundesverwaltung nicht über die nötigen Instrumente verfügen, um zu beurteilen, wann und wie das Geschlecht erhoben werden muss.

Um diese bestehenden Lücken zu schliessen, hat der Bundesrat Richtlinien verabschiedet, die am 1. März 2024 in Kraft treten werden. Diese Richtlinien regeln die Berücksichtigung des Geschlechts in den Studien und Statistiken des Bundes. Das Ziel ist es, das Wissen und Verständnis für geschlechtsspezifische Auswirkungen zu verbessern und statistische Daten nach Geschlecht besser zu erheben und zu verarbeiten. Mit den neuen Richtlinien wird die Motion 20.3588 Herzog Eva «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter» umgesetzt. Diese beauftragt den Bundesrat sicherzustellen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechtern aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf Frauen und Männer untersucht und dargestellt werden. Die Umsetzung der Motion ist auch eine Massnahme der Gleichstellungsstrategie 2030.

Um die Verwaltungseinheiten bei der Überprüfung der Relevanz des Geschlechts bei Studien und Statistiken zu unterstützen, stellt das EBG ein Hilfsmittel und Leitfragen bereit. Diese werden ab dem 23. Februar 2024 auf der Webseite des EBG zur Verfügung stehen.  

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