Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) stellt für das Jahr 2020 keine signifikante Erhö-hung bei Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich fest. Es gibt aber in verschiedenen Landesteilen Hinweise auf vermehrte Konflikte innerhalb der Familie. Für die «Task Force Häusliche Gewalt und Corona» steht fest: Es braucht weiterhin eine erhöhte Wachsamkeit. Betroffene sind auch in den nächsten Monaten auf Hilfsangebote ange-wiesen und die Öffentlichkeit muss weiter für das Thema sensibilisiert werden.
Laut der PKS gibt es 2020 bei den Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich keine signifikante Änderung zum Trend der Vorjahre. Allerdings erfasst die PKS nur einen bestimmten Teil der häuslichen Gewalt in der Schweiz, nämlich Straftaten im häuslichen Bereich, welche gemeldet und polizeilich registriert werden. Aus einer früheren Studie im Auftrag des Bundesamts für Justiz ist bekannt, dass nur rund 20 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt überhaupt der Polizei gemeldet werden.
Die «Task Force Häusliche Gewalt und Corona» von Bund und Kantonen nimmt seit Frühling 2020 regelmässig Lagebeurteilungen anhand der Informationen der Einsatzbehörden, der kantonalen Opferhilfestellen und der Schutzunterkünfte vor. Gemäss der aktuellen Beurteilung gibt es Hinweise dafür, dass Familienkonflikte und leichtere Formen häuslicher Gewalt, die nicht zu einer Anzeige führen, zugenommen haben. So stellen die Opferberatungsstellen in gewissen Kantonen eine Tendenz zur Zunahme von Neumeldungen fest; Frauenhäuser sind weitgehend ausgelastet und müssen Hilfesuchende teils an Unterkünfte in anderen Kantonen vermitteln; und mehrere Kantone, in denen die Zahl der Polizeieinsätze (auch ohne Strafverfahren) erhoben wird, beobachten temporär einen Zuwachs an Interventionen.
Die Corona-Pandemie verstärkt Risikofaktoren, die häusliche Gewalt begünstigen. Zu nennen sind hier insbesondere wirtschaftliche Not und Suchtprobleme, die potenziell zu Stresssituationen innerhalb des Haushalts führen. Stresssituationen, die durch die eingeschränkte Mobilität und Massnahmen wie Homeoffice zusätzlich verschärft werden können. Diese Ausgangslage erfordert auch in den nächsten Monaten eine intensive Beobachtung vonseiten der Behörden. Gewaltbetroffene selbst, ihre Angehörigen oder Nachbarinnen und Nachbarn müssen wissen, wo sie Hilfe erhalten: Sei dies in Form von Beratung bei der Opferhilfe oder bei der Polizei unter der Notrufnummer 117.
Um diese Hilfsangebote bekannter zu machen, gab es im vergangenen Jahr verschiedene kantonale Kampagnen. Auf nationaler Ebene führte die Task Force eine Plakataktion in 13 Sprachen sowie zwei Social-Media-Kampagnen zur nationalen Website www.opferhilfe-schweiz.ch durch. Mit Letzteren konnten 2,3 Millionen Personen erreicht werden, davon 600'000 Jugendliche. Eine Wiederaufnahme dieser Kampagne wird geprüft.
Die Task Force beobachtet die Situation in Bezug auf häusliche Gewalt weiterhin aufmerksam. Sie begrüsst die Überlegungen der SODK, eine zentrale Telefonnummer für Opfer von Gewalt einzuführen, ebenso wie die Initiativen gewisser Kantone (etwa Genf, St. Gallen, Waadt, Wallis oder Zürich) eine ähnliche kantonale Task Force zu häuslicher Gewalt und Corona einzusetzen.
Adressen bei Gewalt
Beratung und Hilfe für Opfer von Gewalt: www.opferhilfe-schweiz.ch
Beratung und Hilfe für gewaltausübende Personen: www.fvgs.ch/Fachstellen.html
Polizeiliche Notfallnummer: Tel. 117
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