Der Bundesrat unterstützt die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsmandat

Parlamentarierinnen, die während des Mutterschaftsurlaubs an Rats- oder Kommissionssitzungen teilnehmen, sollen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht mehr verlieren. Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 24.5.2023 für eine entsprechende Ausnahmeregelung im Erwerbsersatzgesetz ausgesprochen.

Heute verlieren Frauen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn sie im Mutterschaftsurlaub an Rats- und Kommissionssitzungen von Parlamenten teilnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie für ihr Mandat eine Entschädigung erhalten. Vier Standesinitiativen verlangen deshalb eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG). Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) schlägt vor, das Erwerbsersatzgesetz mit einer Ausnahmeregelung zu ergänzen: Der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung soll nicht mehr vorzeitig enden, wenn die Mutter während des Mutterschaftsurlaubs als Ratsmitglied an Ratssitzungen von Parlamenten auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene teilnimmt, sofern keine Stellvertretung vorgesehen ist.

Stellungnahme des Bundesrates zur vorgeschlagenen Änderung

Der Bundesrat spricht sich für die vorgeschlagene Ausnahmeregelung aus. Angesichts der besonderen Situation der Parlamentarierinnen erachtet er eine Ausnahmeregelung im EOG als gerechtfertigt. Für den Bundesrat hat der Mutterschutz einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig erachtet er die Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen als wichtig und misst der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit einen hohen Stellenwert zu. Er ist sich bewusst, dass die aktuelle Regelung für Mütter, die ein politisches Mandat in der Legislative ausüben, nicht zweckmässig ist. Eine sozialversicherungsrechtliche Regelung sollte nicht dazu führen, dass junge Frauen von ihrem parlamentarischen Mandat zurücktreten oder sich gar nicht erst zur Wahl stellen.

Mit der Vorlage wird die Vereinbarkeit von Mutterschaft und parlamentarischem Milizmandat gefördert und das Schweizerische Milizsystem gestärkt, was der Bundesrat befürwortet. Die Parlamentarierin, die sich im Mutterschaftsurlaub befindet, sollte sich nicht sorgen müssen, dass ihre Abwesenheit die Stärkeverhältnisse im Parlament aus dem Gleichgewicht bringt. In den Kommissionen werden die inhaltlichen Verhandlungen geführt. Deshalb ist es wichtig, dass die Parlamentarierin die Möglichkeit hat, ihre Meinung auch während des Mutterschaftsurlaubs einzubringen; entweder in dem sie selber an der Sitzung teilnimmt oder sich vertreten lässt. Mit der vorgeschlagenen Änderung kann die Mutter ihren vom Volk erteilten Auftrag auch während des Mutterschaftsurlaub ausüben.

Die Teilnahme an den Sitzungen muss aber für die betroffenen Parlamentarierinnen freiwillig bleiben und es darf kein Druck auf sie ausgeübt werden, an den Sitzungen teilzunehmen. Die finanziellen Auswirkungen der Ausnahmeregelung auf die EO dürfte marginal sein.

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