Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung bis Ende 2024 verlängert

Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll durch ein neues Gesetz abgelöst werden, das derzeit im Parlament erarbeitet wird. Bis das Gesetz in Kraft treten kann, wird das Impulsprogramm bis Ende 2024 verlängert. Das hat das Parlament am 30. September 2022 entschieden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 das Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) auf den 1. Februar 2023 festgesetzt und die Anpassungen der Verordnung verabschiedet.

Die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung unterstützen die Schaffung neuer Betreuungsplätze als befristetes Impulsprogramm, das am 31. Januar 2023 ausläuft. Die beiden 2018 im KBFHG eingeführten zusätzlichen Instrumente laufen schon am 30. Juni 2023 aus, das heisst die vom Bund an die Kantone und Gemeinden ausgerichteten Beiträge, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken, sowie die finanziellen Beiträge an Projekte, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat am 18. Februar 2021 eine parlamentarische Initiative (21.403) eingereicht, die eine Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe, dauerhafte Lösung vorsieht. Weil die Erarbeitung des neuen Gesetzes länger dauert als das KBFHG in Kraft ist, hat die WBK-N am 27. Januar 2022 eine parlamentarische Initiative (22.403) eingereicht, die eine Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes oder spätestens am 31. Dezember 2024 fordert. Damit sollen Lücken bei den Fördermassnahmen des Bundes verhindert werden. Mit der Verlängerung kann die Kontinuität sichergestellt werden und es wird kein Nachtragskredit benötigt, da die beiden laufenden Verpflichtungskredite ausreichen, um die Finanzhilfen bis im Dezember 2024 auszurichten.

Der Bund fördert gestützt auf das KBFHG die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu verbessern. Das Gesetz ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Bis am 1. Februar 2022 hat der Bund die Schaffung von 68 490 Betreuungsplätzen unterstützt. Bislang ist der Bund dafür Verpflichtungen von insgesamt 430 Millionen Franken eingegangen. Für die beiden zusätzlichen Instrumente, die seit dem 1. Juli 2018 in Kraft sind, wurden bereits Finanzhilfegesuche in der Höhe von 147,3 Millionen Franken eingereicht.

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