Um Personen davor zu bewahren, wirtschaftliche Sozialhilfe (Sozialhilfe im engeren Sinn) beziehen zu müssen, richten die Kantone vorgelagerte bedarfsabhängige Sozialleistungen aus. Wirtschaftliche Sozialhilfe und die vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen bilden zusammen die armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen.
2023 entrichteten Bund, Kantone und Gemeinden 8,8 Milliarden Franken für armutsbekämpfende Sozialleistungen, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 261 Millionen Franken (+3,0%) zu laufenden Preisen entspricht. Bereinigt um die Preisentwicklung (+2,1%) beläuft sich die Zunahme auf 0,9%.
Der grösste Teil der insgesamt 8,8 Milliarden Franken floss in die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV; der entsprechende Anteil belief sich auf 5,7 Milliarden Franken bzw. 64,8%. An zweiter Stelle stand mit 2,5 Milliarden Franken bzw. 28,6% die wirtschaftliche Sozialhilfe, an dritter folgten mit 581 Millionen Franken bzw. 6,6% die Alters- und Invaliditätsbeihilfen, die Arbeitslosenhilfe, die Familienbeihilfen, die Alimentenbevorschussung und die Wohnbeihilfen.
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