Mit der Unterzeichnung der «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» verpflichten sich Kantone, Gemeinden, staatsnahe Betriebe und Unternehmen mit öffentlichem Auftrag dazu, Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich aktiv zu fördern. An seiner Sitzung vom 9. Dezember hat der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) den Bericht zur «Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit» verabschiedet. Mithilfe von 18 Massnahmen will er das Potenzial der Charta besser ausschöpfen.
Arbeitgebende sind in der Schweiz zur Lohngleichheit verpflichtet. Seit über 40 Jahren haben Frauen und Männer gemäss Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dennoch beträgt der unerklärte Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern laut der jüngsten Lohnstrukturerhebung (LSE 2020) des Bundesamts für Statistik durchschnittlich 7,8%. Das macht für Frauen pro Monat ein Minus von 717 Franken aus. Im öffentlichen Sektor ist der unerklärte Lohndifferenz mit 7,0% etwas tiefer.
Wachsende Dynamik, aber Potenzial für Verbesserungen
Der öffentliche Sektor hat in der Förderung der Lohngleichheit eine Vorbildfunktion. Deshalb wurde 2016 die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert. Mit der Unterzeichnung der Charta bekräftigen Behörden und staatsnahe Betriebe ihr Engagement für den Abbau von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden – als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane. Bis heute haben 17 Kantone, 128 Gemeinden und der Bund die Charta unterzeichnet. 93 staatsnahe Betriebe und Organisationen sind ebenfalls Mitglieder der Charta.
Mit der Annahme des Postulats 20.4263 WBK-N «Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit» wurde der Bundesrat unter anderem beauftragt, zu zeigen, wie die Charta breiter abgestützt werden kann. Im nun verabschiedeten Bericht des Bundesrats wird eine wachsende Dynamik rund um das Thema der Lohngleichheit festgestellt, insbesondere im Zuge der Revision des Gleichstellungsgesetzes im Jahr 2020. Diese beinhaltet eine Lohngleichheitsanalyse für Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden. So hätten Kantone, Gemeinden und staatsnahe Betriebe beispielhafte Massnahmen für die Förderung der Lohngleichheit entwickelt. Potenzial für Verbesserungen gibt es bei der Charta indes bei der Anzahl der unterzeichnenden Gemeinden und staatsnahen Betriebe sowie bei der Umsetzung konkreter Massnahmen durch die Unterzeichnenden.
Mit 18 Massnahmen für mehr Lohngleichheit
Zur Stärkung der Charta Lohngleichheit ergreift der Bundesrat 18 Massnahmen, darunter auch die folgenden (sämtliche Massnahmen finden sich im Bericht des Bundesrats):
- Im Lohngleichheitsanalyse-Instrument des Bundes (Logib) kommt derzeit eine sogenannte Toleranzschwelle von 5 Prozent zur Anwendung. Der Bundesrat will nun prüfen, ob die Toleranzschwelle angepasst werden soll.
- Das Monitoring zur Umsetzung der Charta soll verbessert werden. Der Bundesrat will dafür eine öffentliche Plattform erstellen, auf der neue Entwicklungen regelmässig abgebildet werden.
- Bund, Kantone und Gemeinden sollen sich im Bereich der Lohngleichheit besser vernetzen. Der Bundesrat will daher einen Charta-Vorstand aus Mitgliedern von Bund, Kantonen und Gemeinden schaffen, um Massnahmen zu koordinieren und den Informationsaustauch sicherzustellen.
Die Umsetzung des Postulats WBK-N 20.4263 ist auch eine der prioritären Massnahmen der Gleichstellungsstrategie 2030, die vergangenes Jahr verabschiedet wurde.
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