8,8 Milliarden Franken wurden 2021 für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen ausgegeben. 804 966 Personen oder 9,3% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz bezogen mindestens eine solche bedarfsabhängige Sozialleistung. Die Ausgaben für diese Sozialhilfeleistungen nahmen 2021 mit +0,7% weniger stark zu als im Jahr zuvor (+1,8%). Die Ausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe gingen um 34 Millionen Franken zurück und sind nun seit drei Jahren rückläufig. Wie im Vorjahr hatte die Covid-19-Pandemie keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Höhe der Ausgaben für Sozialhilfe. Dies besagen die neuen Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) aus der Sozialhilfestatistik.
Im Jahr 2021 gaben Bund, Kantone und Gemeinden 8,8 Milliarden Franken für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen bzw. Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. 62,1% davon (5,4 Mrd. Fr.) entfielen auf die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, ein weiteres knappes Drittel auf die wirtschaftliche Sozialhilfe. Die übrigen armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen, also die Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Arbeitslosenhilfen, Familienbeihilfen, Alimentenbevorschussungen und Wohnbeihilfen, umfassten 6,4% der Ausgaben (559 Mio. Fr.). Mit Ausnahme der Alimentenbevorschussungen werden diese übrigen Leistungen nicht in allen Kantonen ausgerichtet. Bezogen auf die Bevölkerung blieben die jährlichen Ausgaben pro Einwohnerin und Einwohner für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen mit 1003 Franken auf dem Vorjahresniveau (2020: 1004 Franken).
Rückgang der Ausgaben für wirtschaftliche Sozialhilfe um 1,2%
Zum dritten Mal in Folge ist im Jahr 2021 bei den Nettoausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe eine leichte Abnahme gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Diese beträgt nominal –34 Mio. Franken. Bei einem Nettoausgabenvolumen von 2,8 Milliarden Franken entspricht das einem Minus von 1,2%. Dieser Rückgang ist grösser als in den beiden vorangehenden Jahren, wo die Rückgänge jeweils noch deutlich unter 1% lagen. Die Anzahl der mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützten Personen nahm 2021 gegenüber dem Vorjahr um –2,5% ab. Dies führte in der Summe zu einem Anstieg der durchschnittlichen jährlichen Nettoausgaben pro Empfängerin und Empfänger um nominal 1,4% von 10 278 auf 10 419 Franken. Im Vorjahr betrug die Veränderung der Pro-Kopf-Ausgaben noch –0,9%, dies bei einer Zunahme der Anzahl der Beziehenden um 0,2%. Insgesamt entsprechen die Nettoausgaben von 2,8 Milliarden Franken für wirtschaftliche Sozialhilfe einem Anteil von 1,3% an den Gesamtausgaben für alle Sozialleistungen, welche sich gemäss Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) 2021 auf 207 Milliarden Franken beliefen. Im Vorjahr lag dieser Anteil leicht höher bei 1,4%.
Rund 75 Mio. Franken höhere Ausgaben für Ergänzungsleistungen
Die grösste absolute Ausgabenzunahme unter den armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen verzeichneten 2021 mit 75 Millionen Franken die Ergänzungsleistungen (+1,4%), gefolgt von den Familienbeihilfen mit Mehrausgaben von 6,6 Millionen Franken (+3,9%). Die Ausgaben für die Arbeitslosenhilfe und für Alimentenbevorschussungen stiegen jeweils um gut 4 Millionen Franken (+10,6% bzw. +4,6%) und diejenigen für Alters- und Invaliditätsbeihilfen um 3,4 Millionen Franken (+1;7%). Neben der oben erwähnten Sozialhilfe verzeichneten nur noch die Wohnbeihilfen rückläufige Ausgaben (–0,2 Mio. Fr.). Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen sank um –1,1%. Dabei sank auch deren Anteil an der Bevölkerung mit einer Quote von 9,3% gegenüber 9,5% im Vorjahr. Durch die steigenden Ausgaben und die sinkende Zahl der Beziehenden erhöhten sich die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben pro Bezügerin und Bezüger um 1,8%.
Neue armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen
Wie bereits im Jahr 2020 haben sich die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen der Covid-19-Pandemie auch im Beobachtungsjahr 2021 kaum unmittelbar auf die Sozialhilfeausgaben im weiteren Sinn ausgewirkt. Vorgelagerte Massnahmen des Bundes und der Kantone zur sozialen Abfederung der pandemiebedingten Einschränkungen konnten dem entgegenwirken. So wurden unter anderem die maximale Bezugsdauer der Arbeitslosenentschädigung verlängert und Entschädigungen bei Erwerbsausfällen geleistet. Zusätzlich ist seit 1. Juli 2021 mit den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) eine neue bedarfsabhängige Sozialleistung auf Ebene Bund in Kraft getreten. Die ÜL sichern die Existenz von älteren ausgesteuerten Personen bis zum Erreichen des Rentenalters und tragen wie die hier präsentierten Leistungen zur Armutsbekämpfung bei. Gemäss der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik wurden 2021 Überbrückungsleistungen im Umfang von 1,8 Millionen Franken gewährt. Einige Kantone und Städte haben weitere Massnahmen ergriffen und eigene Leistungen erbracht. In der Regel erfüllten aber diese Leistungen die Kriterien des der Statistik zugrundeliegenden Inventars nicht – oft wegen fehlender Bedarfsabhängigkeit. Einzig im Kanton Tessin wurde 2021 im Zusammenhang mit der Pandemie eine Leistung eingeführt, welche die Kriterien des Inventars erfüllt. Es handelt sich um eine Arbeitslosenhilfe zur Überbrückung von pandemiebedingten Einkommens- oder Umsatzrückgängen.
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