Für Eltern soll die externe Kinderbetreuung künftig günstiger werden. Das hat der Nationalrat beschlossen. Die Umsetzung der Vorlage kostet den Bund laut Schätzung der Kommission 710 Millionen Franken pro Jahr.
Der Nationalrat hat sich mit 107 zu 79 Stimmen und fünf Enthaltungen für die «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» entschieden. Dagegen stimmten die SVP und die meisten Mitglieder der FDP-Fraktion sowie einzelne Mitte-Mitglieder. Ziel der Vorlage ist es, die Erwerbstätigkeit zu fördern, indem Familien mehr Zuschüsse an die Betreuungskosten ihrer Kinder erhalten. Die vom Bund seit zwanzig Jahren geleistete Anstossfinanzierung für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder soll dauerhaft rechtlich verankert werden.
Zu teure Kitaplätze und volkswirtschaftlicher Nutzen
Die Befürworterseite argumentierte mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Verbilligung von Kinderbetreuungsplätzen. Sie wehrte sich zudem gegen den Vorwurf, dass die Betreuung in Institutionen gegenüber anderen Modellen bevorzugt werde. SP-Nationalrat Matthias Aebischer nannte mehrere Gründe, weshalb eine finanzielle Unterstützung des Bundes nötig wäre. «Die Schweiz belegt punkto familienergänzende Kinderbetreuung im internationalen Vergleich einen Schlussplatz.» Kitaplätze seien zu teuer und es gebe zu wenige davon. «Frauen verdienen zehn Jahre nach der Geburt 50 Prozent weniger, als wenn sie keine Kinder gehabt hätten», sagt Aebischer. Weiter plädierte er angesichts des Fachkräftemangels für eine bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.
Unfaires Gesetz und «einseitige Symbolpolitik»
Nicht auf die Vorlage eintreten wollte die SVP. Ihre Vertreterin Nadja Umbricht Pieren sprach von einer «einseitigen Symbolpolitik» und argumentierte, dass das Gesetz unfair sei. «Es sollen nur Eltern vom Bund finanziell unterstützt werden, welche ihre Kinder institutionell extern, also in einer Kita oder von einer staatlich anerkannten Tagesmutter, betreuen lassen.» Wer hingegen eine Nanny einstelle, erhalte nichts. Die SVP störte sich zudem an den Kosten. Auch FDP und Mitte forderten einen finanziell tragbaren Kompromiss. Fast alle Anträge der Bürgerlichen und des Bundesrates für Kürzungen der Beiträge waren chancenlos.
Keine Gegenfinanzierung der Betreuungsbeiträge über Bundessteuer
Umstritten war auch der Verpflichtungskredit von 224 Millionen Franken, mit denen zunächst über vier Jahre Programme in Kantonen unterstützt werden. Sie sollen bewirken, dass die Kantone ihr Betreuungsangebot weiterentwickeln und ausbauen. Bürgerliche, die Finanzkommission und der Bundesrat lehnten den Verpflichtungskredit rundweg ab. Schliesslich setzte sich aber die Mehrheit der WBK-N durch. Der Nationalrat will nicht vorschreiben, dass für die Beiträge an die familienexterne Kinderbetreuung in erster Linie Gelder aus der OECD-Mindeststeuer eingesetzt werden sollen. Die vom Bundesrat gewünschte Gegenfinanzierung der Betreuungsbeiträge durch eine Kürzung des Kantonsanteils an der Bundessteuer lehnte die grosse Kammer ebenfalls ab. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Kosten von 710 Millionen Franken pro Jahr
Die familienergänzende Kinderbetreuung ist eigentlich Sache der Kantone. Der Bund unterstützte diese in den letzten 20 Jahren aber mit einem Impulsprogramm, welches 2024 ausläuft. Deshalb soll es nun gegen den Willen des Bundesrats in ein dauerhaftes Gesetz umgewandelt werden. Der Bund hat die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bisher mit 451 Millionen Franken unterstützt. 72'271 neue Plätze in Kindertagesstätten, in der schulergänzenden Betreuung und in Tagesfamilien wurden geschaffen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) schätzt die Kosten zulasten des Bundes für die Verbilligung von Betreuungsplätzen auf 710 Millionen Franken. Der Nationalrat will, dass der Bund vier Jahre bis zu 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes übernimmt. Danach wird der Bundesbeitrag abhängig vom finanziellen Engagement der Kantone neu festgelegt und gegebenenfalls bis auf 10 Prozent gekürzt. Unterstützt werden Betreuungsplätze für Kinder bis zum Ende von deren Primarschulzeit, deren Eltern ein bestimmtes Arbeitspensum leisten.
Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 01.03.2023 auf www.srf.ch