Eine von SP-, Grünen-, Mitte- und FDP-Nationalrätinnen und -Nationalräten unterstützte Motion verlangt, dass frischgebackene Väter in gleicher Weise vor einer Kündigung geschützt sind, wie dies für Frauen im Mutterschaftsurlaub gilt. Der Bundesrat ist dagegen.
Er verweist in seiner am Donnerstag publizierten Antwort auf die Diskussionen im Rahmen des Vaterschaftsurlaubs. Damals sei explizit festgehalten worden, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag des Vaters, der Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub hat, auflösen könne. «Der Gesetzgeber hat somit bewusst darauf verzichtet, einen Kündigungsschutz vorzusehen, der demjenigen für die Mutter nach der Niederkunft entspricht.»
Für den Bundesrat besteht nach eigenen Angaben «kein Anlass, diesen klaren Willen des Gesetzgebers bereits wieder infrage zu stellen, nachdem der Vaterschaftsurlaub erst seit ein paar Monaten in Kraft ist».
Anders sieht es die Motionärin. Die Tessiner Grünen-Nationalrätin Greta Gysin begründet ihren Vorstoss damit, dass einige Väter aus Angst vor Konsequenzen wie einer Kündigung zögerten, den Vaterschaftsurlaub zu beziehen. Manche Arbeitnehmer würden unter Druck gesetzt, damit sie auf ihren Vaterschaftsurlaub verzichten. Die Schweiz wäre laut Gysin nicht der erste Staat, der einen Kündigungsschutz für frischgebackene Väter einführen würde: In Frankreich zum Beispiel sieht das Arbeitsrecht einen Kündigungsschutz für Väter vor. (aeg/sda)
Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 02.09.2021 auf www.watson.ch