Grüne-Nationalrat fordert das Recht auf Teilzeit nach Geburt eines Kindes

Angestellte sollen nach der Geburt oder Adoption eines Kindes das Pensum reduzieren dürfen – auch gegen den Willen des Arbeitgebers. Die Forderung ist im Parlament umstritten. Mütter und Väter sollten ein Anrecht auf Teilzeit haben, fordert Fabien Fivaz (Grüne, Neuenburg) in einer parlamentarischen Initiative. Der Nationalrat berät voraussichtlich diese Woche darüber. Die Rechtskommission war mit 14 zu zehn Stimmen dagegen. Eine solche Regel korsettiere die Unternehmen unnötig, sagt GLP-Nationalrätin Judith Bellaiche. Florence Brenzikofer hingegen sagt, gerade der Fachkräftemangel lege es nahe, dass man den Arbeitnehmenden diese Möglichkeiten gebe.

Der Gap zwischen Wunsch und Realität ist offenbar gross: 96 Prozent der Mütter wollen Teilzeit arbeiten, aber nur 51 Prozent machen es. Bei den Vätern wollen 87 Prozent, aber nur 19 Prozent arbeiten wirklich Teilzeit. Das besagt eine Studie von Swiss Life. Grüne-Nationalrat Fabien Fivaz will, dass Angestellte von mittleren und grossen Unternehmen «das Recht haben, nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad angemessen zu reduzieren». Sein Vorstoss wird voraussichtlich diese Woche im Nationalrat diskutiert.

«In der Industrie hat Teilzeit ein schlechtes Image»

Doch was heisst angemessen? Denkbar wäre ein Modell, wie es die Bundesverwaltung seit 2013 hat, sagt Fivaz: Mütter und Väter dürfen um höchstens 20 Prozent auf mindestens 60 Prozent reduzieren – und seit 2020 gilt zusätzlich, dass sie das Pensum innerhalb von drei Jahren wieder aufstocken dürfen. Von diesem Recht machen jedes Jahr zwischen 150 und 200 Personen Gebrauch. Das müsste in allen Unternehmen möglich sein – ausgenommen die kleinen, sagt der 44-jährige Neuenburger Fivaz, der vor kurzem selber Vater geworden ist und sein Arbeitspensum bei einer Stiftung auf 80 Prozent reduziert hat. «Meine Arbeitgeberin ist sehr fortschrittlich, das war kein Problem. Doch nicht alle sind so flexibel», sagt er. Gerade in seinem Heimatkanton mit dem grossen Industrie-Sektor sei es für Eltern schwierig. «In der Industrie hat Teilzeitarbeit ein schlechtes Image. Nur schon danach zu fragen trauen sich viele nicht, weil sie ihre Karriere nicht gefährden wollen», sagt Fivaz. Wenn es für alle Pflicht wäre, würde sich das ändern, glaubt er.

«Das Gegenteil wäre nötig»

Die Rechtskommission des Nationalrats hat den Vorstoss im Mai mit 14 zu zehn Stimmen abgelehnt. Nationalrätin Florence Brenzikofer (Grüne, Baselland) gehört zur Minderheit, die zugestimmt hat: «Es ist gerade für Mütter wichtig, dass auch Väter das Pensum reduzieren können. Wenn mein Mann nicht auf 50 Prozent reduziert hätte, dann wäre ich nach der Mutterschaftspause nicht mit 70 Prozent wieder eingestiegen. Denn in der Säuglingsphase ist man darauf angewiesen, dass sich eine Person aus dem nahen Umfeld um das Kind kümmert.» Angesichts des Fachkräftemangels und der Notwendigkeit, dass auch Mütter im Job blieben, sei es wichtig, den Eltern entgegenzukommen, sagt sie. Dagegen ist die Zürcher GLP-Nationalrätin Judith Bellaiche. Auch sie argumentiert mit dem Fachkräftemangel: «Aus volkswirtschaftlicher Sicht müsste man eher dafür sorgen, dass höhere Pensen sich finanziell lohnen. Mit diesem Vorschlag würde man das Gegenteil machen.» Mit einer Pflicht zur Pensumsreduktion würden die Unternehmen einem unnötigen Zwang ausgesetzt, sagt Bellaiche: «Unser liberales Arbeitsrecht hat sich bewährt und der Arbeitsmarkt erweist sich als robust – gerade, weil wir der Versuchung widerstehen, übermässig Vorschriften zu erlassen, wie das teilweise im Ausland geschieht.»

Arbeitgeber sind gegen «Einheitslösung»

Der Arbeitgeberverband hingegen lehnt eine «Einheitslösung» ab, wie Sprecher Andy Müller sagt. Auch wegen des akuten Personalmangels setzten Unternehmen derzeit alles daran, attraktiv zu sein für die Beschäftigten, dazu gehörten auch Teilzeitmodelle. Es gebe hier durchaus eine Entwicklung, das zeige die Zunahme von Teilzeit arbeitenden Vätern von 14 auf 18 Prozent in zehn Jahren – «ganz ohne gesetzliche Regelung». Der Verband habe keine Rückmeldungen aus den Unternehmen, wonach der Wunsch der Beschäftigten nach Teilzeitarbeit und die Wirklichkeit auseinanderklaffen würden.

Weiterlesen - ein Beitrag von Claudia Blumer erschienen am 21.09.2022 auf www.20min.ch

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