Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Es ist die erste nationale Strategie des Bundes mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter gezielt zu fördern. Sie konzentriert sich auf vier zentrale Themen: die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Prävention von Gewalt und die Bekämpfung von Diskriminierung. Die vorrangigen Massnahmen der Strategie werden bis Ende Jahr konkretisiert und sollen bis 2023 verabschiedet oder umgesetzt werden. Ende 2025 wird eine erste Bilanz zur Strategie gezogen.
Seit der Einführung des Frauenstimmrechts vor 50 Jahren hat die Schweiz in der Gleichstellung viele Fortschritte gemacht. Vollständig erreicht ist sie allerdings noch nicht. Um die Lücken zu schliessen, hat der Bundesrat die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Sein Ziel: «Frauen und Männer beteiligen sich gleichgestellt am wirtschaftlichen, familiären und gesellschaftlichen Leben. Sie geniessen während ihres ganzen Lebens die gleiche soziale Sicherheit und verwirklichen sich in einem respektvollen Umfeld ohne Diskriminierung und Gewalt.» Die Strategie konzentriert sich auf vier Handlungsfelder:
Berufliche Gleichstellung weiter fördern
Der Bundesrat will die Lohndiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor beseitigen und eine ausgewogenere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern erreichen. Weitere Ziele im beruflichen und öffentlichen Leben sind die Verbesserung der Rentensituation von Frauen sowie die ausgewogenere Geschlechterverteilung in der Ausbildung, in allen Berufsgruppen, auf allen Verantwortungsebenen und in allen Entscheidungsgremien. Dazu gehört etwa ein höherer Frauenanteil in Führungspositionen von Hochschulen oder die Förderung von Männern in Gesundheits- und Bildungsberufen.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter fördern
Die Instrumente für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen weiter verstärkt werden. Elternurlaube, familienfreundliche Arbeitszeiten und die soziale Sicherheit für Eltern und betreuende Angehörige sollen gefördert werden. Ziel des Bundesrats ist es zudem, das Armutsrisiko von Familien, insbesondere von alleinerziehenden Müttern und Vätern, zu reduzieren.
Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt verstärken
Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu reduzieren und die persönliche Sicherheit der Frauen zu verbessern. Massnahmen zum Opferschutz sollen verstärkt sowie Täter und Täterinnen vermehrt zur Verantwortung gezogen werden. Dafür werden unter anderem Projekte zur Gewaltprävention gefördert und die statistische Datenerhebung über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wird weiterentwickelt.
Bekämpfung von Diskriminierung verstärken
Frauen und Männer sollen während ihres ganzen Lebens die gleichen Chancen haben. Ziel ist deshalb auch, Diskriminierung und Sexismus zu beseitigen. So will der Bundesrat sicherstellen, dass im Bundesrecht keine Regelungen existieren, die geschlechterdiskriminierend sind. Ebenso sollen Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen entwickelt werden – beispielsweise im Gesundheitsbereich oder in zentralen Institutionen wie der Schweizer Armee. Diese sieht etwa ein Programm zur Identifizierung und Verhütung von Geschlechterdiskriminierungen vor.
Massnahmen bis Ende Jahr
Zu jedem dieser Ziele enthält die Strategie eine Reihe von Massnahmen, die sowohl national als auch international ausgerichtet sind. Sämtliche Departemente und die Bundeskanzlei sind beteiligt und für die Umsetzung von Massnahmen zuständig. Bis Ende 2021 wird die Gleichstellungsstrategie 2030 in einem detaillierten Massnahmenplan weiter konkretisiert. Ende 2025 wird eine Zwischenbilanz gezogen.
Enge Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Gemeinden
Im Rahmen der Ausarbeitung der Strategie fand ein Austausch mit den Kantonen und Gemeinden sowie verschiedenen Interessengruppen statt. Diesen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen will der Bund intensivieren, ebenso den Austausch mit der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.
Gleichstellung noch nicht erreicht
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist in der Bundesverfassung seit 1981 festgeschrieben. Trotzdem ist die Gleichstellung in der Schweiz noch nicht erreicht: Frauen verdienen im Durchschnitt 19 Prozent weniger als Männer. Über 55 Mal pro Tag wird eine Straftat im häuslichen Bereich begangen, in 70 Prozent der Fälle ist das Opfer weiblich. Fehlende Individualbesteuerung und erschwerte Vereinbarkeit halten Frauen oft vom Arbeitsmarkt fern und hindern viele Männer daran, mehr familiäre Aufgaben zu übernehmen. Die Folgen davon – Fachkräftemangel, finanzielles Risiko bei Trennung, Armut im Alter und einseitige Belastung des Mannes als «Hauptversorger» – haben negative Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft.