Ungleiche Renten für Frauen – was können sie dagegen tun?

Ein Drittel weniger Altersvorsorge bekommen Frauen im Schnitt, zeigt eine neue Studie. Expertinnen geben Tipps.

Keine Sorgen wegen ihrer Rente macht sich das Ehepaar Vreni und Karl Epp – obwohl sie kein Geld von der Pensionskasse erhält. «Ich habe Vollzeit als Kindergärtnerin gearbeitet, bis unser zweites Kind da war. Dann hat mich die Pensionskasse ausgezahlt.» Weil er als Maschinenbau-Ingenieur mehr verdiente, einigte sich das Paar darauf, dass Karl arbeiten geht. Doch vor der Pension wollte Vreni ihrem gelernten Job nochmals nachgehen und betreute Kinder in einem Hort. «Ich fragte die Pensionskasse, ob ich mich einkaufen kann. Aber ich hatte zu wenig Wochenstunden und das ging nicht mehr.»

Nur halb so viel Rente für verheiratete Frauen

Mit wenig oder gar ohne berufliche Altersvorsorge auskommen, müssen viele verheiratete Frauen. Die Gender Pension Gap-Studie vom Versicherungs-Konzern Swiss Life zeigt: Am grössten ist die geschlechtsspezifische Rentenlücke aller Säulen bei Ehepaaren. Doch unzufrieden sind die Frauen deswegen nicht. Auch Vreni Epp stört es nicht, dass ihr Mann den Hauptteil der Vorsorge beisteuert. «Wir haben unser Leben lang eine gemeinsame Kasse und besprechen immer alle Ausgaben», sagt sie. Weil Ehepaare die Finanzen oft teilen, hat der Gender-Gap bei der Altersvorsorge wenig Einfluss auf ihren Lebens-Standart. Mehr Mühe, um über die Runden zu kommen, haben alleinstehende Frauen. Die Studie zeigt auch, dass sich die ungleiche Verteilung der Altersvorsorge bei 65- bis 75-Jährigen seit fast zehn Jahren kaum verbessert hat. Rentnerinnen erhalten immer noch rund ein Drittel weniger als Rentner, nämlich knapp 21'000 Franken. Verantwortlich für den deutlichen Unterschied – unabhängig vom Zivilstand – ist die Pensionskasse. Allein dort beträgt die Differenz 18'200 Franken.

Koordinationsabzug als zusätzliche Herausforderung

Aus Sicht der Familienrechtlerin Carla Bergianti gibt es eine Lösung, um die Altersvorsorge der Frauen zu stärken: «In Konkubinat und in der Ehe kann die leistungsstärkere Partei der leistungsschwächeren Partei Kapital zur Verfügung stellen, um dies für ihre Altersvorsorge auf die Seite zu legen.» Sei es für einen Einkauf bei einer Pensionskasse oder in die dritte Säule. Das unterstützt die Vorsorge-Expertin Corin Ballhaus. Bei der privaten Säule erinnert sie aber daran: «Dafür muss ich nicht nur berufstätig sein, sondern einer Pensionskasse angeschlossen sein. Und: das ist vielen Frauen verwehrt.» Denn der Eintritt kostet 22'000 Franken. Dieses Vermögen müssten berufstätige Frauen erst haben, sagt Ballhaus. «Wenn ich Teilzeit arbeite, habe ich eine zusätzliche Herausforderung: den Koordinationsabzug.» Gleichzeitig sieht die Vorsorge-Expertin da das grösste Sparpotenzial. «Ich empfehle Frauen sehr, bei einer Bewerbung die Pensionskasse anzusprechen. Passt sie den Koordinationsabzug an meinen Beschäftigungsgrad an oder verzichtet sogar komplett darauf? Durch das kann ich mehr sparen, auch wenn ich reduziert arbeite.» Arbeitgeber hätten auch die Möglichkeit, ihren Anteil des Sparbeitrags von 50 Prozent zu erhöhen. «Das ist sicher auch ein Punkt, um eine Pensionskasse attraktiver zu machen.» Die verheirateten Frauen sind zwar am meisten vom Renten-Unterschied betroffen, sind aber auch besser geschützt. Bei einer Scheidung beispielsweise wird fair geteilt. Bei einer Partnerschaft besteht gar kein Anspruch.

10vor10, 23.06.2023, 21:50 Uhr

 

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