Vor fünf Jahren wurde die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert. Seither haben viele Kantone, Gemeinden und staatsnahe Betriebe ihr Engagement für die Lohngleichheit intensiviert. Eine neue Publikation zeigt nun gute Praktiken aus dem öffentlichen Sektor der ganzen Schweiz auf und soll als Anregung dienen, um den Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» einzulösen.
In der Broschüre «Auf dem Weg zur Lohngleichheit. Umsetzung der Charta Lohngleichheit: Beispiele auf Kantonen, Gemeinden und staatsnahen Betriebe» werden 21 Verwaltungen und staatsnahe Betriebe aus allen Landesteilen vorgestellt, welche die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterschrieben und Massnahmen zu deren Umsetzung ergriffen haben.
Die portraitierten Kantone, Gemeinden und Unternehmen setzen die Forderungen der Charta in unterschiedlicher Weise um. So richtet beispielsweise der Kanton Jura ein Kompetenzzentrum ein, um die Lohngleichheit im Beschaffungs- und Subventionswesen zu kontrollieren. Ausserdem sieht er obligatorische Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen bereits ab 50 bis 99 Mitarbeitenden vor. Im Kanton Waadt unterstehen die Kontrollen im Beschaffungs- und Subventionswesen einer tripartiten Kommission, die als solche in der Schweiz einzigartig ist.
Eine andere Massnahme zur Förderung der Lohngleichheit hat die Stadt Lausanne umgesetzt. Sie hat ein neues Lohnsystem erarbeitet. Alle Funktionen wurden mit einer analytischen Funktionsbewertung neu bewertet. Die Stadt Winterthur beschloss eine Diversity-Strategie, die unter anderem Schulungen für Führungspersonen zum Thema Lohngleichheit vorsieht. Die kleine Gemeinde Riddes im Wallis hat ihr Lohnsystem nach einer Analyse mit dem Standard-Analyse-Tool des Bundes Logib revidiert.
Die Beseitigung von Lohndiskriminierung ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Sie ist ein zentrales Ziel der Gleichstellungsstrategie 2030, die der Bundesrat in diesem Frühjahr verabschiedet hat. Die Einführung von Logib Modul 2 für kleinere Unternehmen im Sommer 2021 ist eine der in der Strategie erwähnten prioritären Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Damit erfüllt der Bund auch eine Vorgabe aus dem Gleichstellungsgesetz (GlG). Gemäss Artikel 13c muss der Bund «allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein kostenloses Standard-Analyse-Tool» zur Verfügung stellen.
Arbeitgebende sind in der Schweiz zur Lohngleichheit verpflichtet. Seit 40 Jahren haben Frau und Mann gemäss Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dennoch beträgt der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der Gesamtwirtschaft laut der jüngsten Lohnstrukturerhebung (LSE 2018) des Bundesamts für Statistik durchschnittlich 8,1% (LSE 2016: 7,7%). Das macht für Frauen pro Monat ein Minus von 686 Franken aus.
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