Nach Annahme der «Ehe für alle»-Initiative Ende September dürfen gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Juli 2022 heiraten. Lesbische Paare werden zudem Zugang zur Fortpflanzungsmedizin haben, mit einer Samenspende können sie sich ihren Kinderwunsch erfüllen. Doch eine Frage blieb bisher offen: Steht lesbischen Paaren auch der Vaterschaftsurlaub zu? Nun ist auch diese Frage geklärt, der Bundesrat entschied sich für eine unkomplizierte Anpassung des Erwerbsersatzgesetzes. Nach Annahme der Initiative waren gleich mehrere Motionen zum Thema eingereicht worden, etwa von GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy. Ende September sagte sie gegenüber 20 Minuten, dass sie eine Annahme der Motion erwarte: «Alles andere würde mich überraschen.»
Unkomplizierte Anpassung des Erwerbsersatzgesetzes
Der Bundesrat nahm am Mittwoch Stellung zu den eingereichten Motionen. Er beantragt die Ablehnung der Motion – aus seiner Sicht sei der Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung bereits gewährleistet. «Mit Inkrafttreten der Ehe für alle erhält die Ehefrau der Mutter – ebenso wie der Ehemann der Mutter – einen rechtlichen Status als Elternteil. Deshalb sind die Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub sinngemäss auf diesen anderen Elternteil anzuwenden», schreibt er. Somit müsse nur noch die Bezeichnung im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz angepasst werden. Diese Anpassung könne im Rahmen eines der laufenden Geschäfte zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes und des Obligationenrechts erfolgen.
Best-Case-Szenario für Regenbogenfamilien
Maria von Känel, Geschäftsleiterin des Dachverbands Regenbogenfamilien, freut sich über die Entscheidung des Bundesrats: «Wir sind positiv überrascht und nehmen die Stellungnahme des Bundesrats dankend an.» Man wisse aus Studien, dass es für das Kindeswohl am besten sei, wenn es von Anfang an mit beiden Elternteilen eine enge Beziehung aufbauen könne, so von Känel. «Für uns ist es das Best-Case-Szenario, dass dieses Anliegen so unbürokratisch gelöst werden konnte. Es zeigt, dass die Erkenntnis im Zusammenhang mit dem Kindeswohl mitgetragen und umgesetzt wird», sagt von Känel. Aber längst nicht alle freuen sich über diese Entscheidung: «Der Vaterschaftsurlaub war immer nur für den Vater gedacht, damit der Kindsvater beim Kind sein kann», sagt etwa SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr. Sie stellt sich gegen den Vaterschaftsurlaub für lesbische Paare: «Generell geht es diesen Kreisen nicht darum, die Familie zu stärken, sondern auf Staatskosten mehr Urlaubstage zu beziehen und damit den Sozialstaat auszubauen», behauptet Gutjahr.