Dass die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft wird, gilt praktisch als beschlossen – doch die Frage ist, wie das neue Steuermodell aussehen soll. Dafür stehen gleich mehrere Vorschläge im Raum. Diese Vorschläge gibt es:
FDP-Frauen: Volksinitiative zur Individualbesteuerung
Diese fordert die Einführung einer Individualbesteuerung, um «die steuerliche Bevorzugung einzelner Lebensformen zu beenden». Bei der Individualbesteuerung füllen bei einem Ehepaar beide Eheleute eine getrennte Steuererklärung aus. Damit verspricht sich das Initiativkomitee auch mehr steuerliche Anreize, dass Zweitverdienerinnen zurück ins Arbeitsleben kehren und nicht aufgrund der Heiratsstrafe ihr Pensum stark reduzieren oder ihren Job gar aufgeben. Das Parlament beauftragte den Bundesrat damit, eine Gesetzesvorlage zur Einführung der Individualbesteuerung zu erarbeiten, die als indirekter Gegenvorschlag zu dieser Initiative dient.
Bundesrat: Indirekter Gegenvorschlag Individualbesteuerung
Der Vorschlag des Bundesrats zielt insbesondere darauf ab, die Individualbesteuerung nicht auf Verfassungs-, sondern auf Gesetzesebene zu verankern. Zusätzlich soll der Kinderabzug erhöht werden: Dieser beträgt heute 6700 Franken – der Bundesrat will diesen auf 12'000 Franken erhöhen, er soll zur Hälfte zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Über die Höhe der Kinderabzüge und die Steuertarife streiten sich nun National- und Ständerat. In der Sondersession im Mai wird sich die Grosse Kammer mit dem Thema beschäftigen – und es winkt ein Kompromissvorschlag. Die Vorlage könnte also kurz vor dem Durchbruch stehen. Alle Details zur Ausgangslage der Verhandlungen kannst du hier nachlesen.
Was verändert sich für mich?
Die eidgenössische Steuerverwaltung hat Schätzungen zu den Steuerveränderungen bei der Bundessteuer nach Einführung des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrats ausgearbeitet. Die aktuellste Schätzung basiert auf dem Vorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N): einem Kinderabzug von 12'000 Franken sowie Tarife, die einen Steuerausfall von rund 600 Millionen Franken in der Bundeskasse zur Folge hätten – im Gegensatz zu den 800 Millionen Franken des Bundesratsvorschlags.

Quelle: 20min
Mitte: Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe
Die Initiative der Mitte fordert die Abschaffung der Heiratsstrafe – nicht aber per se die Einführung einer Individualbesteuerung. Dazu soll eine alternative Steuerberechnung eingeführt werden (siehe Box). Daraus ergeben sich zwei Steuerbeträge – verrechnet wird nur der tiefere. Die Eheleute reichen dabei weiterhin nur eine gemeinsame Steuererklärung ein. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, denn sie widerspreche der Einführung der Individualbesteuerung. Die Mitte hält auch während der Debatten im National- und Ständerat an ihrer Lösung fest – mit Unterstützung der SVP. Denn: Die Individualbesteuerung sei ein «Steuerexperiment mit schweren gesellschaftlichen Nebenwirkungen» und man befürchte «mehr Ungerechtigkeiten, nicht weniger».
Splitting und alternative Steuerberechnung
Beim Splitting wird der Steuerbetrag bei Verheirateten, Einelternfamilien und Personen in eingetragener Partnerschaft auf die Hälfte oder 75 Prozent des versteuerbaren gemeinsamen Einkommens berechnet. Beim Modell der alternativen Steuerberechnung werden in einem ersten Schritt die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet. Auf dieses gemeinsame Einkommen wird dann der Tarif für verheiratete Personen angewendet. In einem zweiten Schritt werden die Steuern der Eheleute individuell berechnet – bezahlen tut das Ehepaar dann den tieferen Steuerbetrag.
Weiterlesen - ein Beitrag von Christina Pirskanen erschienen am 20.04. auf 20min.ch