Witwer sind in der Schweiz finanziell schlechter gestellt als Witwen. Die Politik will diese Diskriminierung nun beenden. Stirbt in einer Familie die Mutter, hat der Vater nur Anrecht auf eine Hinterlassenen-Rente, bis das jüngste Kind volljährig ist. Für Max Beeler war das ein Schock. Seine Frau starb bei einem Unfall, als er 41 Jahre alt war. Um für seine kleinen Töchter da zu sein, kündigte er seinen Job und lebte von Witwerrente, Halbwaisenrente der Töchter und Ergänzungsleistungen. Als die jüngste Tochter 18 Jahre alt wurde, hatte er ein Problem. «Da sind von einem Moment auf den anderen meine Witwerrente und die Ergänzungsleistungen weggefallen, ich bin in ein Loch gefallen», sagte er letztes Jahr zu «RTS».
Frauen erhalten lebenslängliche Rente
Wäre Max Beeler eine Frau, hätte er seine Rente weiterhin bekommen. Frauen bekommen ihre Witwenrente lebenslänglich. Sogar wenn sie keine Kinder haben, beim Tod des Ehemannes aber mindestens 45 Jahre alt waren. Diese Ungerechtigkeit will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats SGK jetzt beheben. Sie hat drei parlamentarische Initiativen angenommen, die eine tiefgreifende Reform der Hinterlassenen-Renten zum Ziel haben. Eine davon ist diejenige von GLP-Nationalrätin Corina Gredig. «Das heutige System benachteiligt Witwer, diese Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau wollen wir beseitigen», erklärt sie gegenüber SRF. Zudem sollen auch unverheiratete Paare von den Renten profitieren können.
Auch Unverheiratete benachteiligt
Denn: Unverheiratete erhalten heute keine Rente. Das hat Christine Perolini erlebt. Sie ist Präsidentin ad interim des Vereins Aurora, der Witwen und Witwer berät. «Der Vater meiner Söhne und ich, wir waren nicht verheiratet. Als er starb, habe ich keine Witwenrente erhalten», erzählt sie. Eine Rente hätte ihre Situation klar erleichtert. Sie ist froh über den Entscheid der Kommission, die Renten zu reformieren. «Das ist grossartig und zeitgemäss», sagt sie. Ein Fünftel der Mitglieder in ihrem Verein seien Männer und damit Familien, die die Mutter verloren hätten und direkt von dieser Diskriminierung betroffen seien.
Väter und Mütter gleichstellen
Für Corina Gredig ist klar: Bestehende Renten sollen nicht angetastet werden und es soll grosszügige Übergangslösungen geben. Noch ist unklar, wie die Renten genau ausgestaltet werden sollen. Der Vorschlag von Gredig: Die Väter und Mütter sollen bis zum Abschluss der Erstausbildung des jüngsten Kindes ihre Rente bekommen. Als nächstes wird sich nun die ständerätliche Schwesterkommission mit dem Anliegen beschäftigen. Findet es dort auch Zustimmung, kann die SGK des Nationalrats wieder aktiv werden und eine entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten.
Strassburg rügt die Schweiz
Nicht nur die Politik fordert eine Anpassung der Regelung. Max Beeler wollte nicht akzeptieren, dass seine Witwerrente gestrichen wurde. Denn mit 57 hatte er nur noch schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt. Er zog seinen Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Dort bekam er recht, das Gericht befand die Praxis der Schweiz als diskriminierend.
Weiterlesen - ein Beitrag von Mirjam Spreiter erschienen am 08.04.2022 auf www.srf.ch