Für externe Kinder-Betreuungskosten können Eltern ab dem Jahr 2023 bis zu 25'000 Franken pro Kind von der direkten Bundessteuer abziehen. Der Bundesrat setzt das entsprechend abgeänderte Gesetz zu diesem Zeitpunkt in Kraft. Bisher lag der maximale Abzug bei 10'100 Franken pro Kind und Jahr. Das Parlament hatte das Gesetz in der Herbstsession angepasst. Die Referendumsfrist zu diesem Entscheid lief am 20. Januar ungenutzt ab, teilte die Steuerverwaltung am Freitag mit. Damit kann die Änderung in Kraft treten. Sie führt beim Bund zu Ausfällen von jährlich rund 10 Millionen Franken.
Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Damit der Abzug geltend gemacht werden kann, muss das Kind weniger als 14 Jahre alt sein und mit der steuerpflichtigen Person zusammenleben. Die Betreuungskosten müssen zudem einen direkten Zusammenhang haben mit der Arbeit oder Ausbildung der Mutter oder des Vaters. Ziel ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Integration gut ausgebildeter Frauen in den Arbeitsmarkt weiter zu fördern. Im September 2020 hatte das Stimmvolk eine erste Vorlage mit diesem Ziel an der Urne mit rund 63 Prozent abgelehnt. Zum Verhängnis geworden war dem Vorhaben, dass neben dem höheren Steuerabzug für familienextern betreute Kinder auch der allgemeine Abzug pro Kind hätte erhöht werden sollen. Darauf verzichtete das Parlament beim zweiten Anlauf. Gegen die neue Version gab es nun keine Opposition. (SDA)
Weiterlesen - ein Beitrag publiziert am 21.01.2022 auf www.blick.ch