50 Jahre Frauenstimmrecht

15 Fakten zur Gleichstellung in der Schweiz: Die Einführung des Frauenstimmrechtes 1971 stellte einen Meilenstein für die Gleichstellung von Frau und Mann dar. Auch 50 Jahre später gibt es noch viel zu tun. Wie es heute um die Gleichstellung der Geschlechter steht, erfährst du hier.

Vor 50 Jahren, am 7. Februar 1971 stimmten die Schweizer Männer an der Urne mit 65,7 Prozent einer Verfassungsänderung zu: Künftig sollten auch Schweizer Frauen die gleichen politischen Rechte haben wie sie. Als letztes Land Europas tat somit auch die Schweiz einen grossen Schritt in Richtung Gleichstellung von Frau und Mann.

Auch ein halbes Jahrhundert später gibt es beim Thema Gleichstellung viel zu tun. Noch immer gibt es nicht überall Lohngleichheit, Frauen sind zu wenig repräsentiert oder es herrschen veraltete Stereotypen vor.

Fakten zur Gleichstellung

Die folgenden Fakten zeigen: Gleichstellung ein Thema ist, das uns alle betrifft.

  • In der Schweiz wünscht sich fast jedes zweite Paar eine gleichwertige Rollenteilung. Nur bei jedem zehnten Paar wird dieser Wunsch aber auch Realität.
  • In 62,4 Prozent der Familien mit Kleinkindern wurde im Jahr 2018 die Hausarbeit hauptsächlich von der Frau übernommen. Die Erledigung durch den Mann kam in 31,1 Prozent der Haushalte vor.
  • 1992 arbeiteten in Paarhaushalten mit dem jüngsten Kind unter 4 Jahren 59,2 Prozent der Männer Vollzeit, während die Frauen nicht erwerbstätig waren. 2019 herrschte dieses Erwerbsmodell nur noch in 21,2 Prozent solcher Haushalte vor.
  • Im Jahr 2016 betrug der standardisierte Median-Bruttolohn in der Schweiz 6011 Franken pro Monat für Frauen und 6830 Franken für Männer, was einer Differenz von 12 Prozent entspricht. 44 Prozent des Lohnunterschieds können nicht erklärt werden und enthalten eine potentielle Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts.
  • Die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen gleicht sich langsam an. Zwischen 2014 und 2018 ist sie von 12,5 Prozent auf 11,5 Prozent gesunken. Das geht aus Daten der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik 2020 hervor.
  • Als letzte Region in ganz Europa wurde 1991 im Kanton Appenzell Innerrhoden per Bundesgerichtsentscheid das Frauenstimmrecht eingeführt. Dies entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer an der Landsgemeinde im April 1990.
  • Neuseeland war 1893 das erste selbstverwaltete Land der Welt, das allen Frauen das Wahlrecht ermöglichte. Die Neuseeländerinnen durften damals aber noch nicht für politische Ämter kandidieren.
  • Die Schweiz hat mit 42 Prozent einen hohen Frauenanteil im nationalem Parlament und belegt damit im internationalen Vergleich den 15. Platz. Der erste Platz geht an Ruanda mit 61,3 Prozent, gefolgt von Kuba mit 53,2 Prozent.
  • 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, bei Müttern mit kleinen Kindern sind es über 80 Prozent. Im Jahr 1991 lagen die entsprechenden Anteile bei 49,1 Prozent bzw. 7,8 Prozent. Bei den Männern sind es nur rund 18 Prozent.
  • Deutlich mehr Frauen als Männer haben einen Hochschulabschluss. 2018 hatten 42,3 Prozent der 25- 34-jährigen Frauen einen Hochschulabschluss und 34,7 Prozent der Männer. Im Jahr 1999 waren es bei den Frauen 9,8 Prozent und bei den Männern 14,4 Prozent.
  • Verheiratete Frauen erhalten im Schnitt 24 Prozent weniger Lohn als verheiratete Männer. Oft sind sie nach der Geburt eines Kindes nicht mehr oder nur in einem reduzierten Pensum erwerbstätig. Verschiedene Studien zeigen, dass Frauen Lohneinbussen erleiden, sobald sie Mutter werden (Müttermalus). Demgegenüber führt für die meisten Männer eine Vaterschaft zu einem Lohnanstieg (Väterbonus).

Diese Fakten beziehen sich auf Angaben mehrer Quellen, wie unter anderem dem Bundesamt für Statistik (BFS) sowie dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung (EBG).

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 01.02.2020 auf www.srf.ch

 

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