Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2023 beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative würde den Finanzhaushalt des Bundes mit Mehrkosten in Milliardenhöhe massiv belasten, und das in einem Bereich, der hauptsächlich in der Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden liegt. Der Bundesrat erachtet es deshalb als sinnvoller, sich in der laufenden parlamentarischen Debatte zur parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» für die weitere Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung einzusetzen.
Die Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» will in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass jedes Kind ab dem Alter von drei Monaten bis Ende der Grundschule einen Anspruch auf eine institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung hat, sofern die Eltern diese Angebote in Anspruch nehmen wollen. Der Bund hätte hierfür laut Initiativtext zwei Drittel der Kosten zu übernehmen. Er würde auch Mindestrichtlinien zur Qualität der Betreuung, den Arbeitsbedingungen und weiteren Anforderungen erlassen. Die Kantone sollen verpflichtet werden, diese Angebote bereitzustellen. Falls die Kantone Elternbeiträge erheben möchten, müssten diese nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern festgelegt werden, dürften jedoch zehn Prozent des Einkommens nicht übersteigen.
Haltung des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden muss und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten soll. Seit 20 Jahren richtet er im Rahmen des befristeten Impulsprogramms finanzielle Beiträge an die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen für Kinder aus. Seit 2018 kann er zusätzlich die Kantone und Gemeinden finanziell unterstützen, die mit höheren Subventionen die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Auch in Bezug auf die frühe Förderung von Kindern hat der Bund längst Massnahmen zur Koordination auf Bundesebene ergriffen. Er ist deshalb der Ansicht, dass die angespannte finanzielle Situation des Bundes kein weiteres Engagement erlaubt. Es ist die Aufgabe der Kantone, die familienergänzende Kinderbetreuung auszubauen, und auch die Arbeitgebenden sollten sich in geeigneter Form an diesem Ausbau beteiligen.
Laufende Beratung zur «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» diskutiert das Parlament einen Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass sich der Bund dauerhaft an den Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung beteiligen soll. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass die familienergänzende Kinderbetreuung gefördert werden müsse, und einen Vorschlag gemacht, wie die Senkung der Kosten zur Entlastung der Eltern zumindest teilweise gegenfinanziert sein könnte. Dieser Vorschlag ist immer noch aktuell. Deshalb will der Bundesrat in der laufenden parlamentarischen Beratung die vorgeschlagene Lösung oder allfällige alternative Gegenfinanzierungsmodelle zur Kostensenkung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützen und eine massive Belastung des Finanzhaushaltes vermeiden. Auch andere Anliegen der Initiative wie die Qualität oder ein ausreichendes Angebot sind bereits in dieser parlamentarischen Initiative enthalten und werden zurzeit beraten. Im Unterschied zur Kita-Initiative wäre insbesondere die finanzielle Belastung des Bundeshaushalts deutlich niedriger. Aus diesem Grund verzichtet der Bundesrat auf einen direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag und beauftragt das Eidgenössische Departement des Innern, ihm bis am 5. Juli 2024 einen Botschaftsentwurf zur Ablehnung der Volksinitiative zu unterbreiten.
Weiterlesen