Die Ehe für alle und die Möglichkeit, das Geschlecht im Personenstandsregister zu ändern, sind beide im Jahr 2022 in Kraft getreten. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember haben 749 gleichgeschlechtliche Paare geheiratet und 2234 Paare liessen ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Zudem wurden bei den Schweizer Zivilstandsämtern zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 insgesamt 1171 Geschlechtsänderungen registriert. Dies zeigen die ersten, auf dem Zivilstandsregister beruhenden provisorischen Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS) für das Jahr 2022.
Seit 2022 gibt es neue Zivilstandsereignisse: die Eheschliessung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren, die Umwandlung von eingetragenen Partnerschaften in eine Ehe und Geschlechtsänderungen im Personenstandsregister.
Ehe für alle
Am 1. Juli 2022 ist in der Schweiz die Ehe für alle in Kraft getreten. Bis am 31. Dezember 2022 wurden 749 gleichgeschlechtliche Ehen registriert; 394 waren Männerpaare (53%), 355 Frauenpaare (47%). Zwei Drittel dieser Ehen wurden in der Grossregion Zürich, in der Genferseeregion und im Espace Mittelland geschlossen. In den beiden ersten Regionen gaben sich mehr Männerpaare das Ja-Wort als Frauenpaare (Zürich: 59%; Genferseeregion: 61%). Im Espace Mittelland waren hingegen Frauenpaare in der Mehrzahl (63% gegenüber 37% Männerpaare). Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung können eingetragene Partnerschaften mittels gemeinsamer Erklärung beim Zivilstandsamt in eine Ehe umgewandelt werden. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2022 wurden 2234 Unwandlungsgesuche gestellt, 60% (1337) stammten von Männerpaaren. 30% der Umwandlungen einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe wurden allein in der Grossregion Zürich beantragt, wobei deutlich mehr Gesuche von Männerpaaren gestellt wurden. Der Espace Mittelland, die Genferseeregion und die Nordwestschweiz folgten mit 403, 342 bzw. 337 Anträgen. Die eingetragene Partnerschaft war seit ihrem Inkrafttreten (2007) bei Männern stets beliebter als bei Frauen. Dies erklärt teilweise, warum mehr Männerpaare eine Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe beantragen als Frauenpaare.
Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Seit dem 1. Januar 2022 kann jede in der Schweiz wohnhafte Person den Geschlechtseintrag auf administrativer Ebene ändern lassen, indem sie beim Zivilstandsamt einen entsprechenden Antrag stellt. Gemäss der im Schweizer Gesetz verankerten binären Geschlechterordnung ist die Wahl allerdings auf die Kategorien «männlich» und «weiblich» beschränkt. Bis Ende 2022 wurden bei den Zivilstandsämtern 1171 Geschlechtsänderungen vorgenommen. 616 Einträge im Personenstandsregister wurden von Mann in Frau (53%) und 555 von Frau in Mann (47%) geändert. Die meisten Geschlechtsänderungen wurden in der Genferseeregion, im Espace Mittelland und in der Grossregion Zürich verzeichnet (276, 251 bzw. 219). Während in der Genferseeregion, in der Ostschweiz und im Tessin gleich viele Männer wie Frauen im Personenstandsregister ihr Geschlecht änderten, waren es in der Grossregion Zürich, im Espace Mittelland, in der Nordwestschweiz und in der Zentralschweiz mehr Männer. 2022 stammten die meisten Anträge für eine Änderung des Geschlechts von 15- bis 24-Jährigen (622, d.h. 53% aller registrierten Geschlechtsänderungen). Darauf folgen die 25- bis 29-Jährigen und die 30- bis 34-Jährigen mit 196 bzw. 96 Anträgen. 39 Personen, die ihr Geschlecht im Personenstandsregister ändern liessen, waren jünger als 15 Jahre, und niemand älter als 79 Jahre. Bei den Personen unter 15 Jahren und den 15- bis 19-Jährigen haben mehr Frauen ihr Geschlecht geändert als Männer, in allen anderen Altersklassen war es umgekehrt.
Weiterlesen