Das aktuelle Namensrecht gilt seit 2013. Damals wurden Doppelnamen wie Seiler Graf abgeschafft. Seither behält jeder Ehegatte grundsätzlich seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen der Namen der Ehepartner als gemeinsamen Familiennamen wählen. Kinder erhalten entweder den gemeinsamen Familiennamen oder – falls die Eltern verschiedene Namen tragen – einen der Ledignamen. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will mit einer parlamentarisch Initiative die Möglichkeit von Doppelnamen als amtliche Namen wieder einführen. Nach ihrer Beratung vom Freitag bringt sie nun eine neue, dritte Variante ins Spiel, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen schlägt sie vor, dass auch der sogenannte Allianznamen. Also der Doppelname mit Bindestrich – als amtlicher Name ermöglicht werden soll. Die Kommission hat der Verwaltung einen entsprechenden Auftrag erteilt und wird die Beratung an einer ihrer nächsten Sitzungen fortsetzen. Der Allianzname kann heute im Alltag verwendet werden, kann aber nicht offiziell eingetragen werden.
Zurück zur alten Regelung
Bereits zuvor wurden zwei andere Varianten diskutiert, die dem heute geltenden Recht hinzufügt werden sollen. Die eine Lösung entspricht weitgehend der Regelung, wie sie vor dem Inkrafttreten des geltenden Rechts existierte. Wenn ein gemeinsamer Familienname definiert wird, soll die Person, deren lediger Name nicht zum Familienname wurde, ihren Namen vor den Familiennamen stellen können. Die andere Lösung sieht vor, dass kein gemeinsamer Familienname gebildet wird und die Eheleute trotzdem einen amtlichen Doppelnamen führen können. Dieser eheliche Doppelname setzt sich dann aus dem eigenen bisherigen Namen und dem nachgestellten bisherigen Namen der anderen Person zusammen.Die Diskussion der Varianten erfolgt aufgrund einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von alt Nationalrat Luzi Stamm (SVP/AG), mit welcher der Doppelname wieder eingeführt werden soll.
Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 19.11.2021 auf www.nau.ch