Wann darf ein Vater einen DNA-Test verlangen?

Wird die Elternschaft angezweifelt, kann ein DNA-Test Klarheit bringen. Aber: Heimliche Tests, zum Beispiel ohne das Wissen der Mutter, sind in der Schweiz strafbar.

Vielleicht hat das Kind braune Augen, statt wie Mama und Papa blaue. Und schon nagt der Verdacht: Ist der Papa vielleicht gar nicht der Erzeuger? Handelt es sich vielleicht um ein Kuckuckskind? Dank DNA-Tests lässt sich die Frage nach der Vaterschaft rein technisch gesehen schnell beantworten. Aber die Konsequenzen können das Leben aller Beteiligten auf den Kopf stellen, menschlich und finanziell. In der Schweiz gibt es für Vaterschaftstests deshalb strenge Regeln. Allen voran: Die Beteiligten müssen mit dem Test einverstanden sein.

Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern, ist ein heimlicher Vaterschaftstest, zum Beispiel ohne Wissen der Mutter, bei uns nicht erlaubt. Aber es finden sich im Internet viele entsprechende Angebote von ausländischen Labors: Man schickt einfach eine Speichelprobe von sich und dem Kind per Post ein. Einige Anbieter versprechen Resultate innert Tagen und für wenige Hundert Euro. Alles läuft per Post und ist komplett anonym.

Heimliche Tests sind strafbar

Lässt man sich in der Schweiz auf so ein Angebot ein, kann man sich damit aber strafbar machen. Und das Resultat kann vor Gericht nicht verwendet werden, wie Pro Familia in einem Online-Ratgeber zum Thema schreibt. Immer wieder gab es politische Vorstösse, um die heimlichen Tests zu legalisieren. Schon 2014 argumentierte zum Beispiel ein SVP-Politiker in einer Nationalrats-Motion: «Ein Vater sollte das Recht haben zu erfahren, ob er tatsächlich der leibliche Verwandte eines Kindes ist. Einerseits kann er dies aus emotionalen Gründen wollen, und andererseits ist er vielleicht nicht bereit, ein Kind, das nicht sein eigenes ist, jahrelang zu unterstützen.» Durchgekommen ist so ein Vorstoss nie.

Am Ende entscheidet ein Richter

Das heisst für betroffene Väter: Ist die Mutter mit einem DNA-Test nicht einverstanden, bleibt nur der Gang vor den Richter. Gegenüber der «NZZ» hiess es von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Bern dazu: «Es gibt jedoch keine Möglichkeit, einfach so vor Gericht einen Vaterschaftstest einzufordern. Man muss schon die Vaterschaft gerichtlich anfechten.» Meist gehe es dabei um die Zahlung von Alimenten. Auch das betroffene Kind darf je nach Alter mitreden. Ist es urteilsfähig, muss es seine schriftliche Zustimmung geben, wenn kein Gericht involviert ist. Und bis zu einem Jahr nach Erreichen der Volljährigkeit kann auch der Nachwuchs eine Elternschaft gerichtlich anfechten.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 24.05.2023 auf www.blick.ch

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