Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigt, dass sich die Zuwanderung auch in langfristiger Perspektive für die AHV, IV und EO positiv auswirkt, also auch unter Berücksichtigung des künftigen Leistungsbezugs der eingewanderten Beitragszahlenden. Hauptgrund dafür ist die durch die Zuwanderung verjüngte Bevölkerungsstruktur, die über Beitragszahlungen den ansteigenden Leistungsbezug kompensiert. Der Zeithorizont der Betrachtung reicht bis ins Jahr 2070. Die Studie beleuchtet in einem Exkurs auch die Bedeutung der Migration für die Ergänzungsleistungen und die Familienzulagen.
Der von einem Team der Universitäten Zürich und St. Gallen erarbeitete Forschungsbericht im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen schliesst eine wichtige Lücke. Bisherige, jährliche Datenauswertungen zeigten, dass die ausländischen Staatsangehörigen, insbesondere jene aus der EU/EFTA, aktuell mehr Beiträge in die 1. Säule (AHV, IV und Erwerbsersatzordnung EO) einzahlen, als sie an Leistungen beziehen. Die nun vorliegende Studie bezieht die mittel- und langfristig entstehenden Leistungsansprüche der zugewanderten Beitragszahlenden mit ein (Untersuchungszeitraum 2003 bis 2070). Sie enthält zudem einen Exkurs zu den Ergänzungsleistungen (EL) und Familienzulagen.
AHV, IV und EO: Zuwanderung wirkt sich positiv aus
Für die Sozialversicherungen der 1. Säule haben die Forschenden jeweils für die Gruppe der Zugewanderten und für die in der Schweiz Geborenen zwei Untersuchungsmethoden angewandt. Die Querschnittsanalyse stellt die im jeweiligen Kalenderjahr einbezahlten Beiträge den im selben Jahr ausbezahlten Leistungen gegenüber. Um zusätzlich die Frage beantworten zu können, zu welchen künftigen Leistungsansprüchen in der Gegenwart geleistete Beiträge führen, wurde eine Kohortenperspektive angewandt. Sie vergleicht die erwarteten Beitragszahlungen mit den erwarteten Leistungsbezügen über den Lebenszyklus für die Gruppe einerseits der 2003 Zugewanderten und anderseits der 2003 in der Schweiz Ansässigen, die im Inland geboren wurden. Das Ergebnis zeigt, dass die Zuwanderung die Sozialwerke der 1. Säule nicht zusätzlich belastet. Im Gegenteil: Bis 2070 wirkt sich die Zuwanderung weiterhin positiv auf die Sozialversicherungen aus. Hauptgrund ist die durch die Zuwanderung verjüngte Bevölkerungsstruktur, die über Beitragszahlungen den ansteigenden Leistungsbezug kompensiert. Die verjüngende Wirkung der Migration wird sich bis 2070 abschwächen, aber immer noch positiv bleiben. Die Beiträge von EU/EFTA-Staatsangehörigen übersteigen deren Leistungsbezug besonders stark, weil sie im Vergleich zu anderen Zuwanderungsgruppen höhere Einkommen erzielen und ihre Erwerbsbeteiligung grösser ist.
EL und Familienzulagen
Die Studie beleuchtet in einem Exkurs auch die Bedeutung der Migration für die EL und die Familienzulagen, basierend ausschliesslich auf einer Querschnittsanalyse. In der Schweiz geborene Personen beziehen vermutlich aufgrund heimbedingter Kosten etwas höhere EL als Zugewanderte. Die in der Schweiz geborene Bevölkerung wächst jedoch etwas weniger schnell als die zugewanderte. Darum dürften sich im Betrachtungszeitraum die Anteile der beiden Gruppen an der EL-Gesamtsumme angleichen. In Bezug auf die Belastung des EL-Systems ist das jedoch noch keine gesicherte Erkenntnis, denn es fehlen zahlreiche Informationen (beispielsweise zur Haushaltssituation). Auch müsste berücksichtigt werden, dass die EL im Vergleich zu den anderen betrachteten Sozialversicherungen ausschliesslich durch Steuermittel finanziert werden. Es wären also umfangreichere und weiterführende Analysen nötig, um ein verlässliches Bild der Bedeutung der Migration für die EL zu erhalten. Bei der Untersuchung der Familienzulagen zeigen sich keine substanziellen Unterschiede zwischen Zugewanderten und in der Schweiz Geborenen.
Forschungsmethoden
Die Forschenden haben mit zwei methodischen Zugängen gearbeitet, einer Querschnitts- und einer Kohortenbetrachtung (siehe oben). Die Datenanalyse basiert auf einem umfangreichen Datensatz mit verknüpften Individualdaten (ZEMIS-Daten des Staatssekretariats für Migration; Daten zu Leistungen der 1. Säule sowie Familienzulagen und aus den Individuellen Konten der AHV des Bundesamtes für Sozialversicherungen und der Zentralen Ausgleichsstelle; Daten aus STATPOP des Bundesamtes für Statistik). Die Studie beschränkt sich auf Analysen der Sozialsicherungssysteme in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Entsprechend werden die Sozialhilfe und die Arbeitslosenversicherung nicht einbezogen. Zudem werden beitragsseitig nur die Lohnbeiträge berücksichtigt, nicht jedoch andere Finanzierungsquellen wie z.B. der Bundesbeitrag oder die MWST. Mit dem Forschungsbericht können folglich keine Aussagen über das Umlageergebnis der Sozialversicherungen in Zukunft gemacht werden.
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