Das Pilotprojekt der Stadt Bern läuft noch dieses Jahr und soll im Herbst ausgewertet werden. Doch juristisch könnte sich die Sache auf wackeligen Beinen bewegen. Ein ähnliches Unterfangen in der Stadt Zürich schlug nämlich fehl: Während der Pandemie hatte die Stadt eine Basishilfe aufgezogen, von der auch Sans-Papiers, also Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung, Gebrauch machen konnten. Die FDP schritt ein und stoppte das Projekt mit einer Beschwerde, die vom Bezirksgericht gutgeheissen wurde. Michael Schmid (FDP) vom Gemeinderat der Stadt Zürich begründet: «Ausländerrecht und Sozialhilferecht geben klar vor, wer Anspruch hat auf Sozialhilfe.» Alle Menschen hätten grundsätzlich das Recht auf verfassungsrechtliche Nothilfe, doch: Die Stadt könne nicht «von sich aus Sozialhilfe oder eine Parallel-Sozialhilfe aufbauen, wenn dies das übergeordnete Recht nicht zulässt.» In Bern hingegen sei die Überbrückungshilfe so ausgestaltet worden, dass sie mit dem kantonalen Gesetz vereinbar ist, versichert Teuscher. Somit handle es sich nicht um «Sozialhilfe auf städtischer Ebene».
Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 18.01.2023 auf www.nau.ch