Dank neuen Rechtsgrundlagen können gewaltbetroffene Personen besser geschützt werden. Heute (02.11.2021) treffen sich in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern über 340 Fachpersonen an der «Nationalen Konferenz Gewalt» zu einem Austausch über die straf- und zivilrechtlichen Anpassungen. Ein Schwerpunkt bilden Kinder, die von Gewalt mitbetroffen sind. Weitere Schwerpunkte der Konferenz sind die elektronische Überwachung und Lernprogramme für gewaltausübende Personen.
Verschiedene neue Rechtsgrundlagen bieten einen verbesserten Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking. Die Praxisänderung und deren Potential aus Sicht verschiedener Kantone bei Sistierungen von Strafverfahren und bei Anordnungen von Lernprogrammen wird an der Konferenz aufgezeigt. Diese gehen zurück auf die Revision des Artikels 55a des Strafgesetzbuches, welche den Ermessenspielraum der Strafverfolgungsbehörden vergrössert und am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist.
An der Konferenz wird unter anderem ein neuer Leitfaden vorgestellt im Umgang mit Kindern, die von häuslicher Gewalt mitbetroffen sind. Er zeigt Richterinnen und Richtern sowie anderen Fachpersonen auf, wie Entscheidungen im Interesse des Kindes getroffen werden können.
Im Rahmen der Tagung wird auch über die Möglichkeiten und Grenzen des «Electronic Monitoring» diskutiert. Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen mit der neuen Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- und Kontaktverboten besser geschützt werden. Diese tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und bietet die Möglichkeit zur elektronischen Überwachung mit Armbändern oder Fussfesseln.
2020 registrierte die Polizei in der Schweiz über 46 000 Gewaltstraftaten, davon erstmals mehr als 20 000 im häuslichen Bereich. Im Schnitt stirbt alle zwei Wochen eine Person infolge eines solchen Übergriffs; durchschnittlich 25 Personen pro Jahr, davon 4 Kinder. 27 000 Kinder und Jugendliche sind jedes Jahr von häuslicher Gewalt mitbetroffen.
Die nationale Konferenz wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) organisiert. Es nehmen über 340 Fachpersonen aus der ganzen Schweiz teil, u.a. von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Opferhilfestellen, Frauenhäusern oder Lernprogrammen und Beratungsstellen für gewaltausübende Personen.
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