Räte beschliessen höheren Steuerabzug für extern betreute Kinder

Für Kinder-Betreuungskosten sollen Eltern künftig bis zu 25'000 Franken von der direkten Bundessteuer abziehen können. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beschlossen. Er will aber noch einen weiteren Abzug für Kinder erhöhen.

(sda) Der Ständerat hiess die entsprechende Vorlage am Donnerstag mit 26 zu 13 Stimmen und einer Enthaltung gut. Konkret sollen für die Kosten für ein von Dritten betreutes Kind bis zu 25'000 Franken statt wie heute 10'100 Franken abgezogen werden können. Das führt zu Ausfällen von rund 10 Millionen Franken. Es ist bereits der zweite Anlauf in kurzer Zeit, um die Abzüge für familienextern betreute Kinder zu erhöhen und damit etwas für mehr Fachkräfte im Arbeitsmarkt zu tun. Im September 2020 lehnte das Stimmvolk die erste Vorlage an der Urne mit rund 63 Prozent ab, nachdem die SP das Referendum ergriffen hatte.

Zum Verhängnis geworden war der Vorlage laut Beobachtern, dass auch der allgemeine Abzug pro Kind von 6500 auf 10'000 Franken hätte erhöht werden sollen. Das Parlament hatte dieses Element in die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates eingefügt. Den Abzug für die Kosten für Fremdbetreuung erhöhten die Räte nun erneut auf bis zu 25'000 Franken. Geltend gemacht werden können gemäss dem Beschluss der beiden Kammern nachgewiesene Kosten bis zu 25'000 Franken. Weiterhin gilt, dass das Kind weniger als 14 Jahre alt ist und mit der steuerpflichtigen Person zusammenlebt. Die Betreuungskosten müssen einen direkten Zusammenhang haben mit der Arbeit oder Ausbildung der Mutter oder des Vaters. Ziel ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Integration gut ausgebildeter Frauen in den Arbeitsmarkt weiter zu fördern.

Der Ständerat will aber - zu Gunsten aller Familien - die Vorlage ergänzen. Er beschloss mit 25 zu 14 Stimmen und zwei Enthaltungen einen höheren Abzug vom geschuldeten Steuerbetrag pro Kind. Künftig sollen beim so genannten Elterntarif nicht wie heute 251, sondern 300 Franken pro Kind geltend gemacht werden können. Dies würde mit rund 69 Millionen Franken zu Buche schlagen. Die Mehrheit im Ständerat argumentierte, dies komme allen Familien zugute, unabhängig vom gewählten Familienmodell. Ausserdem würden Familien mit tieferen Einkommen damit verhältnismässig stärker entlastet als solche mit hohen Einkommen.

Beim Abstimmungsresultat von 2020 gebe es Interpretationsspielraum, hiess es seitens der Mehrheit. Es gehe um eine Geste gegenüber Familien, die sich entschieden hätten, ihre Kinder selbst zu betreuen und vorübergehend auf Erwerbseinkommen zu verzichten, sagte Stefan Engler (Mitte/GR). Pirmin Bischof (Mitte/SO) mahnte, nicht nur an die Gutverdienenden zu denken, sondern auch an Paare mit wenig Einkommen. "Das ist die Mehrheit der Familien mit Kindern." Mit dem Abzug vom Steuerbetrag könnten diese Menschen ebenfalls profitieren, und das sei nicht das, was 2020 abgelehnt worden sei. Eine Minderheit im Rat stellte sich gegen die Ergänzung. "Die direkte Bundessteuer ist nicht der richtige Ort für Familienpolitik", mahnte Christian Levrat (SP/FR). Denn die Hälfte der Familien zahle gar keine direkte Bundessteuer. Levrat warnte davor, den Irrtum der ersten Vorlage zu wiederholen und über den Volksentscheid von 2020 hinweg zu gehen. Auch Eva Herzog (SP/BS) wandte gegen das Ansinnen, durch die Hintertür ein "fremdes Element" einzufügen, ohne Vernehmlassung. Finanzminister Ueli Maurer sagte, er habe gestaunt ob dem erneuten Versuch, die Vorlage zu einem familienpolitischen Projekt zu machen. Das ursprüngliche Ziel sei, mehr Fachkräfte für die Wirtschaft zu haben. "Nur dem tapferen Schneiderlein gelingt es, sieben auf einen Streich zu treffen."

Die Vorlage habe das gleiche Manko wie die 2020 abgelehnte, sagte Maurer. Vom höheren Elterntarif bei der Bundessteuer profitiere nur gut die Hälfte der Familien. Brächten nun erneut alle ihre Wünsche ein, "könnte es erneut eine Referendumsvorlage geben", mahnte Maurer. Über die Erhöhung des Elterntarifes auf 300 Franken pro Kind muss nun der Nationalrat nachmals befinden. Die Vorlage geht deshalb zurück in die grosse Kammer.

Weiterlesen - ein Beitrag von SDA erschienen am 16.09.2021 auf www.bielertagblatt.ch

 

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